Schlagwortarchiv für: Simone Burger

Anfrage

Die Anfrage bezieht sich auf die folgenden Stadtratsbeschlüsse:

Anpassung der Bewertungssysteme beim Kriterium Ökologie für das Oktoberfest, die Auer Dulten, das Stadtgründungsfest und den Christkindlmarkt vom 19.09.2017 (SB) mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06814
Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 8: Klima- und Artenschutz durch Förderung der ökologischen Landwirtschaft vom 22.07.2020 mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00214

Entsprechend dem oben genannten Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017 gilt seit 2018 ein differen- ziertes und abgestuftes Bewertungssystem für die Vergabe von Öko-Punkten bei der Bewerbung eines Wiesn-Beschickers entsprechend des Einsatzes von Bio- und regionalen Produkten.

Die Kriterien sind:

Hauptsortiment 100 % Siegel „Bio-Bayern“ = 4 Punkte,
Hauptsortiment 100 % zertifizierte Bio-Produkte und kurze Transportwege = 3 Punkte
Hauptsortiment 100 % Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ = 2 Punkte

Gemäß den Angaben des Referats für Arbeit und Wirtschaft (RAW) im Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 hatten zum Oktoberfest 2019 bereits 126 von 146 zugelassenen gastronomischen Betrieben ganz oder teilweise Bio-Waren in ihrem Oktoberfestsortiment.

Im Wiesn-Bericht 2018 erfolgte jedoch keine Aufteilung nach den per Stadtratsbeschluss fest- gelegten Qualitätskriterien. Für 2019 wurde der Bericht aufgrund von Corona zurück gesellt. Es ist davon auszugehen, dass die Daten bereits erhoben wurden. Mehr Informationen über die Anwendung der einzelnen Qualitätsstufen und deren Angebot auf der Wiesn, hilft bei der Analyse und Bewertung der Vorgaben.

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird daher gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1.a) Wie viele gastronomische Wiesn-Beschickende erfüllten auf der Wiesn 2018 sowie 2019 welches der oben genannten Bewertungskriterien und erhielten entsprechende Punkte dafür?

b) Welches Hauptsortiment hatten die Beschickenden jeweils angegeben bzw. wurde vom RAW als solches festgelegt?

c) Werden vom RAW die Umsatzzahlen erfasst, um den Bio-Anteil am Gesamt-Warenwert zu ermitteln?

2.a) Wie viele gastronomische Wiesn-Beschickende erfüllen keines der oben genannten Bewertungskriterien für ihr Hauptsortiment und boten trotzdem Bio-Produkte an?

b) Welches Hauptsortiment hatten diese Wiesn-Beschickenden jeweils und welche Bio-Produkte boten sie an?

3.Wie hoch ist jeweils der Anteil an Bio-Produkten (Siegel „Bio-Bayern“ und Bio aus der Region) sowie an Produkten mit Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ bei den gastronomischen Beschickenden der Wiesn – gemessen am Warenwert in Prozent vom Gesamtangebot des jeweiligen Beschickers?

4.Sind alle Beschickenden mit Bio-Sortiment bio-zertifiziert? Falls nein, welche Ausnahmen gibt es und warum? Wie wird die Kontrolle der Einhaltung der Bewertungskriterien – auch für das bayerische Biosiegel und das Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ – gewährleistet.

5.Wie hoch war der Bio-Anteil in Prozent des Umsatzes aller verkauften Speisen im Jahr vor dem Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017, und wie hat er sich in den Jahren danach entwickelt? Wir bitten um eine Darstellung der Entwicklung nach Zeltgröße (kleine,mittlere, große Zelte).

Im Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017 wird erläutert, dass bei der Bewertung der Vollständigkeit berücksichtigt wird, inwieweit die Waren des Hauptsortiments am Markt in der entsprechenden Qualität verfügbar sind. Gleichzeitig wurde eine klare Signalwirkung sowohl für die landwirtschaftlichen als auch für die verarbeitenden Betriebe vorhergesagt und Bezug genommen auf mehrere konkrete Anfragen von Lieferanten und Verarbeitern, die ihre Geschäftspolitik entsprechend ändern wollten.

6.Inwiefern hat sich das – wie im Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017 erwähnte – Angebot von Seiten der Lieferanten und Verarbeiter seither angepasst und wie hat sich dadurch das Angebot im Rahmen der einzelnen Bewertungskriterien 100 % Siegel „Bio-Bayern“, 100 % zertifizierte Bio-Produkte und kurze Transportwege oder 100 % Siegel „Geprüfte Qualität – Bayern“ verändert und entwickelt?

Laut Stadtratsbeschluss vom 19.09.2017 soll der Verwaltung aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ein hoher Ermessensspielraum bei der Bewertung des Sortiments des Beschickers daraufhin gewährt werden, welche Warengruppe als Hauptsortiment überwiegt.

7.Nach welchem Schema legt die Verwaltung das Hauptsortiment fest? Wie wird sichergestellt, dass die Einordnung in das abgestufte Bewertungssystem korrekt erfolgte?

8.Wir bitten die Fragen 1-8 auch für die großen Wiesn-Zelte zu beantworten.

Im Stadtratsbeschluss „Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 8: Klima- und Artenschutz durch Förderung der ökologischen Landwirtschaft vom 22.07.2020“ führt das RAW aus, dass es aktiv bei den für das Oktoberfest zugelassenen Lebensmittelbetrieben für Aufnahme ökologischer, regionale und Fair-Trade-Produkte in ihr Angebot geworben und Informationen über Bezugsquellen weiter gegeben und die Unternehmen beraten hat.

9.Wie sah diese Informations- und Beratungsarbeit konkret aus und in welchem Umfang wurde diese durchgeführt?

gez.

Dr. Julia Schmitt-Thiel
Simone Burger
Anne Hübner
Klaus Peter Rupp
Christian Vorländer
Barbara Likus
Felix Sproll
Andreas Schuster

SPD/Volt-Fraktion

Dominik Krause
Clara Nitsche
Julia Post
Anja Berger
Beppo Brem
Sebastian Weisenburger
Mona Fuchs

Fraktion Die Grünen – Rosa liste

Antrag

Die Stadtverwaltung wird in enger Abstimmung mit der SWM/MVG damit beauftragt, für folgende Trambahntrassen Machbarkeitsstudien anzufertigen:

  • Tram Y-Nord: Diese Verbindung führt auf teilweise bereits bestehender Gleisstruktur vom Hauptbahnhof in den Münchner Norden – über die Hochschule München, das Nordbad, den Petuelring und entlang der Schleißheimer Straße. Anschließend folgt eine Verzweigung in Form eines „Y“: nach Nordwesten Richtung des künftigen Stadtentwicklungsgebiets Nord sowie in östliche Richtung nach „Am Hart“.

  • Tram Ramersdorf-Neuperlach: Die Linienführung orientiert sich an der heutigen, nachfragestarken Metrobuslinie 55. Der Ausbau erfolgt zunächst bis Neuperlach Zentrum. Die Möglichkeit zur Verlängerung über Waldperlach bis nach Putzbrunn ist in den Planungen zu berücksichtigen.

  • Tram Südtangente: Eine neue Trambahnlinie über die Brudermühlbrücke würde die stark nachgefragten Buslinien X30 und 54 entlasten und die südlichen Stadtbezirke auf beiden Isarseiten durch ein leistungsstarkes ÖPNV-Angebot miteinander verknüpfen. Fahrten über das Stadtzentrum zum Umstieg zwischen den U-Bahnlinien 1, 2, 3 und 6 könnten so reduziert werden. Denkbar ist die Streckenführung Waldfriedhof (Fürstenrieder Straße) – Harras – Candidplatz – Tegernseer Landstraße (Neubaustrecke) mit Weiterführung in Richtung Ostbahnhof (und einer Neubaustrecke entlang der Welfenstraße).

  • Tram Wasserburger Landstraße / (-Haar): Diese Trasse ab der heutigen Haltestelle Kreillerstraße entlang der Wasserburger Landstraße, führt stadtauswärts in Richtung Haar. Sie stellt eine Aufwertung und Kapazitätserweiterung der bestehenden stark nachgefragten ÖPNV-Achse im Münchner Osten dar. Darüber hinaus wäre eine Erschließung der städtebaulichen Entwicklungsgebiete nördlich der Bahngleise sowie eine Verlängerung nach Haar denkbar.

  • Tram Parkstadt-Solln: Ziel ist eine Ertüchtigung des ÖPNV-Netzes südlich der U-Bahnlinie 3, das bisher nur aus Bussen besteht. Eine schienengebundene Kapazitätserweiterung entlastet die bestehenden Buslinien und erschließt gleichzeitig die Entwicklungsgebiete entlang, sowie südlich der Drygalski-Allee.

  • Erschließung des Gebiets der SEM Nordost: Die Erschließung des Gebietes der geplanten Stadtentwicklungsmaßnahme im Münchner Nordosten wird vorbereitet. Dabei wird ein Ringschluss zwischen der von Norden kommenden Tram 17 über Johanneskirchen, mit der von Süden kommenden Tram 19 durch Verlängerung über die Eggenfeldner Str./Rappelhofstr. und Rennbahnstr. geprüft.

Begründung

Wir verfolgen energisch das städtische Ziel, dass bis 2025 80 % des Verkehrs in der Stadt durch umweltfreundliche Mobilitätsformen – also zu Fuß, mit ÖPNV, Fahrrad sowie emissionsfreie Autos auch in Form neuer Mobilitätsangebote – abgewickelt wird. Für uns ist der ÖPNV das Rückgrat umweltfreundlicher Mobilität in Stadt und Region. Dazu muss er flächendeckend, leistungsfähig und bezahlbar sein. Durch die Planung neuer Trambahnlinien erschließen wir einerseits in der Entstehung befindliche Wohngebiete und entlasten bzw. ergänzen andererseits das bestehende ÖPNV-Netz.

Durch eine höhere Kapazität ist die Tram gegenüber dem Bus leistungsfähiger. Gleichzeitig sind neue Trambahnlinien deutlich zügiger realisierbar als U-Bahn-Strecken. Die Trambahn erfreut sich seit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert großer Beliebtheit bei den Münchnerinnen und Münchnern – diese Erfolgsgeschichte wollen wir auch in Zukunft fortschreiben.

SPD/Volt-Fraktion
Initiative:
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Christian Müller
Roland Hefter
Felix Sproll
Dr. Julia Schmitt-Thiel

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste
Paul Bickelbacher
Dr. Florian Roth
Gudrun Lux
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Florian Schönemann
Sibylle Stöhr

Antrag

Die Landeshauptstadt München schließt sich dem Green City Accord an, einer Bewegung Europäischer Bürgermeister*innen, die sich für den Schutz der Umwelt einsetzt und Städte sauberer, gesünder und ressourcenschonender fortentwickeln möchte.

Die Stadtspitze wird daher gebeten, das Abkommen „Green City Accord – Clean and Healthy Cities for Europe“ für die Landeshauptstadt München zu unterzeichnen.

Der Fachbereich Europa & Internationales im RAW wird zudem beauftragt, eine stadtweite Abfrage/Übersicht zu den im Green City Accord genannten Handlungsfeldern zu erstellen, um den genauen Stand und Bedarf in der LHM zu ermitteln und die weitere Vorgehensweise mit den städtischen Referaten abzustimmen.

Begründung:

Am 22. Oktober 2020 fand während der digitalen European Week of Cities and Regions in Brüssel die Auftaktveranstaltung der EU Kommission zum Green City Accord statt – unterstützt von EUROCITIES, CEMR, dem Covenant of Mayors for Climate & Energy und dem Verband ICLEI – Local Governments for Sustainability. Das neue Städte-Abkommen steht im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda2030, um europäische Städte als attraktive Orte zum Leben, Arbeiten und für das Wohlbefinden zu fördern. Die Unterzeichner verpflichten sich, die dringendsten Umweltprobleme ihrer Städte anzugehen. Mit dem Beitritt zum Abkommen erklären sich die Bürgermeister*innen damit einverstanden, ihre Bemühungen in fünf Schlüsselbereichen bis 2030 zu verstärken. So lautet die Vision, dass alle Europäer*innen immer saubere Luft atmen, sauberes Wasser genießen, Zugang zu Parks und Grünflächen haben und weniger Umgebungslärm erleiden müssen. Die Kreislaufwirtschaft soll überall in Europa Realität sein und Abfall durch effizientere Wiederverwendung, Reparatur und Recycling stark minimiert werden.

In jedem dieser Bereiche verpflichten sich die Unterzeichner zu drei Punkten:
• zur Festlegung ehrgeiziger Ziele, die über die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen,
• zur Umsetzung von Strategien und Programmen auf integrierte Weise, um ihre Ziele bis 2030 zu erreichen,
• zu einer Berichterstattung über Umsetzung und Fortschritt alle drei Jahre.

Mit der Unterzeichnung des Green City Accord werden Städte Teil einer wachsenden Bewegung zum Schutz der natürlichen Umwelt und zur Verbesserung der Lebensqualität aller Europäer*innen.

Insbesondere erlangen Städte dadurch:
• europaweite Sichtbarkeit in Anerkennung ihrer Umweltmaßnahmen und -erfolge,
• die Möglichkeit zur Mitgestaltung der EU-Umweltpolitik,
• Teil einer Gemeinschaft und Vernetzung gleichgesinnter Städte zu sein, die den Übergang zu einem sauberen und gesunden Europa vorantreiben,
• Erhöhung ihrer Transparenz, Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit innerhalb der lokalen Gemeinschaft,
• besseren Zugang zu EU-Finanzierungsmöglichkeiten und direkter EU-Fördermitteltöpfe,
• maßgeschneiderte Anleitung und Unterstützung über einen speziellen Helpdesk der EU,
• höhere Chancen bei Auszeichnungen wie dem European Green Capital Award.

Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/environment/topics/urban-environment/green-city-accord_en

gez.
Felix Sproll
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Anne Hübner
Lars Mentrup
Andreas Schuster
Simone Burger
Christian Vorländer

SPD/Volt Fraktion

Sebastian Weisenburger
Mona Fuchs
Dominik Krause
Clara Nitsche
Anja Berger
Beppo Brem
Julia Post

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Münchner P & R Gesellschaft beschafft Technik zur Einlasskontrolle, zur Parkscheinkontrolle oder digitalen Integration, um einen besseren Umstieg von Pendler*innen auf den ÖPNV anbieten zu können. Ziel muss dabei die bessere technische und digitale Verknüpfung der Angebote der Park & Ride GmbH und der Münchner Verkehrsgesellschaft sein.

Begründung

400.000 Menschen pendeln täglich nach München hinein und wieder hinaus. Viele davon sitzen dabei allein im Auto. Ein unkompliziertes Angebot, das den Umstieg in den ÖPNV für Pendler*innen attraktiver macht, kann hier dem individuellen Pendeln eine Alternative bieten. Das entlastet die Straßen von Autos, die Luft von Verschmutzung durch Abgase und Reifenabrieb und nicht zuletzt die Nerven der Pendler*innen, da sie nicht jeden Morgen und Abend im Stau stehen. Die Einführung eines Kombitickets MVV + P & R scheitert aktuell noch an unterschiedlichen Automaten und der fehlenden Kontrollinfrastruktur für digitale Parktickets. Durch städtische Investitionsmittel kann diese Technik zumindest bei einem deutlichen Teil der Parkplätze so nachgerüstet werden, dass das Parken und schlaue Fahren in die Innenstadt mit dem MVV mit Mitteln des 21. Jahrhunderts passiert.

Initiative:
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Christian Müller
Roland Hefter
Felix Sproll
Dr. Julia Schmitt-Thiel

SPD/Volt-Fraktion

Paul Bickelbacher
Gudrun Lux
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Antrag

Die Stadt München baut – in enger Zusammenarbeit mit der Münchner Verkehrsgesellschaft – bis 2025 das bestehende Netz der Mobilitätsstationen flächendeckend aus. Dabei wird ein Konzept von Mobilitätspunkten – an U-Bahn- und S-Bahnstationen – sowie Mobilitätspünktchen – in dezentralen Wohnquartieren – erarbeitet. An Mobilitätsstationen werden Angebote wie CarSharing, BikeSharing und Angebote wie Elektro-Roller oder Pedelecs gebündelt und mit einer MVV-Station oder einem Wohnquartier verknüpft, damit der Verzicht auf ein eigenes Auto und damit der Umstieg auf Shared Mobility in Kombination mit U-Bahn, Bus und Tram vereinfacht wird. Der Platz für Mobilitätsstationen kann durch die Umwandlung von Stellplätzen geschaffen werden. In Wohnquartieren können wir uns auch das Bremer Modell der Pünktchen vorstellen, bei denen zum Beispiel CarSharing mit Radabstellanlagen für das eigene Fahrrad kombiniert werden. Beim Ausbau der Mobilitätsstationen an Knotenpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs sind Synergien mit Radabstellanlagen, wie im Radentscheid beschlossen, anzustreben.

Begründung

Berlin hat mit dem Konzept Jelbi, Hamburg mit SwitcHH, Bremen mit mobil.punkt bereits ein dichtes Netz an Mobilitätsstationen, teilweise auch in perfekter Laufnähe zu ÖPNV-Stationen. Stationäres CarSharing und die verfügbaren Sharing-Angebote in der Nähe zum Wohnort führen wie Studien belegen dazu, dass Bewohner*innen ihr eigenes Auto abschaffen oder gar keines kaufen, wenn sie an einen entsprechend ausgestatteten Ort ziehen. München muss bei der Shared Mobility, die oftmals 100% lokal emissionsfrei ist, Vorreiter werden. Abstimmungsschwierigkeiten zwischen KVR, MVG und MVV müssen durch eine bessere Koordination im neuen Mobilitätsreferat minimiert und so bis 2021 – gerne auch nur mit einfachen baulichen Mitteln wie bei Jelbi in Berlin – erste Schritte erkennbar sein. Es macht Sinn ein Konzept zu entwickeln, dass z.B. auch private Bauträger, großflächigen Einzelhandel und Arbeitgeber*innen gegen Übernahme der Realisierungskosten in ihre riesigen Parkplätze integrieren können, um z.B. auch den Stellplatzschlüssel zu senken (ähnlich wie dies heute mit einem Mobilitätskonzept möglich ist). Bereits bestehende Mobilitätsstationen und MVG-Rad-Stationen sollten in das Konzept integriert werden.

gez.
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Christian Müller
Roland Hefter
Felix Sproll
Dr. Julia Schmitt-Thiel

SPD/Volt-Fraktion

Paul Bickelbacher
Gudrun Lux
Mona Fuchs
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Antrag

Das Mobilitätsreferat stimmt mit der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und in enger Kooperation mit dem Beteiligungsreferat RAW ab, wie eine Binnenerschließung der autoreduzierten Altstadt ab Fahrplanwechsel im Jahr 2022 mit kleinen, 100 % emissionsfreien Bussen möglich ist. Es ist zu prüfen, ob diese Busse mit entsprechenden Freigaben durch Verkehrsschilder (“Linienverkehr frei”) auch die Fußgängerzonen kreuzen oder dort halten dürfen. Bei der Anschaffung der Busse ist darauf zu achten, dass diese barrierefrei gestaltet sind und damit auch die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigen. Wir beantragen die Anschaffung dieser Kleinbusse – die im Unterschied zu Elektro-Gelenkbussen aktuell nicht durch Bund oder Land gefördert werden – mit städtischen Mitteln.

Begründung

Eine autofreie Altstadt ist keine nahverkehrsfreie Altstadt. Beispiele aus Wien, Québec und Lubjana zeigen, dass ein solcher Bus ein perfektes Verkehrsmittel für Senior*innen und Personen mit Mobilitätseinschränkung ist. Er muss also nicht als Massenverkehrsmittel mit großen Fahrgastzahlen ausgelegt werden, da er ein Zusatzangebot z.B. auch für Käufer*innen in den Fachgeschäften der Altstadt mit schweren Einkäufen darstellen kann um zur nächsten U-Bahn oder S-Bahnstation Stachus, Sendlinger Tor, Odeonsplatz, Isartor oder gar einem Parkhaus am Altstadtring zu kommen. Sobald die knapp 3000 KfZ-Stellplätze im Straßenraum der Altstadt in mehr Raum für den Umweltverbund umgewandelt wurden, sind für ein solches Busangebot auch Straßen wie die Kreuzstraße zu befahren.

Initiative:
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Christian Müller
Roland Hefter
Felix Sproll
Dr. Julia Schmitt-Thiel

SPD/Volt-Fraktion

Paul Bickelbacher
Gudrun Lux
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Antrag

Die Landeshauptstadt München verpflichtet sich dauerhaft, die Wohn-, Ausbildungs- und Lebenssituation von Auszubildenden in München zu verbessern, dazu soll ein Azubi-Werk gegründet werden. Unterstützt werden sollen Auszubildende in der Beruflichen Ausbildung, Berufsfachschülerinnen und Schülerinnen an Fachakademien. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird die Stadtverwaltung beauftragt:

  1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Gründung eines eigenen „Azubi-Werks“ in die Wege zu leiten. Dabei soll überprüft werden, ob eine Stiftung, eine städtische Gesellschaft oder eine andere Organisationsform zur Umsetzung der investiven und demokratischen Ziele geeignet ist.
  2. Die Stadtkämmerei wird beauftragt in Rücksprache mit dem Sozialreferat einen Vorschlag für das Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) zu erarbeiten, um entsprechende investive Maßnahmen, d.h. den Erwerb und/oder Bau entsprechender Wohnmöglichkeiten für Auszubildende zu veranlassen.
  3. Das Planungsreferat wird gebeten, im Benehmen mit einer der beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften (Gewofag/GWG) die Kapazitäten zu schaffen, dass bei einer der beiden Wohnungsbaugesellschaften Bau, Ankauf sowie Bauunterhalt entsprechender Wohnmöglichkeiten für Auszubildende verortet werden können.
  4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Schaffung der entsprechenden personellen Kapazitäten zur Verwaltung der Wohnmöglichkeiten für Auszubildende sowie deren notwendiger Unterstützung im Wohnprojekt in die Wege zu leiten.
  5. Das Sozialreferat wird gebeten, die Mitbestimmung im „Münchner Azubi-Werk“ durch die Auszubildenden zu ermöglichen, zum Beispiel durch die Wahl von Bewohner*innenräten und die aktive Einbindung der Interessensvertretungen der Jugendlichen, insbesondere über die Gewerkschaftsjugend sowie den Kreisjugendring München-Stadt.
  6. Beim Münchner Azubi-Werk soll ein „Beirat der Ausbildung“ eingerichtet werden. Die Aufgabe ist die Vernetzung aller Angebote, der Austausch und die Formulierung gemeinsamer Forderungen. Wichtige Mitglieder sind die Träger von Auszubildendenwohnheimen, die Mitglieder des AK Jugend, Bildung und Beruf und die SMVen. Hier soll das Referat für Arbeit und Wirtschaft miteinbezogen werden.
  7. Um das Auszubildendenwerk bekannt zu machen, muss dieses regelmäßig an den weiterführenden Schulen sowie im Rahmen des allgemeinbildenden Unterrichts an den Berufsschulen vorgestellt werden.

Begründung

Das Studentenwerk unterstützt Studierende wirtschaftlich und sozial, um die Grundlagen für ein erfolgreiches Studium zu schaffen. Für Auszubildende gibt es keine solche Institution, mit dem Azubi-Werk wollen wir so eine Institution schaffen. Auszubildende in München sind insbesondere durch die knappen Wohnmöglichkeiten in München nach wie vor bei der Ausbildung vor hohe Hürden gestellt. Die LH München stellt sich ihrer Verantwortung für diese jungen Menschen durch die gezielte Schaffung von Wohnraum, aber auch durch die Bündelung und ggfs. Schaffung entsprechender Unterstützungsmöglichkeiten.

Das Konzept für die Wohnungen im Azubi-Werk unterscheidet sich auch vom klassischen Wohnheim und stellt damit keine Konkurrenz dar. Das Modell Azubi-Wohnen der GEWOFAG soll weiterentwickelt werden um es Auszubildenden zu ermöglichen, sich direkt auf die Wohnungen zu bewerben. Das Azubi-Werk soll kooperativ mit den Trägern der bestehenden Wohnheime zusammenarbeiten, die auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Auszubildenden spielen werden.

München hat bereits eine gute, vielseitige und gewachsene Struktur an Angeboten für Auszubildende. Diese soll mit dem Azubi-Werk nicht in Frage gestellt werden, sondern vielmehr soll das Azubi-Werk eine Plattform des Austausches zwischen den Angeboten sein und auch eine Möglichkeit, gemeinsame Forderungen zu erarbeiten. Ein Ziel des Azubi-Werks ist es mittelfristig einen Anlaufpunkt für Auszubildende zu etablieren, an den sie sich mit allen Fragen wenden können.

Das Azubi-Werk soll auch die Mitbestimmung derjenigen ermöglichen, die es unterstützen soll. Dieser demokratische Aspekt ist uns besonders wichtig. Deshalb sollen Vertreterinnen der Bewohnerinnen und ihre Interessenvertretung die Gewerkschaftsjugend und auch der Kreisjugendring aktiv in die Gestaltung und die Ausrichtung miteinbezogen werden.

Da das Ziel ein breit angelegtes Sozialwerk ist, sollen alle bereits jetzt tätigen Akteure in einem geeigneten Gremium eingebunden werden. Dies sind für uns vor allem die Träger von Auszubildendenwohnheimen in München wie Kolping, die Salesianer, der evangelische Handwerkerverein, die GEWOFAG oder die Caritas. Eingebunden werden sollen alle bestehenden Projekte zur Unterstützung von Auszubildenden, die Kammern, vor allem die IHK und die HWK, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter, die SMVen und die Gewerkschaften.

gez.
Simone Burger
Lena Odell
Christian Köning
Barbara Likus
Christian Müller
Anne Hübner
Nikolaus Gradl

SPD/Volt-Fraktion

Anna Hanusch
Clara Nitsche
Dr. Hannah Gerstenkorn
Nimet Gökmenoğlu
Anja Berger
Sofie Langmeier
Sebastian Weisenburger

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Mobilitätsreferat wird gebeten, bis 2024 in allen Stadtbezirken mit dem jeweiligen Bezirksaus-schuss lokale Verkehrskonzepte mit Nahmobilitätsschwerpunkt zu entwerfen und sowohl mit den BAs als auch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.

Auch zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Verbände sollen in die Konzeptentwicklung und Diskussion miteinbezogen werden. Das Ziel ist, Wohnstraßen wo nötig zu entlasten und zugleich die Nutzung von Fußwegen, Radwegen und des Nahverkehrs zu erhöhen. Der Bau neuer Straßen soll (außer in Neubaugebieten) grundsätzlich ausgeschlossen sein. Die Entwicklung des Partizipations-konzeptes sowie dessen Durchführung kann extern vergeben werden.

Begründung

In vielen Bezirksausschüssen werden seit vielen Jahren lokale Verkehrskonzeptionen gefordert. Die-se sollten nun endlich angegangen werden.

Dabei hat die Priorisierung des Umweltverbunds oberste Priorität: Mehr ÖPNV sowie die verstärkte Nutzung von Fuß- und Radwegen sind das Ziel. Der Zeitraum bis 2024 eröffnet die Möglichkeit, so-wohl ein fundiertes, tiefgreifendes Verkehrskonzept zu erarbeiten als auch parallel kleinere Einzel-maßnahmen und Verkehrsversuche durchzuführen, mit der Bevölkerung zu erproben und im Rahmen des Partizipationskonzeptes direkt zu evaluieren. So werden alle Stadtbezirke und ihre Bürger*innen direkt in die entsprechenden Diskussionen einbezogen.

Fraktion SPD/Volt
Initiative:
Christian Müller
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Micky Wenngatz
Christian Vorländer
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Lars Mentrup

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Initiative:
Mona Fuchs
Paul Bickelbacher
Gudrun Lux
Sibylle Stöhr
Christian Smolka
Sofie Langmeier
Florian Schönemann
Anna Hanusch

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Überprüfung des Erhaltungssatzungsgebiets Hohenzollernstraße jegliche Unterstützung, insbesondere durch ein anwaltliches Gutachten, einzuholen, um eine umfassende Betrachtung der Überprüfung dieser Erhaltungssatzung zu gewährleisten.

Begründung:

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde im Januar 2019 vom Stadtrat beauftragt, bis Ende 2020 für das Erhaltungssatzungsgebiet „Hohenzollernstraße“ kleinräumige Nachuntersuchungen, auch auf Basis von Primärdaten, durchzuführen und dem Stadtrat das Ergebnis vorzulegen.

Aufgrund der Bedeutung der Entscheidung sowohl für dieses Erhaltungssatzungsgebiet als auch für weitere Gebiete soll sich die Stadtverwaltung externe Unterstützung bei der Prüfung einholen. Insbesondere ist ein Rechtsgutachten durch eine Fachkanzlei zu beauftragen, die die Verwaltung bei der Überprüfung fachlich unterstützt und zudem prüft, ob weiterreichende Kriterien in die Prüfung eingestellt werden können. Das Ergebnis ist dem Stadtrat vorzustellen.

gez.
Christian Müller
Simone Burger

Fraktion SPD/Volt

Anna Hanusch
Paul Bickelbacher

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für sichere Abstellmöglichkeiten für Lastenräder auf öffentlichem Grund auszuarbeiten. Die Lastenräder müssen dabei an festen Haltebügeln angeschlossen, in abschließbaren Boxen eingeschlossen oder anderweitig diebstahlsicher abgestellt werden können.

  2. Die LH München schafft auf öffentlichem Grund kurzfristig und unbürokratisch wohnortnah und einkaufsnah Abstellflächen für Lastenräder, ohne den Fußverkehr dabei zu beeinträchtigen.

Begründung

Abstellmöglichkeiten für Lastenräder sollten besondere Beachtung bekommen. Gerade in den Innenstadtbezirken kann die Anschaffung eines Lastenrads an fehlendem privatem und öffentlichem Parkraum scheitern. Dies betrifft auch Gewerbetreibende, die Lastenräder für ihre Logistik nutzen möchten. Für das Abstellen von Lastenrädern müssen einheitliche Vorgaben gewährleistet sein (vgl. Konzept der Senatsverwaltung Berlin1). Lastenräder sollen nicht auf den Bürgersteigen abgestellt werden müssen. Denn es ist wichtig, dass Fußwege stets in ausreichender Breite für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Kinderwägen passierbar sind. Stattdessen könnte z.B. die Umwandlung von Pkw-Parkplätzen Abhilfe für die Abstellmöglichkeiten für Lastenräder schaffen.

gez.
Andreas Schuster
Nikolaus Gradl
Christian Müller
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll

SPD/Volt-Fraktion

Christian Smolka
Sibylle Stöhr
Paul Bickelbacher
Gudrun Lux
Mona Fuchs
Florian Schönemann
Sofie Langmeier
Beppo Brem
Angelika Pilz-Strasser
Bernd Schreyer

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste