Veränderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Aktualisiert am 12.09.2016

Die SPD-Fraktion fordert die Vorstellung und Bewertung der geplanten Veränderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Antrag

Das Sozialreferat wird gebeten, zeitnah dem Stadtrat die derzeit geplanten Veränderungen im KJHG vorzustellen und zu bewerten. Damit sollen auch Alternativen zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen aufgezeigt werden.

Begründung:

Der Deutsche Städtetag hat in der laufenden Woche darauf hingewiesen, dass derzeit auf Bundesebene umfangreiche Änderungen im KJHG geplant werden. Diese können – wenn sie wie geplant umgesetzt werden – zu vielen in der Struktur der Jugendhilfe schwierigen und für die Kommunen nachteiligen Veränderungen führen.
Hierzu zählen u.a. die Übertragung weiterer kostenträchtiger Aufgaben im Bereich der schulergänzenden Leitungen, die von den Ländern auf die Kommunen verschoben werden, die Überführung der bisher durch Bund und Länder finanzierten Sprachförderung in die kommunale Verantwortung, sowie die Erweiterung von Ansprüchen Jugendlichen und Heranwachsenden gegenüber den kommunalen Jugendämtern. All diese Pflichten sollen den Kommunen ohne Kostenersatz übertragen werden. Damit wird auch für die Stadt München eine erhebliche Mehrbelastung einhergehen.
Auch wenn die LH München sich deutlich zu ihrer Verantwortung bekennt – Bund und Länder können nicht zusätzliche Leistungen auf Kosten der Kommunen beschließen. Daher sollte eine gezielte Diskussion aller staatlichen Ebenen stattfinden, wie insbesondere die Leistungen für behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche verbessert werden können. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dies dann auch finanziell sicherzustellen.

gez.
Christian Müller
Gerhard Mayer
Hans Dieter Kaplan
Stadtratsmitglieder