Betriebsfeiern in städt. Beteiligungsgesellschaften und für städt. Beschäftigte

Aktualisiert am 25.02.2020

Antrag

Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, es den Beschäftigten der städtischen Eigenbetriebe zu ermöglichen, dass für Betriebsfeiern die bisher dafür angesetzte Arbeitszeit in einen Zuschuss umgewandelt werden kann, sodass die Finanzierung der Betriebsfeier auch die bisher festgelegten 20 € pro Person übersteigen kann. Die Finanzierung soll dann die 20 € plus den Wert der vom Personal eingebrachten Stunden betragen.
Grundsätzlich soll zudem überprüft werden, ob der bisherige Zuschuss für Betriebsfeiern städtischer Beschäftigter – entsprechend in den Eigenbetrieben – erhöht werden kann. Der jeweilige Personalrat ist an der Umsetzung entsprechend zu beteiligen.

Begründung

Gemeinschaftsveranstaltungen wie Betriebsausflüge leisten einen wichtigen Beitrag für das Betriebsklima. So möchte bspw. der AWM jährlich eine größere, abteilungsübergreifende Betriebsfeier ausrichten. Vielen Mitarbeitenden (u.a. im Wertstoffhof oder bei der städt. Müllabfuhr) kann die Anwesenheit an städtischen Gemeinschaftsveranstaltungen nicht angerechnet werden, da bei ihrer Tätigkeit kein Gleitzeitsystem Anwendung findet.
Damit diesen Beschäftigten auch ein Angebot gemacht werden kann, welches über den derzeitigen Zuschuss von 20 € pro Person hinausgeht, ist ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich für die eingebrachte Arbeitszeit zu gewähren.
Darüber hinaus erscheint es zeitgemäß, auch den städtischen Beschäftigten eine jährliche Betriebsfeier in etwas größerem Rahmen als bisher zu ermöglichen.

gez.
Christian Müller
Christian Vorländer
Simone Burger
Heide Rieke
Haimo Liebich
Ulrike Boesser
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Jens Röver

Stadtratsmitglieder