Standards im Wohnungsbau III – Baukosten senken, um mehr Wohnungen zu bauen. Akteure im Werkswohnungsbau stärken.
München, 04.11.2025
Antrag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse aus dem IFAK-Wohnungsbau hinsichtlich der Anforderungen beim Wohnungsbau auch für andere städtische Unternehmen als die Münchner Wohnen anzuwenden. Insbesondere für den dringend erforderlichen Werkswohnungsbau der SWM, der München Klinik und der Münchenstift lassen sich hier einige Verbesserungen erreichen. Auch die private Wohnungswirtschaft soll im Bereich des Werkswohnungsbaus von den Standardabsenkungen profitieren.
Begründung
Seit einigen Jahren setzen wir einen besonderen Schwerpunkt auf den Werkswohnungsbau. Allein die SWM planen, ihren Bestand im Werkswohnungsbau bis 2030 auf 3.000 Wohnungen zu erweitern, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitarbeitenden zu schaffen. Mit einem eigenen Modell für die Daseinsvorsorge im Werkswohnungsbau (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13084) haben wir im Frühjahr 2024 zusätzliche Akzente gesetzt.
Mit dem Beschluss des IFAK-Wohnungsbaus Nr. 20-26 / V 16108 vom 30.04.2025, wurden einige Standards abgesenkt, damit mehr Wohnungen entstehen können. Diese auch jenseits des städtischen Unternehmens Münchner Wohnen für alle Unternehmen der Daseinsvorsorge anzuwenden, ergibt aus unserer Sicht nur Sinn. Daher beantragen wir eine entsprechende Öffnungsklausel.
SPD-Stadtratsfraktion
Dr. Christian Köning
Simone Burger
Kathrin Abele
Lars Mentrup
Micky Wenngatz
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Julia Schönfeld-Knor
