Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015

Aktualisiert am 15.01.2015

Die SPD-Fraktion möchte Fragen über ein neues Bundesgesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sowie zum Ausbau der Kinderbetreuung geklärt wissen.

Anfrage
Im Dezember 2014 teilte der Deutsche Städtetag mit, dass durch ein neu verabschiedetes Bundesgesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung, die Kommunen bereits dieses Jahr um rund eine Milliarde Euro entlastet werden würden.
Die Stadtverwaltung wird gebeten folgende Fragen zur geplanten Entlastung von Ländern und Kommunen zu beantworten:

Rechnet die Stadtverwaltung München bereits für das laufende Haushaltsjahr mit dem Eingang von Bundeszuweisungen aus dem genannten Gesetz?
In welcher Höhe werden diese Zuwendungen voraussichtlich ausfallen?
Gibt es bereits Planungen über den Einsatz dieser zusätzlichen Mittel?

Begründung:
Der Ausbau der Kinderbetreuung ist eine der dringlichsten Aufgaben, denen die Landeshauptstadt München derzeit nachzukommen hat. Es ist bekannt, dass der vorhandene Bestand an Betreuungseinrichtungen nicht ausreichend ist, um die hohe Nachfrage zu decken.

Daher ist es wichtig, so schnell wie möglich unterstützende Maßnahmen in diesem Bereich anzunehmen und konsequent umzusetzen.

gez.

Christian Müller

Stadtratsmitglied