Schlagwortarchiv für: Simone Burger

Antrag

Die Leitung des Fachbereichs Tourismus im Referat für Arbeit und Wirtschaft wird neu ausgeschrieben werden. Wegen der herausgehobenen Rolle der Leitung von München Tourismus soll der Stadtrat über die Besetzung entscheiden.

Wichtige Punkte, die bei der Neubesetzung der Stelle berücksichtigt werden sollen, sind unter anderem:

• Corona verändert auch die Wünsche der Tourismus-Gäste. Deshalb soll die Tourismusstrategie Münchens überprüft werden, was sich ändern muss, um Gäste weiterhin, auch im internationalen Wettbewerb, von München zu begeistern. Dazu muss auch die vom Stadtrat beschlossene Recovery-Strategie evaluiert und fortgeschrieben werden.
• Die Netzwerkarbeit zwischen den Akteuren soll weiter verstärkt werden. Dazu gehört auch der Ausbau der Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen und dem Tourismus in Oberbayern und Bayern.
• In Münchens Tourismus soll das Prinzip der Nachhaltigkeit eine noch wichtigere Rolle einnehmen.
• Die Tourismusstrategie soll hinsichtlich der Zielgruppen, die angesprochen werden, vielfältiger werden.

Begründung

Die Tourismusbranche in München wurde von der Corona-Pandemie sehr hart getroffen. Seit den Herbstferien gilt ein touristisches Beherbergungsverbot. Die Zukunft ist aktuell ungewiss, eine verlässliche Prognose, wann Hotels wieder komplett öffnen können und wann wieder viele Gäste nach München kommen, ist nicht möglich.

Trotz der angespannten finanziellen Situation ist es uns deshalb wichtig, dass die Leitung des Fachbereichs „München Tourismus“ wiederbesetzt wird. Der Fachbereich braucht wieder eine eigene Leitung, wenn Reisen wieder möglich sind.

gez.
Simone Burger
Klaus-Peter Rupp
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Felix Sproll
Christian Vorländer

Fraktion SPD/Volt

Anja Berger
Julia Post
Beppo Brem
Sebastian Weisenburger
Dominik Krause
Clara Nitsche

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat in enger Abstimmung mit der Münchner Verkehrsgesellschaft über die Auswirkungen der bevorstehenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf den Öffentlichen Personennahverkehr, das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe in München.

Begründung

Auf Bundesebene wird derzeit an der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gearbeitet. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Fahrgäste mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, Mietwagen sowie Taxen befördern dürfen. Das Gesetz kann damit konkrete Auswirkungen auf Angebote der MVG (bspw. den IsarTiger), auf die Marktsituation des Taxigewerbes und neue Mobilitätsanbieter, wie z.B. Uber haben.

Durch die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst. Stadtverwaltung und MVG werden deshalb gebeten darzustellen, wie sich diese Änderungen auf das Verhältnis von öffentlichen und privaten Anbietern von Mobilität (ÖPNV, Taxigewerbe, Mietwagengewerbe) in München auswirken.

Initiative:
Christian Müller
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Micky Wenngatz
Lars Mentrup
Christian Vorländer

SPD/Volt-Fraktion

Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Gudrun Lux
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird aufgefordert, Freiraumkonzepte und insbesondere deren Kern- und Leitideen, welche durch Architekturbüros und Landschaftsarchitekten im Rahmen von Wettbewerben für neue Stadtquartiere bzw. Neubauplanungen entwickelt wurden, soweit möglich in den Bebauungsplänen mit Grünordnung zu regeln sowie in die Gestaltungsleitfäden/ Freiflächenrahmenpläne der jeweiligen Planungen einfließen zu lassen.

Begründung

In einer weiterhin boomenden Stadt wie München, in welcher zudem eine akute Flächenknappheit auf vielfältige Nutzungskonkurrenzen trifft, sind – neben bezahlbarem Wohnraum – Freiräume ein kostbares Gut. Diese optimal zu nutzen, zu gestalten und zu schützen ist eine der großen Herausforderungen unserer Stadtplanung.

Die Gestaltung dieser Freiflächen ist auch elementar für die Entwicklung einer klimaresilienten Stadt. Der Grad von Versiegelung und die Formen von Begrünungen im Zusammenspiel mit der Bebauung haben hier großen Einfluss.

Bereits heute werden im Rahmen der Vorbereitung der Planung von Neubauquartieren in der Regel städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt, die die Grundlage für den zu erarbeitenden Bebauungsplan darstellen. Wünschenswert ist dabei, dass künftig das Zusammenspiel von Städtebau und Freiraum noch viel besser miteinander abgestimmt ist. So sollen bereits in dieser frühen Phase der Entwicklung des Baurechts auch erste Zielvorstellungen und Leitlinien für den Freiraum – also Straßen, Plätze, Grün- und Parkflächen – entwickelt werden und in den Gestaltungsleitfäden Niederschlag finden.

Wichtig ist, nicht nur die Gestaltung von Bauwerken selbst, sondern auch Qualitäten, die der Zwischenräume, der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Freiflächen einer sorgsamen, ambitionierten und abwechslungsreichen Planung zu unterziehen.

Christian Müller
Simone Burger
Kathrin Abele
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Micky Wenngatz
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Barbara Likus

Fraktion SPD/Volt

Paul Bickelbacher
Anna Hanusch
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Bernd Schreyer
Christian Smolka
David Süß

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Gender Planning im neuen Mobilitätsreferat in den Fokus zu stellen. Dazu soll baldmöglichst ein Hearing im Mobilitätsausschuss zu Gender Planning stattfinden. Aus dem Hearing sollen konkrete Kriterien abgeleitet und entwickelt werden, die für jede Planung zu berücksichtigen sind. Dabei geht es vorrangig darum, wie die Bedürfnisse aller Mobilitätsteilnehmer*innen berücksichtigt und spezifisch weibliche Bedürfnisse an Mobilität in der Infrastruktur umgesetzt werden können.(1)

Begründung

In der Vergangenheit orientierte sich die Verkehrsplanung oftmals an dem Stereotyp „Mann im Dienstwagen auf dem Weg zur Arbeit“. Entsprechend wurden Straßen, Parkplätze und Ampelphasen auf diese Art der Fortbewegung angepasst. Die heutigen Wegestrecken sind jedoch deutlich vielschichtiger. In München sind 66 Prozent (vgl. Mobilität in Deutschland, 2019, Seite 9) (2) der Menschen zu Fuß, mit dem Rad und dem öffentlichen Personennahverkehr unterwegs. Gerade Frauen, Kinder und ältere Menschen nutzen diese Mobilitätsarten häufig. Zudem sind in München wie auch in anderen Großstädten junge Erwachsene immer weniger Auto-orientiert als die Generation vor ihnen (vgl. Mobilität in Deutschland, 2019, Seite 7). Um diesen Menschen gerecht zu werden, soll der Umweltverbund, also Fuß-, Rad und öffentlicher Personennahverkehr, bei Mobilitätsplanungen verstärkt berücksichtigt werden und im Fokus stehen. Auch in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl. Multimodalität und Intermodalität gewinnen an Bedeutung und werden in digitale Angebote eingebunden. Eine Mobilitätsplanung, die einer lebenswerten und sozialen Stadt gerecht wird, berücksichtigt verstärkt diverse Wegenetze, um von A nach B zu kommen.(3) Nur so kann Verkehrswende gelingen. Es ist zentral, dass das neue Mobilitätsreferat diese Grundsätze bereits zu Beginn seiner Arbeit im Blick hat.

SPD/Volt-Fraktion

Initiative:
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Micky Wenngatz

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Gudrun Lux
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

(1) Gemäß der Satzung der Landeshauptstadt München zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es Aufgabe aller Dienststellen und städtischen Beschäftigten, „durch geeignete Maßnahmen (…) Benachteiligungen von Frauen systematisch abzubauen.“
(2) Mobilität in Deutschland, 2019: https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/5499206/datei
(3) Siehe hierzu auch https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008290.pdf

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Bund und beim Freistaat Bayern für eine Fortsetzung des Rettungsschirms für den ÖPNV für das Jahr 2021 einzusetzen.

Begründung

Während des aktuellen Lockdowns hält die Münchner Verkehrsgesellschaft den Betrieb von Bus, Tram und U-Bahn aufrecht und stellt damit sicher, dass die Münchnerinnen und Münchner auch in Zeiten von Corona sicher und zuverlässig von A nach B kommen. Der im Frühjahr 2020 von Bund und Ländern verabschiedete Rettungsschirm verhinderte weitreichende Einschnitte im Fahrbetrieb, als auch bei den Beschäftigten. Aufgrund des verminderten Fahrgastaufkommens ist auch in diesem Jahr mit Mindereinnahmen bei den kommunalen Verkehrsbetrieben zu rechnen. In einem Szenario für die Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen in 2021 prognostizieren der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und weitere Branchenvertretungen einen Verlust von rund 3,5 Milliarden Euro in diesem Jahr. Um die Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs und die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten weiterhin zu gewährleisten sowie den Ausbau des ÖPNV weiter voranzutreiben, muss der aktuelle Rettungsschirm unbedingt fortgesetzt werden.

Initiative:
Simone Burger
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Christian Müller
Roland Hefter
Felix Sproll

SPD/Volt-Fraktion

Paul Bickelbacher
Gudrun Lux
Mona Fuchs
Florian Roth
Sofie Langmeier
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Antrag

Die Verwaltung und die MVG werden gebeten, ihr bestehendes Konzept „Gemeinsam gegen Corona“ weiterzuentwickeln, um während der fortlaufenden Covid-19 Pandemie das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – auch durch eine verbesserte Gewährleistung von Mindestabständen – weiter zu erhöhen. Zudem wird dem Stadtrat dargestellt, welche Maßnahmen seit März 2020 bereits umgesetzt wurden und wie sich die Fahrgastzahlen aktuell entwickeln.

Folgende Maßnahmen sind zu prüfen:

1) Während der Hauptverkehrszeiten soll durch Verstärkerfahrten der Takt erhöht werden, um eine zu starke Auslastung der Verkehrsmittel zu verhindern und so die Mindestabstände zwischen den Fahrgästen zu gewährleisten. Während des derzeit geltenden Lockdowns inklusive Ausgangssperre kann als Ausgleich der Takt ab 21:00 Uhr reduziert werden, sollten die Ressourcen begrenzt sein.
2) In Wartebereichen mit Sitzplätzen (an Bahnhöfen und Haltestellen) und ggf. auch in den Verkehrsmitteln, wird an die Fahrgäste (z.B. durch Aufkleber an den Fenstern oder Plakate) kommuniziert, dass bei der Wahl der Sitzplätze möglichst auf Mindestabstände zu anderen Fahrgästen zu achten ist, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
3) Die Anzahl der Hygienestationen (mit Desinfektionsmitteln) wird ausgeweitet. Außerdem ist zu prüfen, ob Fahrgästen an den Infopunkten gegen eine Schutzgebühr FFP2-Masken ausgehändigt werden können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MVG soll für die An- und Abreise zum Arbeitsplatz eine Erstausstattung an FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden.
4) Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, zusammen mit dem staatlichen Schulamt bei allen Schulen darauf hinzuwirken, dass nach dem Lockdown der Unterrichtsbeginn (ggf. auch zwischen den verschiedenen Klassen einer Schule) deutlich entzerrt werden kann (z.B.versetzter Schulbeginn um 30 Minuten), um die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu reduzieren.
5) Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Münchner Unternehmen aufzufordern, die durch das Bundesarbeitsministerium in Ausarbeitung befindliche Home-Office-Verordnung bereits jetzt umzusetzen.

Begründung

Der Öffentliche Personennahverkehr ist auch während der Pandemie das Rückgrat der Mobilität in Großstädten wie München. Deshalb hat die Verkehrsministerkonferenz vor den Bund-Länder-Beratungen am 19. Januar eine deutliche Empfehlung gegen das Herunterfahren des ÖPNV ausgesprochen.

Verschiedene weltweit durchgeführte Studien legen den Schluss nahe, dass die Nutzung des ÖPNV bei Einhaltung der AHA(L)-Regeln mit keinem erhöhten Infektionsrisiko verbunden ist.

Um das Ansteckungsrisiko auch weiterhin so gering wie möglich zu halten sowie das Vertrauen der Fahrgäste in den ÖPNV zu stärken, setzen wir auf eine gezieltere Steuerung der Fahrgastzahlen und den Ausbau des Informations- und Serviceangebotes.

Durch eine dichtere Taktung in den Hauptverkehrszeiten soll eine zu hohe Auslastung einzelner Fahrzeuge verhindert werden, damit allen Fahrgästen die Einhaltung der Mindestabstände ermöglicht wird. Auch eine Anpassung der Unterrichtszeiten könnte hierbei ein wichtiger Baustein sein. Um die Fahrgäste für die Einhaltung der Mindestabstände zu sensibilisieren, soll das Informationsangebot durch die MVG weiter ausgebaut werden. Falls möglich, sollten Fahrgäste auch an den MVG-Infopunkten kurzfristig auf FFP2-Masken zugreifen können.

Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Christian Müller
Simone Burger
Felix Sproll
Roland Hefter

SPD/Volt-Fraktion

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich für folgende wohnungspolitische Forderungen zum preislimitierten Vorverkauf einzusetzen, die derzeit in ganz Deutschland als Petition überaus starke Unterstützung genießen:

Damit den Kommunen in Brennpunkten des Wohnungsbedarfs – wie u.a. München – für bezahlbare Wohnungen der Vorkauf in Erhaltungssatzungsgebieten und nach den weiteren Voraussetzungen des BauGB gelingen kann, dürfen für sie nicht die Verkehrswerte einer ungezügelten spekulativen Preisspirale gelten. Stattdessen sollen Kommunen zu einem fairen Preis vorkaufen können: dem sozialverträglichen Ertragswert. Dieser Wert soll sich nach dem Ertrag von sozialverträglichen Mieten richten, die auf dem Grundstück erzielt werden sollen, und nicht nach dem maximal erzielbaren Gewinn, auf den die Immobilienkonzerne aufgrund von überhöhten Mieten spekulieren.

Kommunen und Bezirke brauchen Zeit, um gemeinwohlorientierte Käufer*innen zu finden und die Finanzierung für den Vorkauf zu ermöglichen. Dafür muss die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts von zwei auf sechs Monate verlängert werden.

Das kommunale Vorkaufsrecht soll nicht weiter nur in bestimmten von den Kommunen dafür ausgezeichneten Gebieten (Milieuschutzgebieten) gelten, sondern erweitert werden auf alle Verkäufe innerhalb einer Kommune oder eines Bezirks, auf Immobilienerwerbe durch Share-Deals und auf ungenutzte Flächen.

Begründung:

Das kommunale Vorkaufsrecht funktioniert in seiner bisherigen Form in der Praxis nicht. Eigentlich soll es Kommunen die Möglichkeit geben, gegen steigende Mieten und soziale Verdrängung vorzugehen. Die Idee: Wird ein Mietshaus in einem Bezirk verkauft, der stark von der Mieten-Krise betroffen ist (sogenannte Milieuschutzgebiete), dann hat die Kommune das Recht, in den Kaufvertrag als Käuferin einzutreten zugunsten eines gemeinwohlorientierten Dritten. Dies können landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und sonstige Träger*innen sein, die nicht nach maximalen Profiten aus den Mieten der Menschen streben.

Doch viel zu oft scheitert der Kauf am Preis. Denn auf dem Immobilienmarkt werden mittlerweile riesige Millionenbeträge verlangt. Und die sind für die Kommunen nicht zu leisten, die Wirtschaftlichkeit stellt sich für ein gemeinwohlorientierten Erwerber*innen meist nicht dar. Deshalb braucht es dringend eine Reform des Vorkaufsrechts, die es Kommunen ermöglicht, Wohnungen zu fairen Preisen zu kaufen und mit gerechten Mieten die soziale Verdrängung zu stoppen.

Damit das Vorkaufsrecht auch wirklich ein einflussreiches Instrument in der gesamten Kommune und den Bezirken wird, müssen auch die Anwendungsbereiche des Vorkaufsrechts ausgeweitet werden. Je mehr Möglichkeiten es gibt, Häuser und Grundstücke kommunal anzukaufen, desto mehr Einfluss können die Kommunen und Bezirke insgesamt auf die Entwicklung von Mietpreisen vor Ort nehmen.

Weiteres siehe Petition:

gez.
Christian Müller
Simone Burger

SPD/Volt Fraktion

Initiative:
Bernd Schreyer
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Sibylle Stöhr
Angelika Pilz-Strasser
Christian Smolka
Florian Schönemann
Beppo Brem
Marion Lüttig

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Antrag

Die Stadt München soll schnell allen 120.000 München-Pass-Inhaber*innen den kostenfreien Zugang zu FFP2-Masken ermöglichen.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, beim Freistaat eine entsprechende Kostenerstattung einzufordern.

Begründung

Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, haben kein Geld, um FFP2-Masken zu kaufen. Die Stadt soll hier so schnell wie möglich einspringen und gleichzeitig den Freistaat, der die Masken ab 18.01.2021 vorschreibt, um Kostenerstattung bitten.

gez.
Anne Hübner
Christian Köning
Christian Müller
Roland Hefter
Cumali Naz
Simone Burger
Felix Sproll

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften MGS und Heimag in die Wege zu leiten.

Ziel ist die Bündelung und Verstärkung aller Kräfte im Hinblick auf die beschleunigte Schaffung von 2.000 Wohneinheiten bezahlbarem Wohnraum pro Jahr. Die Fachexpertise zur Umsetzung der notwendigen Energie- und Klimastandards, zur Erhöhung der Sanierungsquote im Bestand, zur Optimierung der Bewirtschaftung der Bestände, zur Erfüllung der Inklusionsziele und Verbesserungen des Quartiersmanagement soll zusammengeführt und effektiver eingesetzt werden. Eine Flexibilität der neuen Struktur zur Umsetzung von innovativen Lösungen in Modellprojekten muss sichergestellt werden.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat noch im 1. Quartal 2021 einen geeigneten Vorschlag für eine künftige Organisationsstruktur einschließlich einer Zeitachse zur Verschmelzung der Gesellschaften vorzulegen. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die notwendigen steuerrechtlichen Fragen zu klären. Betriebsbedingte Kündigungen sind auszuschließen. Zur Prozessbegleitung wird eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die Aufsichtsräte und besonders die Betriebsräte sind dabei eng einzubinden.

Begründung

Mit der Erhöhung der Zielzahlen für bezahlbaren Wohnraum auf 2.000 Wohneinheiten jährlich, dem beschleunigten Ausbau von Projekten des Mitarbeiter*innen-, Senior*innen- und Azubiwohnens, dem bevorstehenden Umbau der Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung sowie den Herausforderungen durch die energetische Modernisierung des Bestands stehen die beiden großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften vor großen Aufgaben. Daher gilt es alle vorhandenen Kräfte zu bündeln und in eine schlagkräftige Einheit zu überführen, in der die Qualitäten aus zwei leistungsstarken Gesellschaften in einem noch stärkeren Unternehmen zusammengeführt werden.

Ziel ist es, etwaige Doppelstrukturen und Konkurrenzen abzubauen und Synergien z.B. in den Bereichen Grundstückvergabe, Projektentwicklung, Verwaltung, IT, Ausschreibungen, Einkauf und Vergabe, Recht, Kommunikation und Personalgewinnung herzustellen. Der Neubau soll beschleunigt werden, der Bestand durch eine eng verzahnte kaufmännische und technische Bewirtschaftung und der Service für die Mieter*innen optimiert werden. Wohnungssuchende haben dann künftig eine einzige Anlaufstelle.

Um auf die großen Zukunftsfragen kluge und effektive Antworten zu finden, muss diese neue noch größere Gesellschaft in ihrem Aufbau innovative Prozesse und Modellprojekte ermöglichen.

gez.

Christian Müller
Simone Burger
Andreas Schuster
Kathrin Abele
Nikolaus Gradl
Micky Wenngatz
Felix Sproll

SPD/Volt-Stadtratsfraktion

Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Bernd Schreyer
Christian Smolka
Florian Schönemann
Angelika Pilz-Strasser
David Süß
Sibylle Stöhr
Mona Fuchs

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die städtebauliche Entwicklung des Areals Ubostraße unter folgenden Gesichtspunkten weiterzuführen:

  1. Die Sicherung des Reitstalls als allgemein für Kinder und Jugendliche zugängliche Institution. Bei der Sanierung bzw. des Neubaus des Reitstalls soll insbesondere auch der Grundsatz der Inklusion berücksichtigt werden. In Bezug auf die Freiflächen soll versucht werden, auch umliegende Wiesen für den Reitbetrieb zumindest zeitweise nutzen zu können.
  2. Die Sicherung des Standorts des THW Aubing – insbesondere mit einem Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche. Dabei soll eine verträgliche Lösung für das Unterstellen der für das THW notwendigen Fahrzeuge gefunden werden.
  3. Den notwendigen Umbau sowie Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr.
  4. Den Erhalt und ggfs. notwendige Ergänzungen des Kulturzentrums UBO 9.
  5. Den Erhalt der „Tenne Aubing“.
  6. Die mögliche Neuschaffung einer Gastronomie sowie ggfs. eines Biergartens.

Insgesamt sollte die Entwicklung des Areals auch über die Planungs- und Bauphase hinaus durch eine gemeinschaftliche Runde der Nutzerinnen und Nutzer sowie des Bezirksausschusses und ggfs. der Stadtratsmitglieder begleitet werden. Während der Sanierungsphase sollte die MGS die Federführung haben.

Zudem soll – falls auf dem Gelände entsprechende Seniorenwohnungen nicht mehr untergebracht werden können – in der nahen Umgegend eine entsprechende Alternative gesucht werden.

Begründung

Seit einiger Zeit wird die städtebauliche Entwicklung des Areals Ubostraße durch die MGS begleitet und vorangetrieben. Besonders daran ist, dass hier bereits jetzt unterschiedliche soziokulturelle Nutzungen ihren Platz gefunden haben. Diese nicht nur in München einzigartige Mischung soll erhalten und weiter gefördert werden, so dass hier ein Treffpunkt und Zentrum in der Ortsmitte Aubings entstehen kann. Aus unserer Sicht soll der Schwerpunkt hier in der künftigen Entwicklung darauf liegen, dass im Sinne der Bürgerinnen und Bürger alle Nutzerinnen und Nutzer einbezogen werden und ein positives Miteinander entstehen kann.

Initiative:
Christian Müller
Simone Burger
Kathrin Abele
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Micky Wenngatz

SPD/Volt-Fraktion

Katrin Habenschaden
Anna Hanusch
Julia Post
Bernd Schreyer
Paul Bickelbacher
Florian Schönemann

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste