Entwicklung der Bau- und Gewerbeabfallmengen in München

Aktualisiert am 13.10.2020

Anfrage

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat mit der fünfstufigen Abfallhierarchie neue Rechtsprinzipien eingeführt. Mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 21.04.2017 wurde die Gleichheit von stofflicher und energetischer Verwertung abgelöst durch den Vorrang der stofflichen Verwertung und somit das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen im Sinne des Ressourcenschutzes gestärkt.

Gemäß der novellierten GewAbfV sind alle Gewerbeabfälle grundsätzlich dem Recycling zuzuführen.

Für den Fall, dass ein gewerblicher Abfallerzeuger 90 % seiner Abfälle getrennt erfasst und dem Recycling zuführt, können die verbleibenden 10 % ohne Vorbehandlung energetisch verwertet oder thermisch behandelt werden. Ansonsten müssen nicht getrennt gehaltene Abfallgemische einer Vorbehandlung zugeführt werden, wobei eine Sortierquote von 85 % und eine Recyclingquote von 30 % erreicht werden muss.

Nach einer aktuellen Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft sind erhebliche Zweifel angebracht, ob diese Quoten in der Realität tatsächlich erreicht werden.

Für den Vollzug dieser Verordnung sind die unteren Umweltbehörden – in München das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) – zuständig.

Fragen:
1. Wie haben sich in München die Bau- und Gewerbeabfallmengen seit dem Jahr 2000 entwickelt?
2. Wie gut funktioniert die getrennte Sammlung bei den Gewerbeabfällen?
3. Welche Mengen an gewerblichen Abfällen sind direkt dem Recycling zugeführt worden und wie hoch ist die Recyclingquote bei den jeweiligen Wertstoffen?
• Papier, Pappe, Kartonagen
• Glas
• Kunststoffe
• Metalle
• Holz
• Textilien
• Bioabfälle
4. Welcher Anteil der gewerblichen Abfälle wird einer Vorbehandlungsanlage zugeführt und welche Sortier- und Recyclingquoten werden bei diesen Anlagen im Jahresdurchschnitt erzielt?
5. Welche Mengen werden im MHKW-Nord zur energetischen Verwertung und zur thermischen Behandlung jährlich seit dem Jahr 2000 angeliefert?
6. Wie gut funktioniert die getrennte Erfassung und Verwertung bei den Bau- und Abbruchabfällen?
7. Wie hoch ist die Recyclingquote bei den getrennt gesammelten Bau- und Abbruchabfällen?
8. Welcher Anteil der Bau- und Abbruchabfälle wird einer Aufbereitungsanlage zugeführt und welche Recyclingquote wird bei den Aufbereitungsanlagen im Mittel erzielt?
9. Wie ist aus Sicht des RGU sichergestellt, dass die Bau- und Gewerbeabfälle tatsächlich einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt werden, wie es in der GewAbfV gefordert wird?
10. Wie ausreichend ist aus Sicht des RGU der Vollzug der GewAbfV?

Initiative:
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Stadträtin