Qualität in Kitas I Gute-Kita-Gesetz schnell umsetzen

Aktualisiert am 14.02.2020

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, alles vorzubereiten, damit zusätzliche Gelder aus dem Gute-Kita-Gesetz schnellstmöglich den städtischen Kindertageseinrichtungen zu Gute kommen.

Begründung

Das Gute-Kita-Gesetz fördert Kindertageseinrichtungen mit Krippen- und Kindergartenkindern. Der zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern geschlossene Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes bietet die Möglichkeit, die Kita-Leitungen zu entlasten und zusätzliches Tagespflegeper­sonal anzustellen. Dadurch gibt es mehr pädagogische Zeit für Kinder. Dies sollte den städtischen Einrichtungen baldmöglichst nach Veröffentlichung der Vollzugsrichtlinien des Freistaats Bayern zu Gute kommen.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder