Forderung an den Freistaat Bayern: Förderung nach dem BayKiBiG nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Gebührenobergrenze!

Aktualisiert am 05.12.2018

Antrag

Der Freistaat Bayern wird aufgefordert, Eltern vor besonders hohen Kitagebühren in privaten Einrichtungen wirkungsvoll zu schützen.
Hierzu soll eine gesetzliche Festlegung getroffen werden, dass eine Förderung nach dem BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) nur zu bis einer bestimmten Gebührenhöhe erfolgt.

Begründung

In Bayern ist bislang gesetzlich keine Gebührenobergrenze vorgegeben, ab der eine Einrichtung nicht mehr als zur Deckung des Bedarfs geeignet angesehen wird. Viele Eltern müssen derzeit auf private Einrichtungen mit sehr hohen Beiträgen zurückgreifen und sich dann an die Wirtschaftliche Jugendhilfe wenden.
Auch steht zu befürchten, dass Beiträge privater Einrichtungen an die künftigen staatlichen Elternzuschüsse angepasst werden und entsprechend nochmals steigen.

Wenn der Freistaat für seine Fördergelder die Einhaltung einer bestimmten Gebührenobergrenze voraussetzt, kann er Familien in privat geführten Einrichtungen wirkungsvoll entlasten.
So kann er auch verhindern, dass künftig auszuzahlende Elternzuschüsse aufgrund entsprechender Beitragserhöhungen nur verpuffen.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk
Kathrin Abele
Haimo Liebich
Verena Dietl
Christian Müller
Cumali Naz

Stadtratsmitglieder