Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen und Erzieher

Aktualisiert am 31.07.2014

Darstellung der Umsetzung für die freien Träger

Antrag
Das Referat für Bildung und Sport und das Sozialreferat stellen dar, wie die Einführung einer Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen und Erzieher auch im Bereich der freien Träger realisiert werden kann. Die freien Träger von Kindertagesstätten sollen, sofern sie einen einschlägigen Tarifvertrag anwenden und an der „Münchner Förderformel“ teilnehmen, die Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen und Erzieher ebenfalls auszahlen. Dazu sollen entsprechende Fördervoraussetzungen dargestellt werden.

Begründung:
Der Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbands fasste am 29.07.2014 den Beschluss, dass eine widerrufliche Zulage innerhalb einer Höchstgrenze befristet gezahlt werden kann. Dies dient der Deckung eines dringenden Personalbedarfs. Die Landeshauptstadt München hat sich seit langem ernsthaft bemüht, Personal im Erziehungsdienst zu gewinnen.
Es ist ein großer Erfolg des neuen Münchner Oberbürgermeisters, dass nun erstmals eine entsprechende Zulage für erzieherische Berufe bezahlt wird. Damit wird der langjährigen Forderung des Münchner Stadtrats nach einer besseren Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher endlich Rechnung getragen.
Natürlich sollen aber auch Erzieherinnen und Erzieher bei den freien Trägern in den Genuss dieser Zulage kommen, zumal diese ebenfalls den Versorgungsauftrag der Landeshauptstadt München für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten erfüllen. Daher soll eine entsprechende Umsetzung dargestellt werden.

gez.

Christian Müller
Birgit Volk
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder