Schanigärten und Stadtterrassen in den November verlängern

Aktualisiert am 06.10.2021

Antrag zur dringlichen Behandlung im Kreisverwaltungsausschuss am 12.10.2021

Das KVR wird gebeten, die Nutzung des öffentlichen Grunds für Stadtterrassen sowie bereits genehmigte bzw. beantragte Freischankflächen auf Parkständen und in der seitlichen Ausdehnung über die Gebäudegrenzen hinaus ausnahmsweise bis Ende November 2021 zu dulden. Gleiches soll auch für temporäre Erweiterungen von Wirtschaftsgärten auf Privatgrund gelten. Die Beheizung mittels ökostrombetriebener Heizstrahler wird auf sämtlichen Freischankflächen ebenfalls für diesen Zeitraum geduldet.

Begründung:

Weiterhin soll aufgrund der Corona-Pandemie im Sinne des Infektionsschutzes bestmöglich der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wird dieser Empfehlung gefolgt, so ist das Sitzplatzangebot der Münchner Gastronomie weiterhin entsprechend reduziert. Die Erweiterung der Freischankflächen um die sog. Schanigärten und in der seitlichen Ausdehnung über die Gebäudegrenzen hinaus soll deshalb im Jahr 2021 ausnahmsweise auch im November ermöglicht werden, sofern es keine Konflikte mit den Weihnachtsmärkten gibt. Auch die sog. Stadtterrassen sollen entsprechend länger genutzt werden können.