Kein widerrechtliches Zuparken von E-Ladesäulen!

Aktualisiert am 23.05.2018

Kein widerrechtliches Zuparken von E-Ladesäulen!

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung der bisher bestehenden Verwarnungsgelder auf mindestens 50 Euro bei Parkverstößen an E-Ladesäulen einzusetzen.

Entsprechend sollen die Verwarnungsgelder für das Parken auf Behindertenparkplätzen und in Feuerwehranfahrtszonen angepasst werden.

Begründung:

Die Förderung der Elektromobilität ist – insbesondere hinsichtlich der Reduzierung der Schadstoffemissionen – ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, der Länder und selbstverständlich auch der Kommunen.

Um der stetig wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen in einer Millionenstadt gerecht zu werden, muss die entsprechend notwendige Infrastruktur geschaffen und deren Nutzbarkeit gesichert werden. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen daher auch ausreichend freie Parkplätze an den jeweiligen E-Ladesäulen vorfinden. Die Kontrolle der bestehenden E-Ladesäulen bildet bereits jetzt schon einen Überwachungsschwerpunkt für die Kommunale Verkehrsüberwachung, der weiter intensiviert wird. Die im Falle von Parkverstößen zu erhebenden 15 Euro bzw. 25 Euro (für Parken länger als eine Stunde) bieten bei einem sehr hohen Parkdruck jedoch keine ausreichende Motivation, die für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Parkplätze an E-Ladesäulen freizuhalten.

gez.

Christian Vorländer
Jens Röver
Gerhard Mayer
Anne Hübner

Stadtratsmitglieder