Schlagwortarchiv für: Beatrix Zurek

7.000 neue Wohnungen sollen pro Jahr in München fertiggestellt werden – so lautet die Zielzahl des Stadtrats. Die SPD-Stadtratsfraktion ist gespannt auf die aktuellen Wohnungsbau-Zahlen – auch für geförderte Wohnungen sowie Baugenehmigungen.

Antrag

Die Verwaltung stellt dem Stadtrat die Fertigstellungen im Wohnungsbau dar:

  1. Die Summe der Fertigstellungen seit 1993

  2. Die Zahl der Fertigstellungen der Jahre 2011, 2012, 2013

  3. Die Zahl der Fertigstellungen der Jahre nach dem Urteil des OLG Düsseldorf 2007

  4. Die Zahlen der fertiggestellten öffentlich geförderten Wohnungen entsprechend 2 und 3

  5. Die Zahl der Baugenehmigungen seit 2007

Begründung:

Einvernehmlich hat der Stadtrat in den Beschlüssen Wohnen in München IV und Wohnen in München V die Zielzahlen festgelegt.

gez.

Alexander Reissl
Beatrix Zurek
Christian Amlong

Stadtratsmitglieder

Sensibilisierung und Umgang mit dem Thema bei der Stadt München

Antrag

Die Fachstelle gegen Rechtsextremismus stellt dem Stadtrat dar, welche Maßnahmen bereits heute zur Sensibilisierung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit durchgeführt werden. Darüber hinaus entwickelt die Fachstelle weitere geeignete Maßnahmen, die die weltoffene und der Toleranz verpflichteten Rolle der Stadtverwaltung stärkt. Die städtischen Tochtergesellschaften sind in geeigneter Weise mit einzubeziehen.

Begründung:

Der in der Stadtverwaltung München sowie in den städtischen Tochtergesellschaften erreichte interkulturelle Standard ist beispielhaft. Nichtsdestotrotz stehen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem besonders hohem Maße im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Daher ist eine fortführende Sensibilisierung auf hohem Niveau weiterhin nötig.

gez.

Verena Dietl
Beatrix Zurek

SPD-Stadträtinnen

Abgespeckte Vorgaben sollen der Stadt den Kauf von Objekten leichter machen.

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für die Vorkaufsrechtsausübung und Reprivatisierungpraxis in Erhaltungssatzungen dahingehend zu überprüfen, so dass zukünftig:

  • die Vorprüfungsschwelle für die durchschnittlichen Nettokaltmieten entfällt,

  • das Vorkaufsrecht auch bei Anwesen ausgeübt wird, deren durchschnittliche Wohnungsgröße kleiner als 40m² ist,

  • die Verlustgrenze für eine Nichtausübung von derzeit 601€/m² angehoben wird und

  • das Baualter keine Berücksichtigung mehr findet.

Begründung:

Das Vorkaufsrecht ist eines der wirkungsvollsten Instrumente, um die angestammte Bevölkerung in Erhaltungssatzungsgebieten vor Verdrängung zu schützen. Seit 1984 greift München darauf zurück. Um die angewandten Kriterien zur Ausübung für jeden greifbar zu machen, wurden die „Richtlinien für die Ausübung von Vorkaufsrechten und die Veräußerung von Anwesen, die durch Vorkausfsrecht erworben wurden, in Erhaltungssatzungsgebieten“, so der Titel, entwickelt. 2002 geschaffen und seit dem mehrfach aktualisiert, ist eine erneute Anpassung an die Situation auf dem Wohnungsmarkt notwendig.

So ist die durchschnittliche Nettokaltmiete, die als Vorprüfungsschwelle gilt, nicht zwingend ein zuverlässiger Indikator für die Einkommenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner eines Miethauses. Auch ist es schlüssig, Anwesen für die Ausübung des Vorkausfrecht in Betracht zu ziehen, deren Wohnungen im Schnitt kleiner sind als 40m². So können zukünftig auch Wohnheime vom Vorkaufsrecht der Stadt profitieren. Das Baualter, bisher schloss man Häuser aus dem Jahr 1969 und jünger aus, soll als Ausübungsschranke möglichst in Gänze fallen. In Erhaltungssatzungsgebieten sind mittlerweile auch neuere oder neueste Wohngebäude anzutreffen. In Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes darf die Anhebung der Verlustgrenze bei der notwendigen Reprivatisierung, über die bislang geltenden 601€/m², ebenfalls kein Tabubruch mehr sein.

gez.

Ulrike Boesser
Alexander Reissl
Bettina Messinger
Beatrix Zurek
Christiane Hacker
Heide Rieke
Irene Schmitt

SPD-Stadtratsmitglieder

… bei freien und sonstigen Trägern im Rahmen der Münchner Förderformel (MFF)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Grüne-rL und CSU:

Die verpflichtende Übernahme der einkommensbezogenen Gebührenstruktur im Kindergarten- und Hortbereich als Voraussetzung für die Teilnahme freier und sonstiger Träger an der Münchner Förderformel (MFF) erfolgt innerhalb einer neuen Zeitschiene ab dem 01.09.2015.

Träger, die diese einkommensbezogene Gebührenstruktur bereits ab 01.09.2014 einführen möchten, erhalten die hierfür vorgesehenen Ausgleichszahlungen durch die Landeshauptstadt München.

Begründung:

Mit Beschluss vom 02.07.2013 (Nr. 08 – 14 / V 12189) müssen Träger, die Leistungen der Münchner Förderformel erhalten, die einkommensbezogene Staffelung der Elternentgelte für Kindergarten- und Hortplätze ab 01.09.2014 anwenden.

Um den Trägern ausreichend Zeit zu geben, sich auf das neue Abrechnungsverfahren umzustellen, wird ein neuer Einführungszeitpunkt, der 01.09.2015, festgelegt. Mit dieser Terminverschiebung wird einem vielfachen Wunsch von Trägerseite gefolgt, da noch neue Verwaltungsstrukturen aufzubauen sind.

Sollten Träger an dem ursprünglichen Einführungszeitpunkt (01.09.2014) festhalten wollen, erhalten diese die entsprechenden Ausgleichszahlungen durch die Landeshauptstadt München im Rahmen der Münchner Förderformel.

gez.

Alexander Reissl
Christian Müller
Birgit Volk
Beatrix Zurek
Dr. Reinhard Bauer

SPD-Stadtratsfraktion

gez.

Sabine Krieger
Jutta Koller
Anja Berger

Fraktion Die Grünen-rosa Liste

gez.

Josef Schmid
Beatrix Burkhardt

CSU-Stadtratsfraktion

Die SPD-Fraktion will sich über die Lage an Schulen informieren lassen.

Anfrage:

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Stadtrat über aktuelle Zahlen zur Inklusion an Münchner Schulen zu informieren. Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:

  • Wie viele Kinder und Jugendliche werden jeweils in den Münchner Regelschulen sowie parallel dazu in sonderpädagogischen Einrichtungen beschult?

  • Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler an sonderpädagogischen Einrichtungen, für welche der Besuch einer inklusiven Regelschule in Frage kommt und wie viele davon werden tatsächlich in eine Regelschule inkludiert?

  • Wie werden die Elternwünsche hinsichtlich der Aufnahme an einer Regelschule eingeschätzt? Gibt es bereits entsprechende Studien und Erfahrungen?

  • Welche unterschiedlichen Bedarfe bestehen aufgrund verschiedener Behinderungsformen und welche Inklusionsmaßnahmen ergeben sich explizit daraus?

gez.

Alexander Reissl
Birgit Volk
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder

Der dritte Antrag aus dem Paket zum Thema Senioren-Sport.

Antrag:

Das Sozialreferat, das Referat für Bildung und Sport – Sportamt – , die Münchner Volkshochschule und die Wohlfahrtsverbände werden gebeten, im Rahmen neuer Sportangebote für Seniorinnen und Senioren Mehrgenerationenparks und Aktionsparcours zu entwickeln.

Begründung:

Mit solchen kostenlosen Parcours und Trainingsgeräten in Parks und Gärten können sich Seniorinnen und Senioren leicht zugänglich und zeitlich völlig flexibel sportlich betätigen. Andere Städte haben gute Erfahrungen, da die Nutzerinnen und Nutzer ganz gezielt ihre Koordination, Kraft, Beweglichkeit und Ausdauer stärken können. Selbst für Hochbetagte können entsprechende Geräte eine gute Trainingsmöglichkeit bieten, die sie so in klassischen Fitnessstudios so nicht finden.

gez.

Verena Dietl
Christian Müller
Dr. Reinhard Bauer
Haimo Liebich
Heide Rieke
Birgit Volk
Beatrix Zurek
Mitglieder des Stadtrats

Balanceübungen an der „Wii“? Das ist auch was für ältere Münchnerinnen und Münchner, findet die SPD.

Antrag:

Das Sozialreferat, wird gebeten, im Rahmen neuer Sportangebote speziell für Seniorinnen und Senioren in den Alten- und Servicezentren entsprechende Spielekonsolen zur Verfügung zu stellen. Ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer können diese Angebote betreuen.

Begründung:

Mit Trainerinnen und Trainern können über Spielekonsolen, wie zum Beispiel „Wii“, selbst Sportarten ausgeübt werden, die mitten in der Stadt so nicht möglich wären. Seniorinnen und Senioren können Golf spielen, Balanceübungen durchführen oder sich zum Kegelabend treffen. Für neue Sportarten benötigt man keine teure Ausstattung.

Mit den entsprechenden Trainerinnen und Trainern werden die Seniorinnen und Senioren gut betreut. Ein großer Vorteil einer Spielekonsole ist die Angebotsvielfalt, die Flexibilität auch bei Bewegungseinschränkungen und schnelle Fortschritte in Konzentration und Koordination.

gez.

Verena Dietl
Christian Müller
Dr. Reinhard Bauer
Haimo Liebich
Heide Rieke
Birgit Volk
Beatrix Zurek

Mitglieder des Stadtrats

Wo können ältere Menschen sporteln? Und wie kann das Angebot verbessert werden? Darum geht es in diesem Antrag.

Antrag:

Das Sozialreferat, das Referat für Bildung und Sport – Sportamt – , die Münchner Volkshochschule und die Wohlfahrtsverbände werden gebeten, die bestehenden Sportangebote und die Situation der Hallenbelegungen speziell für Seniorinnen und Senioren darzustellen.

Bei Bedarf sind weitere Angebote zu entwickeln und unbürokratisch anzubieten. Auch sind Nutzungen von weiteren kleineren (Gymnastik-)Räumen und Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen zu prüfen.

Begründung:

Leicht zugängliche Sportangebote ermöglichen Münchner Seniorinnen und Senioren, sich gesund und fit zu halten und dabei auch soziale Kontakte zu pflegen. Ältere bis sogar hochbetagte Sportlerinnen und Sportler sollten zum festen Bestandteil der Gesellschaft gehören. Es bedarf einer Darstellung des jetzigen Angebots und der Hallenbelegungen.

Bei Bedarf können zusätzliche Angebote im Seniorensport die bestehenden Kurse weiter ergänzen. Mit neuen Kooperationen, zum Beispiel mit Sporträumen von Kindertageseinrichtungen, können sportliche Bedarfe von jung bis alt noch besser abgedeckt werden.

gez.
Verena Dietl
Christian Müller
Dr. Reinhard Bauer
Haimo Liebich
Heide Rieke
Birgit Volk
Beatrix Zurek
Stadträte