München-Modell-Eigentum nur noch im Erbbaurecht!

Aktualisiert am 06.11.2019

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, künftig Immobilien im München-Modell-Eigentum ausschließlich im Erbbaurecht zu vergeben.

Es muss ein Modell entwickelt werden, welches hinsichtlich der Finanzierbarkeit, Laufzeit und sozialer Komponente des Erbbaurechts auf eine breite Akzeptanz stößt, dabei aber für die Stadtverwaltung praktizierbar bleibt. Deshalb sind in die Erfahrungen aus vergangenen Vergaben im Erbbaurecht – auch die anderer Kommunen – einzubeziehen und die Zusammenarbeit mit den Baugemeinschaften und der Mitbauzentrale zu suchen.

Begründung

Städtische Grundstücke werden im Grundsatz nur noch im Erbbaurecht vergeben. Damit der städtische Grundstücksbestand dauerhaft gesichert und die Gestaltungsmöglichkeit langfristig bei der Landeshauptstadt bleibt, muss dieser Grundsatz auch für Vergaben im München-Modell-Eigentum gelten.

Durch den allgemeinen Preisanstieg bei Münchner Grundstücken ist zudem der Subventionsvorteil bei den einzelnen München-Modell-Eigentum-Immobilien stark gestiegen. Hier gilt es, einen gerechteren Weg zu finden, welcher den Subventionsvorteil beschränkt und dennoch finanzierbar ist.

gez.

Heide Rieke
Christian Müller
Verena Dietl
Renate Kürzdörfer
Dr. Ingo Mittermaier

Stadtratsmitglieder