Schlagwortarchiv für: Isabella Fiorentino-Wall

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen des Gesundheits- und Gesamtum­baukonzeptes der München Klinik (MÜK) an (mindestens) einem Klinikstandort eine sog. Portalpraxis, eine gemein­same zentrale Notaufnahme für Notfallambulanz und Ärztlichen Bereitschaftsdienst einzurichten. Der Betrieb ist als Pilotprojekt zu behandeln, für das ein laufendes Monitoring eingerichtet wird und eine Auswertung erfolgt. Die Ergebnisse der Pilotierung sind dem Stadtrat vorzulegen. Auf der Basis der Erfahrungen ist zu ermitteln, ob eine Übernahme des Konzepts auf weitere MÜK-Standorte mög­lich ist.

Begründung

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert, die jeweils eigenständig organi­siert sind: der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der Rettungs­dienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Au­ßerhalb der regulären Sprechstundenzeiten der Hausärzt* innen ist die Versorgungssituation im ärztlichen Bereitschaftsdienst für Patient* innen un­übersichtlich. Sie wissen häufig nicht, wann und wo sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen können, oftmals gibt es gar keine festen Bereitschaft­spraxen, sondern der Notdienst findet in der Pra­xis der jeweils diensthabenden Ärzte statt. Zudem variieren die Öff­nungszeiten der Bereitschaftspraxen und diese decken nicht immer die gesamte sprechstunden­freie Zeit ab. In München wird die Situa­tion zusätzlich noch dadurch erschwert, dass die wohnortnahe Hausarztversorgung nicht flächen­deckend in allen Stadtvierteln gewährleistet ist. Daher suchen viele Patient* innen direkt die Notauf­nahmen der Krankenhäuser auf. Das hat, insbesondere im städtischen Raum, eine Überlastung der Notfallambulanzen, lange Wartezeiten und Unzufriedenheit bei Personal wie Patient* innen zur Folge.

Die bestehenden Strukturen orientieren sich nur unzureichend an den Bedürfnissen der Patient* innen. Es bedarf patient* innenorientierterer Strukturen, die folgende Kriterien erfüllen müssen: einfache Auffindbarkeit, täglicher 24-stündiger, möglichst barrierefreier Zugang, zeitnahe Verfügbarkeit einer umfassen­den Diagnostik und gute Qualität der Behandlung.

Das Konzept der Portalpraxis/zentralen Notaufnahme soll für diese Probleme Abhilfe schaffen und die Not­fallversorgung professionalisieren sowie konzentrieren. Kritisch kranke Patient* innen können nicht selbst ihre Zuordnung in die geeignete Notfallversorgung vornehmen, bei vielen Erkrankungen ist zudem gar nicht sofort ersichtlich, wer für die Behandlung geeignet ist. Die Entscheidung zwi­schen verschiedenen Disziplinen dürfen nicht Patient* innen selbst oder das Personal an der Pforte treffen müssen. Das konzentrierte Konzept sieht vor, dass Patient* innen in einer zentralen An­laufstelle von interdiszi­plinär ausgebildetem Personal angesehen, ggf. erstversorgt und der geeig­neten Fachdiszi­plin zur Weiterbehandlung zugeleitet werden. Alle Patient* innen erhal­ten dort eine Ersteinschätzung und je nach Einstufung erfolgt dann eine sta­tionäre Auf­nahme in der Klinik, die Übergabe der Behandlung an die vor Ort angesiedelte (ambulante) Bereit­schaftspraxis oder ggf. der Verweis an den Hausarzt.

Dieses Vorgehen wird bereits deutschland­weit an zahlreichen Krankenhäusern erfolgreich eingesetzt. Es sichert eine nach Behandlungspriorität geordnete Reihenfolge der Patientenbehandlung sowie bei Bedarf eine schnelle und zielgerichtete Zuweisung in die zuständige Fachabteilung.

Die aktuell laufende Umsetzung des Gesundheitskonzepts und dem Umbau der MÜK bietet die Gelegenheit, an (mindestens) einem der Standorte die baulichen Voraussetzungen für eine solche Portal­praxis/zentrale Notaufnahme zu schaffen. Betrieb und Erfolg dieser sollen als Projekt durchgeführt und evaluiert wer­den, sodass eine spätere Übertragbarkeit auf weitere MÜK-Standorte möglich ist.

Der reguläre Weiterbetrieb der Notaufnahmen an den anderen MÜK-Standorten darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

gez.
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger
Haimo Liebich
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München wird gebeten, zu prüfen, ob auf den Klinikgeländen der München Klinik die Errichtung von Personalwohnungen über Freiflächen, Parkflächen oder sonstigen eingeschossigen Anlagen möglich ist, um dort Pflege­kräften kostengünstigen Wohn­raum in Arbeitsplatznähe anbieten zu können.

Begründung

Angesichts des zunehmenden Mangels an Pflegepersonal, von dem auch die München Klinik betrof­fen ist, steht es der Verwaltung an, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um München als Stadt und Ar­beitgeberin für Pflegekräfte attraktiv zu machen. Insbesondere die hohen Mietkosten in München sind ein großes Problem bei der Personalgewinnung in diesem umkämpften Arbeitsfeld. Kostengüns­tigen Wohnraum in Arbeitsplatznähe anbieten zu können, wäre ein erheblicher Vorteil bei der Gewin­nung neuen Pflegepersonals.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, zu prüfen, ob und wie neuer Wohnraum für Pflegepersonal an den München-Klinik-Standorten realisiert werden kann. Da für die Kliniken aktuell noch das Gesamtumbaukonzept umgesetzt wird, soll in der Prüfung auch eine Betrachtung enthalten sein, ob eine Er­richtung von Wohnungen ggf. nach der Baufertigstellung ermöglicht werden kann, falls die Konstruk­tion währenddessen einen verzögernden Einfluss auf die Umsetzung hätte.

Eine Möglichkeit dafür böten bspw. „Stelzenhäuser“ (Ständerholzbauweise), wie eines auf dem Gelände des Dantebads über dem Parkplatz errichtet wurde. Die erforderliche Bauzeit bei diesem Wohnhaus in Ständerholzbauweise war um ein vielfaches kürzer als beim konventio­nellem Wohnungsbau. Dadurch dass anderweitige Nutzungen überbaut werden, entsteht zudem kein zusätzlicher Flächenbedarf. Auch diese Option soll geprüft werden.

gez.
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger
Haimo Liebich
Isabella Fiorentino-Wall
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, eine Beratung für nichtstädtische Kindertagesein­richtungen zur Versorgung mit frischem Obst und Gemüse für die betreuten Kinder anzubieten.

Begründung

Gesunde Ernährung mit Obst und Gemüse ist wichtig und sollte insbesondere in den Kindertagesein­richtungen von Anfang an unterstützt werden. Neben den städtischen Kindertageseinrichtungen sol­len auch die nichtstädtischen Träger über die bestehenden Möglichkeiten zur Versorgung mit fri­schem Obst und Gemüse informiert werden.

Ziel ist eine möglichst hohe Teilnahme an den angebotenen Projekten (z.B. EU-Schulprogramm) und damit einhergehend ein möglichst flächendeckendes Angebot von frischem Obst und Gemüse in al­len Kindertageseinrichtungen in der Stadt.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Verena Dietl
Haimo Liebich
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Antrag

Stadtverwaltung und Stadtwerke München prüfen den Bau einer mehrgeschossigen Gebäudestruktur auf dem Areal des jetzigen Tram-Betriebshofes an der Ständlerstraße.
Während im ebenerdigen Geschoss alle derzeit geplanten Nutzungen des neuen Tram-Betriebshofes untergebracht werden, soll für das Geschoss darüber unter anderem für den SV Stadtwerke München e. V. die Errichtung einer Sporthalle inkl. Fußball-Spielfläche auf dem Hallendach geprüft werden.

Noch vor Abschluss der aktuellen Planungen zum neuen Tram-Betriebshof sollen die Ergebnisse dem Sportausschuss vorgelegt werden.

Begründung

Der SV Stadtwerke München ist bisher auf einer Fläche nahe des Tram-Betriebshofes und des MVG-Museums an der Ständlerstraße im Münchner Süden beheimatet.
Da die Stadtwerke München, denen dieses Areal gehört, sowohl den Betriebshof ausbauen müssen als auch dringend benötigte Werkswohnungen errichten wollen, ist der Verein gezwungen, neue Flächen für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu finden.
Im Rahmen der Planungen für den neuen Tram-Betriebshof sollte daher unbedingt auch die Möglichkeit geprüft werden, inwieweit die „Stapelung“ von Flächennutzungen eine erfolgversprechende Methode sein könnte. Unter der Voraussetzung der architektonischen Machbarkeit könnten im Erdgeschoss Trambahnen ein- und ausfahren, während ein Stockwerk höher die Kinder- und Jugendmannschaften des SV Stadtwerke München Dribbling im Hallenfußball üben.
Um auch Flächen für den Freisport zu erhalten, soll zudem überprüft werden, ob sich ein Fußballplatz auf dem Dach der Sporthalle realisieren lässt.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Haimo Liebich
Cumali Naz
Julia Schönfeld-Knor
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Visualisierung: Johannes Ottomeyer/SPD-Fraktion
Visualisierung: Johannes Ottomeyer/SPD-Fraktion; Bildmaterial: Shutterstock

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, alles vorzubereiten, damit zusätzliche Gelder aus dem Gute-Kita-Gesetz schnellstmöglich den städtischen Kindertageseinrichtungen zu Gute kommen.

Begründung

Das Gute-Kita-Gesetz fördert Kindertageseinrichtungen mit Krippen- und Kindergartenkindern. Der zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern geschlossene Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes bietet die Möglichkeit, die Kita-Leitungen zu entlasten und zusätzliches Tagespflegeper­sonal anzustellen. Dadurch gibt es mehr pädagogische Zeit für Kinder. Dies sollte den städtischen Einrichtungen baldmöglichst nach Veröffentlichung der Vollzugsrichtlinien des Freistaats Bayern zu Gute kommen.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Freigemeinnützigen und sonstigen Träger über die Antragsmöglichkeiten zum Gute-Kita-Gesetz zu informieren.

Begründung

Die Münchner Träger der Kindertageseinrichtungen sollen über die Zuschussmöglichkeiten des Gute-Kita-Gesetzes informiert sein. Damit können die Träger von Einrichtungen mit Krippen- und Kinder­gartenkindern, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, Gelder zur Entlastung der Kita-Leitungen und zur Einstellung von zusätzlichem Tagespflegepersonal beim Freistaat Bayern beantragen, um mehr pädagogische Zeit für Kinder zu ermöglichen. Dies sollte den Einrichtungen baldmöglichst nach Veröffentlichung der Vollzugsrichtlinien des Freistaats Bayern zu Gute kommen.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Mittagsverpflegung an städtischen Bildungseinrichtungen soll weiterentwickelt und verbessert werden. Ziel ist, mehr frisch zu kochen.

Begründung

Die Erwartungen, die mit Einführung des Verpflegungssystems Cook & Chill verbunden waren, haben sich in wichtigen Punkten leider nicht erfüllt. Insofern ist eine Weiterentwicklung des Verpflegungs­konzeptes für die Betreuungs- und Bildungseinrichtungen notwendig.

Das Essen vor Ort frisch zuzubereiten bringt verschiedene Vorteile. Es bleiben nicht nur wertvolle In­haltsstoffe erhalten, darüber hinaus können die Kinder bei der Essensplanerstellung aktiv mit einbe­zogen werden, ihre Wünsche äußern und gemeinsam über die Speisenfolge mitbestimmen. So ler­nen sie außerdem etwas über Ernährung und Nahrungsmittel. Zudem ist eine nachhaltige Wochen­planung möglich, bei der übrigbleibende Nahrungsmittel eines Tages am nächsten Tag weiterver­wendet werden können. So können Kinder auch mit dem nachhaltigen Umgang mit Nahrungsmitteln vertraut gemacht werden und das Wegwerfen von Speiseresten verringert werden.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Verena Dietl
Haimo Liebich
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport stellt die bisherigen Erfahrungen dar, wie die Mensen zu einem zentralen Ort einer Schule weiterentwickelt werden. Dabei ist auch aufzuzeigen, wie ein weiterer Aus­bau an anderen Standorten umgesetzt werden könnte.

Begründung

Der Ausbau der nachmittäglichen Betreuungsangebote an Schulen führt zu einer längeren Auf­enthaltsdauer in der Schule. Die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in Mensen. Dort wird das Essen in sog. Cafeteria-Linien ausgegeben. Dies führt zu langen Warteschlangen, wobei der Lärmpegel sehr hoch sein kann. Zudem haben die Schülerinnen und Schüler wenig Einfluss auf die Essensmenge, die ausgegeben wird. Die Möblierung besteht aus bestuhlten langen Tischreihen.

In einigen Schulen, z.B. dem städtischen Elsa-Brändström-Gymnasium oder der staatlichen Grund­schule am Bauhausplatz, werden neue Konzepte ausprobiert und umgesetzt:

Hier wird das Essen in Buffet-Form an verschiedenen Stationen angeboten. Die Schülerinnen und Schüler können sich selbst bedienen und somit selbst entscheiden, welche Komponenten sie essen wollen und wie viel. Dies dient der Vermeidung langer Wartezeiten, wodurch die Schülerinnen und Schüler schneller zum Essen kommen und mehr von ihrer Pause haben. Sie lernen zudem Selbstverantwortung und können stärker partizipieren. Darüber hinaus kann durch das geänderte Ausgabesystem die Menge der Speiseabfälle deutlich gesenkt werden.

Die Einrichtung der Mensen sollte ganztags-gerechter gestaltet sein: eine wohnliche Gestaltung, ver­schiedene Sitzmöglichkeiten und eine Zonierung durch natürliche Raumteiler laden zum Verweilen ein.

Die Mensa wird so zu einem sozialen Treffpunkt für die Schulfamilie umgestaltet und kann auch außerhalb der klassischen Essenszeiten genutzt werden. Die Aufenthaltsqualität wird dadurch deut­lich erhöht. Angesichts der zunehmenden Platzknappheit im städtischen Umfeld ist eine effektive, multifunktionale Raumnutzung zudem zukunftsorientierter und weitsichtig.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Verena Dietl
Haimo Liebich
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport (RBS) wird beauftragt, die bisherigen Kriterien in den Ausschrei­bungen für die Verpflegung in den Bildungseinrichtungen zu prüfen und anzupassen. Ziel ist, kon­krete Qualitätskriterien aufzunehmen, sowohl was die Verpflegung selbst, aber insbesondere auch was die Aufenthaltsqualität in den Mensen, betrifft.

Begründung

Im Zuge des Ausbaus der ganztägigen Betreuung an allen Schulstandorten in München soll auch eine Mittagsverpflegung angeboten werden.

Diese wird an den einzelnen Standorten durch einen externen Anbieter bereit gestellt, der ausge­schrieben wird. Auch an Schulstandorten mit eigenen Mensen, wird deren Betrieb und Bewirtschaftung extern ausgeschrieben. Dabei zeigt sich zunehmend, dass geeignete Pächter schwierig zu finden sind. Das liegt einerseits daran, dass ein Pächter die Mensa im Spannungsfeld zwischen hohen Qualitätsanforderungen und sozialer Preisgestaltung dennoch wirtschaftlich betreiben muss, um neben Personal- und Sachkosten auch den von der Stadt erhobenen Pachtzins zu erwirtschaften. Gleichzeitig kommt das althergebrachte Ausgabesystem der Cafeteria-Linie bei einer großen Zahl an zu Versorgenden an seine Grenzen, da die Wartezeit länger als die eigentliche Essenszeit ist, was die Mensa als Versorgungseinrichtung unattraktiver macht.

Das RBS probiert deshalb bereits an einigen Modellstandorten, in Zusammenarbeit mit den dortigen Pächtern, neue Konzepte aus. Beispielsweise hat am städtischen Elsa-Brändström-Gymnasium die Mensa allein durch die Änderung der Ausstattung deutlich an Aufenthaltsqualität und damit an Attrak­tivität gewonnen.

Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler dort nicht nur ein Mittagessen, sondern können sich über den Tag hinweg mit verschiedenen Snacks und kleineren Mahlzeiten versorgen.

Sofern in den Ausschreibungen Qualitätskriterien nicht nur für die (Mittags-)Verpflegung, sondern auch für die Mensen selbst eingeführt werden, soll geprüft werden, ob ggf. der Pachtzins im Interesse von sozialverträglichen Essenspreisen entsprechend gesenkt werden kann.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Verena Dietl
Haimo Liebich
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport (RBS) wird gebeten, Schulen bei der Anschaffung von Kochwägen zu unterstützen. Die Kosten sollen nicht mehr aus dem jeweiligen Schulbudget, sondern durch ein zentral bereitgestelltes Budget finanziert werden.

Begründung

Mit der Verabschiedung des Konzepts zur Ernährungsbildung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (Beschluss Nr. 14-20/V09574 vom 25.10./23.11.2017) hat der Stadtrat unter anderem die Anschaffung von 10 mobilen Kochwägen ermöglicht. Diese können von den Schulen jeweils für die Dauer eines Schuljahres ausgeliehen werden. Die Schulen werden dann vom RBS darin unterstützt, in verschiedenen Fächern das Thema Ernährungsbildung einfließen zu lassen und direkt im Klassen­zimmer auch Speisen zuzubereiten. Dabei sind vielfältige Bezüge denkbar, von der Prozentrechnung anhand konkreter Rezepte im Mathematikunterricht bis hin zur Beschäftigung mit verschiedenen reli­giösen Festen und den dazugehörigen typischen Speisen in Ethik/ Religion.
Sofern die Schulen Interesse an der Weiternutzung eines Kochwagens haben, können sie diesen so­dann für sich bestellen und ihn über ihr Schulbudget bezahlen.

Um dem Thema Ernährungsbildung einen noch höheren Stellenwert einräumen zu können, ist es sinnvoll, ein zentral finanziertes Budget für die erstmalige Ausstattung mit Kochwägen zu schaffen. Die Schulen müssen dann nicht mehr priorisieren und die Anschaffung eines Kochwagens wird da­durch attraktiver attraktiver.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Verena Dietl
Haimo Liebich
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder