„Share Deals“: Ist München auch betroffen?
Aktualisiert am 15.11.2017
„Share Deals“: Ist München auch betroffen?
Die SPD Fraktion fragt die Verwaltung:
1. Sind der Stadt München durch sogenannte Share Deals Steuereinnahmen entgangen?
2. Und wenn ja in welcher Höhe?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Bund zum Schließen dieser Gesetzeslücke zu bewegen?
Begründung:
Im Zuge der Veröffentlichung der „Paradise Papers“ wurde der Berliner Fall von „Phoenix Spree“ bekannt. Phoenix Spree sitzt im Offshore-Paradies Jersey. Phoenix Spree kauft, modernisiert und vermietet dann die Wohnungen, sehr oft zu höheren Preisen. Bei diesem Fall wurde bekannt, dass über Share Deals die Grunderwerbssteuer komplett vermieden werden konnte. So kauft eine Immobilienfirma nicht direkt die Wohnungen oder Häuser, sondern sie kauft Anteile (Shares) an der Firma die die Wohnung hält. Erst wenn über 94,9% der Anteile gehandelt werden, fällt die Grunderwerbssteuer an. In Bayern beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5% des Kaufpreises. Das eigentliche Ziel von Share Deals war es den gewöhnlichen Aktienhandel zu vereinfachen. Diese Lücke wird nun von Immobilienfirmen genützt. Während normale Bürger die Grunderwerbssteuer zahlen, gilt das für große Immobilienentwickler die solche schwierigen Konstruktionen aufsetzen können nicht. Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden. Für große Firmen und Reiche dürfen keine Sonderrechte gelten.
gez.
Simone Burger
Heide Rieke
Stadtratsmitglieder