Sicherstellung einer zeitnahen und adäquaten Information für Auszubildende bei Nicht-Übernahme

Aktualisiert am 22.01.2015

Auszubildende der städtischen Berufsschulen sollen rechtzeitig vor ihrem Ausbildungsabschluss über das Angebot der Agentur für Arbeit informiert werden.

Antrag
Das Referat für Bildung und Sport informiert in den städtischen Berufsschulen in den Abschlussklassen rechtzeitig vor dem Ausbildungsabschluss über das Angebot der Agentur für Arbeit.

Begründung:
Nicht alle Auszubildenden werden nach der Ausbildung vom Betrieb übernommen. Sie müssen sich einen Arbeitsplatz suchen. Dabei hilft ihnen die Agentur für Arbeit. Rechtzeitige Vorsprache bei der Agentur kann dazu beitragen, dass ein neuer Arbeitsplatz in unmittelbarem Anschluss an die Ausbildung gefunden wird. Dadurch werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit vermieden.

gez.

Alexander Reissl
Stadtratsmitglied