Panzerteststrecke Allach: Anwohner*innen besser vor Lärm schützen – Arbeitsplätze dennoch nicht gefährden

Aktualisiert am 21.09.2020

Antrag

  1. An der Panzerteststrecke Allach sollen Schallmessungen des LfU unter besonderer Berücksichtigung hör- und spürbarer (Pulsationen, Vibrationen) tieffrequenter Geräusche (ggf. zusätzlich Infraschall) in den benachbarten Wohngebieten und Wohninnenräumen während der Hauptbetriebszeiten, insbesondere auch auf dem Neubaugebiet Diamaltgelände, die fachlich vom RGU begleitet werden, durchgeführt werden. Es ist dabei sicherzustellen, dass sämtliche relevanten Lärmquellen auf dem Betriebsgelände des Panzerherstellers Krauss-Maffei-Wegmann (KMW) (Kumulationswirkung) dabei auch aktiv sind. Dies soll durch Befragung der Anwohner*innen während der Messungen zusätzlich abgesichert werden.

  2. Die Betriebszeiten der Teststrecke werden auf Montag – Freitag je 7-17 Uhr und nicht mehr als 20 Samstage pro Jahr begrenzt. Der Betreiber wird angehalten ein Betriebskonzept vorzulegen, in dem die Testzyklen auf möglichst kurze Zeitabschnitte je Arbeitsschicht zusammengefasst werden sollen (siehe TA-Lärm 4.3). Zudem soll in Gespräch mit dem Betreiber erörtert werden, ob die Betriebszeiten perspektivisch auf das Zeitfenster 7 – 15 Uhr eingeschränkt werden können.

Begründung

Die Panzerstrecke Allach von KMW wurde 1964 in Betrieb genommen – seither nahezu unverändert. Zu diesem Zeitpunkt gab es für Anlagen dieser Art noch nicht die Notwendigkeit einer gesonderten Genehmigungserfordernis. Da der Gesetzgeber erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Teststrecken begründete, bedurfte es für die Panzerteststrecke in Allach lediglich einer Anzeige beim RGU als zuständiger Unterer Immissionsschutzbehörde.

Bisher wurde eine Betriebszeit von 7-17h angezeigt, eine Ausweitung jedoch bis 20 h beantragt. Im Sinne des Lärm- und Gesundheitsschutzes für die betroffenen Anwohner*innen der angrenzenden bestehenden und neu im Entstehen befindlichen Wohngebiete ist es unabdingbar, eine Genehmigung der Panzerstrecke über den aktuellen Bestandsschutz hinaus von strengen Lärmschutzmaßnahmen abhängig zu machen.

Deshalb sollen LfU und RGU über einen längeren Zeitraum die Lärmbelästigung zu unterschiedlichen Tageszeiten messen. Nach Vorliegen der Messergebnisse soll über notwendige Lärmschutzmaßnahmen abschließend entschieden werden.

Bei allen betriebseinschränkenden Maßnahmen ist in die Abwägung der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen, dass das Industriegebiet schon seit über 50 Jahren so genutzt wird und viele Arbeitsplätze in der Industrie in Gefahr geraten würden, wenn KMW oder andere Unternehmen wie beispielsweise Siemens Mobility den Standort Allach verlassen müssten.

gez.
Anne Hübner
Christian Müller
Simone Burger

Stadtratsmitglieder