Erlass und Übernahme der Elternentgelte für Kindertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen durch den Freistaat sicherstellen

Aktualisiert am 03.04.2020

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, an den Freistaat Bayern heranzutreten, damit in der Coronakrise für die Dauer des staatlich verfügten Betretungsverbotes der Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen) Eltern von den Elternentgelten einheitlich freigestellt werden. Die Träger der Einrichtung sollen als Ausgleich dafür eine staatliche Kompensationsleistung erhalten.

Begründung

Elternentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil der Kita-Finanzierung. Je nach Satzungs– und Vertragsgestaltung müssen Eltern die Kitaentgelte und Entgelte für die Mittagsbetreuungen auch für die Dauer des staatlich verfügten Betretungsverbotes weiterzahlen. Hier ist es notwendig, die Eltern zu entlasten und die Träger wirksam zu unterstützen. Träger, die die Eltern während der coronabedingten Schließung der Einrichtung von den Beiträgen freistellen, müssen wirksam unterstützt werden. Es gibt Vorbilder bei anderen Bundesländern: So unterstützt Baden-Württemberg Kommunen mit 100 Millionen € Soforthilfe, wenn im März und April auf Kita-Beiträge durch den Träger verzichtet wird. In Schleswig-Holstein erhalten die Kommunen für die Freistellung von den Elternentgelten 50 Mio. € aus dem Corona-Soforthilfeprogramm. Brandenburg finanziert ebenso die Freistellung von den Elternbeiträgen für den April und bezahlt hierfür pauschale Ersätze an die Träger. Inzwischen haben 10 Bundesländer den Handlungsbedarf erkannt und Ersatzfinanzierungen beschlossen
Der Freistaat Bayern ist hier aufgefordert, schnell Klarheit zu schaffen. Dies sorgt für eine Gleichbehandlung der Eltern, der Träger und der Kommunen unabhängig von Satzung, Vertragsgestaltung oder finanziellen Möglichkeiten.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Verena Dietl
Christian Müller
Anne Hübner
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder