Städtisches Know-How nutzen: Gutachten und Beratung vorrangig intern durchführen
Aktualisiert am 18.08.2023
Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Referate der Stadtverwaltung anzuweisen, Gutachten, insbesondere Rechtsgutachten und Machbarkeitsstudien, nur in Ausnahmefällen extern zu vergeben. Vorrangig sollen interne Ressourcen und das vorhandene Know-How in der Verwaltung genutzt werden.
Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, dem Stadtrat darzulegen, wie viele Mittel in den vergangenen fünf Jahren für externe Beratungsleistungen in Organisationsprojekten ausgegeben wurden. Außerdem soll dargestellt werden, wie viel günstiger die Abwicklung dieser Projekte durch die städtische Beratungsstelle consult.in.M gewesen wäre. Dabei wird dem Stadtrat vorgeschlagen, welcher Mehrbedarf notwendig ist, um künftig deutlich mehr Projekte intern zu betreuen.
Begründung
Die öffentliche Hand – egal ob Bund, Land oder Kommune – wird regelmäßig für die Beauftragung kostspieliger externer Beratungen, Gutachten und Machbarkeitsstudien kritisiert. Es gibt sinnvolle Fälle, in denen der Blick von außen sehr wichtig ist. Oft aber handelt es sich um Leistungen, die die eigenen Mitarbeitenden mit ihrer Expertise selbst stemmen könnten.
Im Personal- und Organisationsreferat gibt es eine eigene Stelle für stadtverwaltungsinterne Beratung für Organisation und Transformation. Diese Stelle sollte vorrangig genutzt werden, bevor Leistungen extern ausgeschrieben werden.
gez.
Micky Wenngatz
Roland Hefter
Christian Köning
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Christian Vorländer
SPD/Volt-Fraktion
Sibylle Stöhr
Beppo Brem
Julia Post
Gudrun Lux
Judith Greif
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!