Sachleistungen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Aktualisiert am 03.08.2016
Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Asylbewerber –
Rathaus-SPD lässt sich Auswirkungen darstellen
Anfrage
Die neuen Asylgesetze erlauben es den Bundesländern, den Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sach- statt Geldleistungen auszubezahlen. Laut aktueller Informationen wird im Freistaat Bayern ab dem 01.09.2016 ein Teil der Geldleistungen für Leistungsberechtigte in Sachleistungen umgestellt. Die Sachleistungen umfassen dabei die Bereiche „Hygiene“, „Verkehr“, „Kommunikation“.
Wir fragen in diesem Zusammenhang an:
- Welche inhaltlichen Änderungen sind mit dieser Umstellung konkret verbunden?
- Wie ist das Vorgehen geregelt?
- Welche Einrichtungen sind betroffen (Erstaufnahmeeinrichtungen und/oder Gemeinschaftsunterkünfte)?
- Welche Kosten entstehen für die Verwaltung?
gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Stadtratsmitglieder