Kommunale Wärmeplanung III – sozialen Härten vorbeugen
Aktualisiert am 31.07.2023
Antrag
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen, wie die Münchner Bevölkerung heizt und die notwendigen Renovierungsarbeiten an ihrer Heizinfrastruktur auch leisten kann. Bei dieser Darstellung ist detailliert darauf einzugehen, wie die Münchnerinnen und Münchner am besten auf Förderprogramme hingewiesen werden können und welche Anreize die Stadt selbst schaffen kann. Auch bei der Struktur der Fernwärmepreise ist über neue Modelle nachzudenken. Denn die Wärmewende darf nicht zur sozialen Frage werden. Grundsätzlich müssen die Preise mindestens stabil bleiben.
Begründung
Bis zum Ende des Jahres plant die Bundesregierung, das „Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz – WPG) umzusetzen. Dieses umfasst die flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze.
Der bisherige Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kommunen verpflichtend und abhängig von ihrer Größe bis spätestens 2028 eine kommunale Wärmeplanung aufstellen. Deren Kern soll die Ausweisung von Wärmenetzgebieten und von Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung darstellen, um jeweils eine möglichst kosteneffiziente und klimaneutrale Versorgung sicherzustellen. Wärmenetze müssen zudem ab dem 01.01.2030 zu mindestens 50 Prozent und spätestens bis zum 31.12.2044 vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
Bei dieser Umstellung muss die Stadt alle Teile der Bevölkerung mitnehmen und keinen zurücklassen. Dazu bedarf es einer genauen Darstellung über die derzeitige Situation und ein Ausblick, welche Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen. So kann die Stadt sozialen Härten vorbeugen und Ängste bei der Umstellung der Wärmeversorgung nehmen.
SPD/Volt-Fraktion
Nikolaus Gradl
Christian Müller
Roland Hefter
Anne Hübner
Micky Wenngatz
Mitglieder des Stadtrats
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