Erhöhung der Aufwendungspauschale bei ausländischen Renten
Aktualisiert am 11.03.2014
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für eine angemessene Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung für das Beziehen ausländischer Renteneinkommen zu sorgen.
Antrag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für eine angemessene Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung für das Beziehen ausländischer Renteneinkommen zu sorgen. Weiter wird dargestellt, wie andere deutsche Städte damit verfahren.
Begründung
Bei der Berechnung von Sozialhilfe werden Renteneinkommen mit berücksichtigt. Falls mit der Erzielung von Einkommen Kosten für die Klientel verbunden sind, können diese im nachgewiesenen Umfang berücksichtigt werden. In der Regel sind mit der Erzielung der Rente keine Aufwendungen verbunden und daher ist die Rente immer in voller Höhe anzurechnen. Bei ausländischen Renten kann es sein, dass zur Erzielung dieser Renten Kosten anfallen. Mit einer angemessenen Erhöhung können u.a. Verwaltungskosten bei der Prüfung der Einzelnachweise gespart werden.
gez.
Alexander Reissl
SPD-Fraktionsvorsitzender