Schlagwortarchiv für: Dr. Ingo Mittermaier

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen des Gesundheits- und Gesamtum­baukonzeptes der München Klinik (MÜK) an (mindestens) einem Klinikstandort eine sog. Portalpraxis, eine gemein­same zentrale Notaufnahme für Notfallambulanz und Ärztlichen Bereitschaftsdienst einzurichten. Der Betrieb ist als Pilotprojekt zu behandeln, für das ein laufendes Monitoring eingerichtet wird und eine Auswertung erfolgt. Die Ergebnisse der Pilotierung sind dem Stadtrat vorzulegen. Auf der Basis der Erfahrungen ist zu ermitteln, ob eine Übernahme des Konzepts auf weitere MÜK-Standorte mög­lich ist.

Begründung

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert, die jeweils eigenständig organi­siert sind: der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der Rettungs­dienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Au­ßerhalb der regulären Sprechstundenzeiten der Hausärzt* innen ist die Versorgungssituation im ärztlichen Bereitschaftsdienst für Patient* innen un­übersichtlich. Sie wissen häufig nicht, wann und wo sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen können, oftmals gibt es gar keine festen Bereitschaft­spraxen, sondern der Notdienst findet in der Pra­xis der jeweils diensthabenden Ärzte statt. Zudem variieren die Öff­nungszeiten der Bereitschaftspraxen und diese decken nicht immer die gesamte sprechstunden­freie Zeit ab. In München wird die Situa­tion zusätzlich noch dadurch erschwert, dass die wohnortnahe Hausarztversorgung nicht flächen­deckend in allen Stadtvierteln gewährleistet ist. Daher suchen viele Patient* innen direkt die Notauf­nahmen der Krankenhäuser auf. Das hat, insbesondere im städtischen Raum, eine Überlastung der Notfallambulanzen, lange Wartezeiten und Unzufriedenheit bei Personal wie Patient* innen zur Folge.

Die bestehenden Strukturen orientieren sich nur unzureichend an den Bedürfnissen der Patient* innen. Es bedarf patient* innenorientierterer Strukturen, die folgende Kriterien erfüllen müssen: einfache Auffindbarkeit, täglicher 24-stündiger, möglichst barrierefreier Zugang, zeitnahe Verfügbarkeit einer umfassen­den Diagnostik und gute Qualität der Behandlung.

Das Konzept der Portalpraxis/zentralen Notaufnahme soll für diese Probleme Abhilfe schaffen und die Not­fallversorgung professionalisieren sowie konzentrieren. Kritisch kranke Patient* innen können nicht selbst ihre Zuordnung in die geeignete Notfallversorgung vornehmen, bei vielen Erkrankungen ist zudem gar nicht sofort ersichtlich, wer für die Behandlung geeignet ist. Die Entscheidung zwi­schen verschiedenen Disziplinen dürfen nicht Patient* innen selbst oder das Personal an der Pforte treffen müssen. Das konzentrierte Konzept sieht vor, dass Patient* innen in einer zentralen An­laufstelle von interdiszi­plinär ausgebildetem Personal angesehen, ggf. erstversorgt und der geeig­neten Fachdiszi­plin zur Weiterbehandlung zugeleitet werden. Alle Patient* innen erhal­ten dort eine Ersteinschätzung und je nach Einstufung erfolgt dann eine sta­tionäre Auf­nahme in der Klinik, die Übergabe der Behandlung an die vor Ort angesiedelte (ambulante) Bereit­schaftspraxis oder ggf. der Verweis an den Hausarzt.

Dieses Vorgehen wird bereits deutschland­weit an zahlreichen Krankenhäusern erfolgreich eingesetzt. Es sichert eine nach Behandlungspriorität geordnete Reihenfolge der Patientenbehandlung sowie bei Bedarf eine schnelle und zielgerichtete Zuweisung in die zuständige Fachabteilung.

Die aktuell laufende Umsetzung des Gesundheitskonzepts und dem Umbau der MÜK bietet die Gelegenheit, an (mindestens) einem der Standorte die baulichen Voraussetzungen für eine solche Portal­praxis/zentrale Notaufnahme zu schaffen. Betrieb und Erfolg dieser sollen als Projekt durchgeführt und evaluiert wer­den, sodass eine spätere Übertragbarkeit auf weitere MÜK-Standorte möglich ist.

Der reguläre Weiterbetrieb der Notaufnahmen an den anderen MÜK-Standorten darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

gez.
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger
Haimo Liebich
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München wird gebeten, zu prüfen, ob auf den Klinikgeländen der München Klinik die Errichtung von Personalwohnungen über Freiflächen, Parkflächen oder sonstigen eingeschossigen Anlagen möglich ist, um dort Pflege­kräften kostengünstigen Wohn­raum in Arbeitsplatznähe anbieten zu können.

Begründung

Angesichts des zunehmenden Mangels an Pflegepersonal, von dem auch die München Klinik betrof­fen ist, steht es der Verwaltung an, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um München als Stadt und Ar­beitgeberin für Pflegekräfte attraktiv zu machen. Insbesondere die hohen Mietkosten in München sind ein großes Problem bei der Personalgewinnung in diesem umkämpften Arbeitsfeld. Kostengüns­tigen Wohnraum in Arbeitsplatznähe anbieten zu können, wäre ein erheblicher Vorteil bei der Gewin­nung neuen Pflegepersonals.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, zu prüfen, ob und wie neuer Wohnraum für Pflegepersonal an den München-Klinik-Standorten realisiert werden kann. Da für die Kliniken aktuell noch das Gesamtumbaukonzept umgesetzt wird, soll in der Prüfung auch eine Betrachtung enthalten sein, ob eine Er­richtung von Wohnungen ggf. nach der Baufertigstellung ermöglicht werden kann, falls die Konstruk­tion währenddessen einen verzögernden Einfluss auf die Umsetzung hätte.

Eine Möglichkeit dafür böten bspw. „Stelzenhäuser“ (Ständerholzbauweise), wie eines auf dem Gelände des Dantebads über dem Parkplatz errichtet wurde. Die erforderliche Bauzeit bei diesem Wohnhaus in Ständerholzbauweise war um ein vielfaches kürzer als beim konventio­nellem Wohnungsbau. Dadurch dass anderweitige Nutzungen überbaut werden, entsteht zudem kein zusätzlicher Flächenbedarf. Auch diese Option soll geprüft werden.

gez.
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger
Haimo Liebich
Isabella Fiorentino-Wall
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den FC Bayern-Fanclub „Red Docs Munich“ bei dessen Erinnerungsarbeit an den Absturz des Flugzeugs mit der Fußballmannschaft des Manchester United Football Clubs am 06.02.1958 zu unterstützen.

Der Verein beabsichtigt, auf dem Manchester-Platz in Trudering eine Gedenkvitrine zu errichten – die jährlich anfallenden Versicherungskosten in Höhe von € 1.500,- werden von der Stadt getragen.

Begründung

Am 06.02.1958 stürzte die Fußballmannschaft von Manchester United in Waldtrudering ab. Zahlreiche Fußballfans pilgern seitdem jährlich an diesen Ort, um zum Andenken Schals, Blumen, Briefe und Bilder niederzulegen.

Der Fanclub „Red Docs Munich“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Utensilien zu sammeln, zu verwahren und zu ehren. Um Teile dieser Erinnerungsstücke ausstellen zu können, plant der Fanclub, zum Jahrestag des Unglücks am Donnerstag, 06.02.2020, in der Nähe des Manchester-United-Gedenksteins auf dem Manchester-Platz in Trudering, eine Glasvitrine zu errichten.

Diese Erinnerungsaktion ist durchweg unterstützenswert – die Stadt München sollte daher die notwendigen Versicherungskosten übernehmen.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Helmut Schmid
Haimo Liebich
Cumali Naz
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Jens Röver
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, seine Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) über ein Verteilungssystem von Arztpraxen, insbesondere Hausarztpraxen, analog zum „Berliner Modell“ fortzuführen und zu intensivieren. Ziel dabei soll die Optimierung des Zulassungs­systems sein, damit eine gerechtere und insbesondere gleichmäßige und bedarfsdeckende Vertei­lung von Haus- und Allgemeinärz­ten über das gesamte Stadtgebiet gesichert werden kann.

Begründung

Etliche Stadtgebiete Münchens sind nicht ausreichend mit Haus- und Allgemeinmedizinischen ambu­lanten Praxen versorgt. Besonders gravierend stellt sich hierbei die Situation von barrierefrei zugäng­lichen Praxen und/oder Praxen mit Hausbesuchsangeboten, bspw. für ältere oder mobilitätseinge­schränkte Patientinnen und Patienten dar.

Neue Praxis-Niederlassungen sind nicht möglich, weil für das Gebiet München und Umgebung kein Kassenstandort für eine Hausarztpraxis mehr verfügbar ist. Dem Verteilerschlüssel der KVB zufolge umfasst das Zuweisungsgebiet das gesamte Stadtge­biet und Umland der Landeshauptstadt Mün­chen. Auf dieses enorm großflächigen Areal wird entsprechend dem KVB-Schlüssel eine bestimmte Anzahl an Zulassungen erteilt. Das aktuelle System differenziert dabei nicht zwischen Stadt und Um­land und auch somit nicht zwischen den verschiedenen Stadtteilen. Das bedingt, dass Niederlas­sungen neuer Praxen und Praxisumzüge von den Ärztinnen und Ärzten verständlicherweise beson­ders in den attraktiven und und zentralen Lagen angestrebt wer­den.

Die KVB ist hier in der Pflicht, die flächendeckende ambulante haus- und allgemeinärztliche Versor­gung zu gewähr­leisten. Sie muss sämtliche Möglichkeiten ausnutzen, die Zulassungen so zu steuern, dass gerade Hausärztinnen und Allgemeinmedizinerinnen auch im großstädtischen Raum gerecht und gleich­mäßig verteilt sind.

In Berlin wurde die „Berliner Bedarfsplanungs-Richtlinie“ geschaffen, welche es erlaubt, bei der Be­stimmung des Versorgungsbedarfs neben dem Demografiefaktor auch sozio-ökonomische Faktoren mit einem So­zialindex zu berücksichtigen. Es gab dazu einen gemeinsamen Letter of Intent (LOI) der Berliner Senatsverwaltung, der KVB und der Kranken­kassen/ Ersatzkassen über eine andere Steue­rung der Versorgung. Darin wurde festgehalten, welche Bezirke nach der neuen Berechnung unter­versorgt sind und dass das Ziel eine gerechte Verteilung ist. Diese Unterschiede wurden dem Zulas­sungsausschuss als Kriterium an die Hand gegeben. Praxissitzverlegungen in bislang unterdurch­schnittlich versorgte Bezirke sollten dadurch erleichtert und in überdurchschnittlich gut versorgte Bezirke ver­mieden werden. Die finale Entscheidung obliegt aber nach wie vor den Zulassungs­gremien. Die Erfah­rungen mit diesem Modell sind positiv.

Die Situation in München verschärft sich zusehends, weswegen wir den Oberbürgermeister bitten, dieser Angelegenheit eine hohe Priorität einzuräumen und seine Verhandlungen mit der KVB über das „Berliner Modell“ fortzuführen und noch zu intensivieren.

gez.
Simone Burger
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Julia Schönfeld-Knor

Stadtratsmitglieder

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, seine Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) über ein Verteilungssystem von Arztpraxen, insbesondere Kinderarztpraxen, analog zum Berliner Modell fortzuführen und zu intensivieren. Ziel dabei soll die Optimierung des Zulas­sungssystems sein, damit eine gerechtere und insbesondere gleichmäßige und bedarfsdeckende Verteilung von Kinderärz­ten über das gesamte Stadtgebiet gesichert werden kann.

Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung aufgefordert, sich beim Zulas­sungsausschuss für ein kommunales Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu bewerben, um den Bedarf in kinderärzt­lich unterversorgten Stadtquartieren zu decken.

Begründung

Etliche Stadtgebiete Münchens sind nicht ausreichend mit Kinder- und Jugendmedizinischen ambu­lanten Praxen versorgt, besonders gravierend stellt sich dies aktuell u.a. im Münchner Norden und der Messestadt Riem dar. So konnte bspw. trotz großer Bemühungen für Riem noch kein Kinderarzt gewonnen und angesiedelt werden, obwohl im Quartier viele Familien mit Kindern wohnen und ein hoher Bedarf gegeben ist.

Neue Praxis-Niederlassungen sind nicht möglich, weil für das Stadtgebiet kein Kassenstandort für eine Kinderarztpraxis mehr verfügbar ist. Der Verteilerschlüssel der KVB sieht das gesamte Stadt­gebiet der Landeshauptstadt München als ein Zuweisungsgebiet an, auf das nach dem Schlüssel eine bestimmte Anzahl an Zulassungen erteilt wird. Das aktuelle System differenziert dabei nicht zwischen den verschiedenen Stadtteilen, so dass Niederlassungen neuer Praxen von den Ärztinnen und Ärzten verständlicherweise besonders in den attraktiven und innenstadtnahen Quartieren an­gestrebt wer­den.

Die KVB ist hier in der Pflicht, die flächendeckende ambulante kinderärztliche Versorgung zu gewähr­leisten. Sie muss sämtliche Möglichkeiten ausnutzen, die Zulassungen so zu steuern, dass gerade kinderärztliche Praxen auch im großstädtischen Raum gerecht und gleichmäßig verteilt sind.

In Berlin wurde die „Berliner Bedarfsplanungs-Richtlinie“ geschaffen, welche es erlaubt, bei der Be­stimmung des Versorgungsbedarfs neben dem Demografiefaktor auch sozio-ökonomische Faktoren mit einem So­zialindex zu berücksichtigen. Es gab dazu einen gemeinsamen Letter of Intent (LOI) der Berliner Senatsverwaltung, der KVB und der Kranken­kassen/Ersatzkassen über eine andere Steue­rung der Versorgung. Darin wurde festgehalten, welche Bezirke nach der neuen Berechnung unter­versorgt sind und dass das Ziel eine gerechte Verteilung ist. Diese Unterschiede wurden dem Zulas­sungsausschuss als Kriterium an die Hand gegeben. Praxissitzverlegungen in bislang unterdurch­schnittlich versorgte Bezirke sollten dadurch erleichtert und in überdurchschnittlich gut versorgte Bezirke ver­mieden werden. Die finale Entscheidung obliegt aber nach wie vor den Zulassungs­gremien. Die Erfah­rungen mit diesem Modell sind positiv.

Die Situation in München verschärft sich zusehends, weswegen wir den Oberbürgermeister bitten, dieser Angelegenheit eine hohe Priorität einzuräumen und seine Verhandlungen mit der KVB über das „Berliner Model“ fortzuführen und noch zu intensivieren.

Darüber hinaus muss Stadt ihrerseits alle Möglichkeiten ausschöpfen, um der kin­derärztlichen Unter­versorgung in bestimmten Stadtbereichen entgegenzutreten. Deshalb muss die Stadt hier auch neue Wege gehen und soll sich darum beim Zulassungsausschuss für ein kommunales MVZ bewer­ben, um diese Bedarfe zu decken.

gez.
Simone Burger
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Julia Schönfeld-Knor

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Münchner Foodsaver-/ Foodsharing-Netzwerke bzw. -Plattformen unterstützt werden können. Kann man in städtischen Räumen, wie in den ASZ, zum Beispiel sog. Tauschkühlschränke aufstellen?

Begründung

Die sog. Foodsaver gehen zu Supermärkten, Bäckereien oder Restaurants, mit denen der Verein eine Vereinbarung getroffen hat, und holen übrig gebliebene Lebensmittel ab. Sie lagern sie im eigenen Kühlschrank, und wer sich über bspw. eine App angemeldet hat, kann sich davon etwas holen. Mehr als 120 Münchner Betriebe – vom Viktualienmarkt übers Tollwood-Festival bis zu kleinen Bäckereien – machen laut Presseberichterstattung bereits mit.

Wir finden diese Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sehr gut und möchten diese auch als Stadt unterstützen!

gez.
Ulrike Boesser
Heide Rieke
Verena Dietl
Christian Müller
Jens Röver
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Anne Hübner
Haimo Liebich
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Antrag

Supermärkte sollen verpflichtet werden, genießbare Lebensmittel, die der Supermarkt sonst entsorgen würde, gemeinnützigen Organisationen zu spenden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Deutschen Städtetag auf eine entsprechende bundesgesetzliche Änderung hinzuwirken.

Begründung

Seit knapp vier Jahren dürfen in Frankreich Supermärkte Lebensmittel nicht mehr einfach wegwerfen. Die Bilanz: Die Organisationen erhalten deutlich mehr Essen. Supermärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern sind verpflichtet, unverkaufte Lebensmittel an örtliche gemeinnützige Organisationen zu spenden.

gez.
Ulrike Boesser
Heide Rieke
Verena Dietl
Christian Müller
Jens Röver
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Marian Offman
Haimo Liebich
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zusammen mit dem Münchner Einzelhandel Lösungen zu erarbeiten, wie abgelaufene, aber genießbare Lebensmittel vergünstigt oder kostenlos zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann bspw. durch Einrichtung bzw. Unterstützung sog. Foodsharing-Cafés erfolgen.

Begründung

Es kann nicht sein, dass tonnenweise Lebensmittel weggeworfen und gleichzeitig Menschen bestraft werden, die sich gegen diese Verschwendung von Lebensmitteln einsetzen und diese einsammeln/ verbrauchen.

gez.
Ulrike Boesser
Heide Rieke
Verena Dietl
Christian Müller
Jens Röver
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Schulen, aber auch bspw. bei verpachteten Kantinen sowie Tochterunternehmen der Landeshauptstadt München nur noch Mehrweggeschirr und – verpackungen zuzulassen.

Hiermit möchten wir auch die „Zero Waste City Strategie“ des Oberbürgermeisters unterstützen, bei der sämtliche Referate sowie die städtischen Betriebe und Organisationen aufgefordert sind, eine Müllvermeidungstrategie zu entwickeln.

Begründung

Die Müllentsorgung der Stadt funktioniert gut. Besser ist es allerdings, den Müll gar nicht erst entstehen zu lassen.

Das Oktoberfest geht seit 1991 mit gutem Beispiel voran und konnte mit einem Mehrweggebot die Verwendung von bspw. Einweggeschirr stark reduzieren. Uns geht das nicht weit genug! Im Rahmen des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung setzen wir uns daher für eine flächendeckende Verwendung von Mehrwegprodukten ein.

gez.
Ulrike Boesser
Heide Rieke
Verena Dietl
Christian Müller
Jens Röver
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sie dem RepaNet-Netzwerk beitreten kann.

Das Netzwerk fungiert als ständige Ansprechstelle und für alle Fragen und Aktivitäten zur Förderung von ReUse und Reparatur, hilft bei der Vernetzung der Akteure sowie der Vermittlung von Kooperationen, unterstützt beim Aufbau regionaler ReUse-Netzwerke und schult bspw. MitarbeiterInnen von Kommunen.

Gemeinsam mit Initiativen und Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, aber auch mit fachkundigen Ehrenamtlern, soll ein Konzept zur Unterstützung dieser Ziele erarbeitet werden. Die Stadt kann dabei bspw. Räumlichkeiten für die Lagerung reperaturbedürftiger Gegenstände zur Verfügung stellen.

Begründung

RepaNet engagiert sich für die sparsame und zielgerichtete Verwendung materieller Ressourcen, für eine möglichst hohe Lebensqualität aller Menschen und insbesondere das Recht und die Möglichkeiten der Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand für Schwächere.

Im Kampf gegen eine Wegwerfgesellschaft, Verschwendung und zum Schutz unserer Rohstoffe vernetzt, berät und informiert das Netzwerk u.a. Politik, Verwaltung, NGO‘s aber auch die Privatwirtschaft zum Thema ReUse. Konkret sollen die abfallvermeidenden und ressourcenschonenden Produktions- und Konsummuster der Reparatur und Wiederverwendung (ReUse) mit der Schaffung von Arbeitsplätzen für Benachteiligte, sowie der Bereitstellung leistbarer Qualitätsprodukte für einkommensschwache Menschen verbunden werden.

Konsumgüter zuerst zu reparieren, anstatt diese sofort neu zu kaufen, aber auch die Zero-Waste-Strategien finden wir sehr gut und möchten als Stadt unterstützen!

gez.
Ulrike Boesser
Heide Rieke
Verena Dietl
Christian Müller
Jens Röver
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder