Anfrage zu einer Werbeaktion am Münchner Rathaus

Aktualisiert am 11.12.2018

Anfrage zu einer Werbeaktion am Münchner Rathaus

Anfrage

An das Münchner Rathaus wurde am Donnerstag, den 06.12.2018, der Name einer Versicherung zu Werbezwecken mittels Beamer projiziert.

Daher fragen wir an:

  1. Um welche Veranstaltung handelte es sich dabei?

  2. Ist es rechtlich möglich und genehmigungsfähig, Firmennamen oder Werbeslogans mittels Beamer an das Rathaus zu projizieren?

  3. Wenn ja, wie verlief das Genehmigungsverfahren hierzu?

  4. Wurde durch diese Projektion der Eindruck erweckt, es handele sich um eine Kooperation mit der Landeshauptstadt München?

  5. Im Fall einer Rechtsverletzung: Welche Abwehrrechte stehen der öffentlichen Hand nun zur Verfügung?

gez.
Jens Röver
Klaus Peter Rupp

Stadtratsmitglieder