Städtisches Know-How nutzen: Gutachten und Beratung vorrangig intern durchführen

Aktualisiert am 18.08.2023

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Referate der Stadtverwaltung anzuweisen, Gutachten, insbesondere Rechtsgutachten und Machbarkeitsstudien, nur in Ausnahmefällen extern zu vergeben. Vorrangig sollen interne Ressourcen und das vorhandene Know-How in der Verwaltung genutzt werden.

Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, dem Stadtrat darzulegen, wie viele Mittel in den vergangenen fünf Jahren für externe Beratungsleistungen in Organisationsprojekten ausgegeben wurden. Außerdem soll dargestellt werden, wie viel günstiger die Abwicklung dieser Projekte durch die städtische Beratungsstelle consult.in.M gewesen wäre. Dabei wird dem Stadtrat vorgeschlagen, welcher Mehrbedarf notwendig ist, um künftig deutlich mehr Projekte intern zu betreuen.

 

Begründung

Die öffentliche Hand – egal ob Bund, Land oder Kommune – wird regelmäßig für die Beauftragung kostspieliger externer Beratungen, Gutachten und Machbarkeitsstudien kritisiert. Es gibt sinnvolle Fälle, in denen der Blick von außen sehr wichtig ist. Oft aber handelt es sich um Leistungen, die die eigenen Mitarbeitenden mit ihrer Expertise selbst stemmen könnten.

Im Personal- und Organisationsreferat gibt es eine eigene Stelle für stadtverwaltungsinterne Beratung für Organisation und Transformation. Diese Stelle sollte vorrangig genutzt werden, bevor Leistungen extern ausgeschrieben werden.

 

gez.

Micky Wenngatz

Roland Hefter

Christian Köning

Dr. Julia Schmitt-Thiel

Christian Vorländer

SPD/Volt-Fraktion


Sibylle Stöhr

Beppo Brem

Julia Post

Gudrun Lux

Judith Greif

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

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