In die Zukunft wirtschaften I — Reform der Kriterien zur Vergabe von städtischen Gewerbeflächen

Aktualisiert am 23.07.2021

  1. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, bis zum ersten Quartal 2022 einen reformierten Kriterienkatalog zur Vergabe von Gewerbeflächen vorzulegen. Darin sollen Wirtschaftskraft, soziale Gerechtigkeit bzw. Werkswohnungen und Ökologie zu gleichen Teilen gewichtet werden.
    Der Bereich Arbeitsmarkt soll künftig 33 Punkte der Gewichtung bilden (Arbeitsplätze in Relation zum Flächenbedarf 18 Punkte, Ausbildungsplätze in Relation zum Flächenbedarf 5 Punkte und Werkswohnungsbau 10 Punkte).
    Der Bereich Wirtschaftskraft soll künftig 33 Punkte der Gewichtung bilden (Gewerbesteuerleistung in Relation zum Flächenbedarf (alternativ Gewinn) 25 Punkte und Regionale Verflechtung 8 Punkte).
    Der Bereich Umweltschutz und ökologisches Wirtschaften soll künftig 33 Punkte der Gewichtung bilden (Umweltschutzbewertung 8 Punkte und ökologisches Wirtschaften 25 Punkte).

  2. Über die bisherigen Vergabekriterien hinausgehend sollen zudem folgende Kriterien als verpflichtende Mindeststandards eingeführt werden:
    – Voraussetzung für den erfolgreichen Zuschlag bei der Vergabe ist in den Bereichen Ökologie und Arbeitsmarkt das Erreichen von mindestens 10 Punkten.
    – Mindestens 75% der Dachfläche müssen mit Photovoltaik (PV) bestückt werden:
    • 9 kWp/100 m2 (bezogen auf die zu belegende Dachfläche)
    • Bis zu 25% der Dachfläche kann anstelle von PV auch als Dachbegrünung ausgeführt werden
    • Darüber hinausgehende Flächennutzungen durch PV oder Dachbegrünung sollen als Anreiz auch in die ökologischen Vergabekriterien einfließen.

  3. Zusätzlich sollen folgende Punkte in die Bewertung im Bereich Ökologie einfließen:
    – regionale Vermarktung
    – platzsparende Bebauung
    – Regelungen für HomeOffice
    – Bereitstellung kostenloser MVV-Tickets für Mitarbeitende
    – Erhaltung/Schaffung von Biotopverbundflächen
    – Vermeidung von Bodenversiegelung (bspw. durch Grasgittersteine)

  4. Die Anzahl möglicher Punkte für die Umsetzung betrieblicher, ökologischer Einzelmaßnahmen innerhalb der vergangenen 3 Jahre wird auf 1-10 Punkte erhöht.

Begründung:

Wohlstand als Frage der Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit neu zu definieren ist die große Aufgabe unserer Zeit. Dabei müssen ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit stets zusammen gedacht werden. Sie sind die Kriterien für die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschafts- und Finanzsystems. München kommt als bedeutender Wirtschafts- und Finanzstandort eine Vorbildrolle zu und kann mit einer entsprechenden Positionierung weit über die Stadtgrenzen hinaus wirken. Dieser Verantwortung gilt es im Rahmen kommunaler Spielräume gerecht zu werden.

Die derzeitigen Vergaberichtlinien von städtischen Gewerbeflächen berücksichtigen ökologische Aspekte mit lediglich 25 Prozent. Zukunftsfähiges Wirtschaften kann allerdings nur im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und der Umwelt funktionieren. Daher wollen wir als Landeshauptstadt München in unserem Einflussbereich dafür sorgen, dass die Weichen dafür gestellt werden und nicht länger Unternehmen benachteiligen, die sich bereits jetzt nachhaltig und sozial gerecht aufgestellt haben.

gez.
Simone Burger
Christian Vorländer
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Klaus Peter Rupp
Felix Sproll

SPD/Volt-Fraktion

Initiative:
Julia Post
Sebastian Weisenburger
Dominik Krause
Clara Nitsche
Beppo Brem
Anja Berger
Katrin Habenschaden

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste