Schlagwortarchiv für: Beatrix Zurek

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, wie das Gelände des ehemaligen Floriansmühlbades wieder für die Bürgerinnen und Bürgern in Freimann geöffnet werden kann.

Antrag
Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, wie das Gelände des ehemaligen Floriansmühlbades wieder für die Bürgerinnen und Bürgern in Freimann geöffnet werden kann. Hierzu sind die Möglichkeit des Grundstückskaufs, aber auch anderweitige Lösungen für eine Öffnung zu prüfen.

Begründung
Die positiven Aspekte eines öffentlich zugänglichen Bades und attraktiven Freizeitflächen überzeugen bei einem so stark wachsenden Stadtviertel – und ist darüber hinaus ein interessanter Anlaufpunkt für alle Münchnerinnen und Münchner.

Dies um so mehr, da es sich um eine Fläche handelt, die teilweise im Landschaftsschutzgebiet liegt. Die besondere Lage am Garchinger Mühlbach trägt ihr Übriges dazu bei, dass ein öffentlich zugängliches Bad gut angenommen wird.

gez.

Verena Dietl
Christian Müller
Klaus Peter Rupp
Birgit Volk
Beatrix Zurek

Mitglieder des Stadtrats

Der Freistaat Bayern soll dem Vorbild München folgen – dann könnten die Elternbeiträge stabil gehalten oder womöglich gesenkt werden

Antrag
Die Stadtverwaltung setzt sich mit dem Freistaat Bayern ins Benehmen, um den wachsenden Bedarf auch an staatlichen Geldern für die Finanzierung der 10.000 plus x Plätze für Mittags­betreuung in München zu sichern. Je nach Erhöhung der Förderansätze durch die Bayerische Staatsregierung könnten die Elternbeiträge stabil gehalten oder womöglich sogar gesenkt werden.

Begründung
In München sollen die Gesamtzuschüsse für die Mittagsbetreuungen an Münchner Schulen um 1,5 Millionen Euro auf mehr als 5 Millionen Euro erhöht werden. Bis 2017 sind weiter 400.000 Euro zusätzlich geplant.

Die Betreuungszeiten wurden in den vergangenen Jahren erfreulicherweise ausgeweitet, die Zahl der Betreuungsplätze steigt um ca. 250 pro Jahr. Schon jetzt investiert die Stadt mit der freiwilligen Übernahme der Raum-, Betriebs- und Sachkosten deutlich mehr Mittel als der Freistaat mit seinen Pauschalansätzen. Die Landeshauptstadt München geht erneut mit gutem Beispiel voran.

gez.

Birgit Volk
Beatrix Zurek
Hans Dieter Kaplan

SPD-Stadtratsmitglieder

Aus der Mieterschaft der ehemaligen Landesbank-Tochter GBW AG ist zu hören, dass diese Gesellschaft verstärkt die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen betreibt oder zumindest vorbereitet.

Anfrage

Aus der Mieterschaft der ehemaligen Landesbank-Tochter GBW AG ist zu hören, dass diese Gesellschaft verstärkt die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen betreibt oder zumindest vorbereitet. Dies soll verstärkt vor dem Inkrafttreten des Umwandlungsverbots am 01.03.2014 festzustellen gewesen sein. Wir fragen deshalb:
– Gibt es solche verstärkten Aktivitäten insbesondere im Bereich von Erhaltungssatzungsgebieten, in denen ab 01.03.2014 vom Umwandlungsverbot Gebrauch gemacht werden kann?
– Welche Rechtsfolge hat es, wenn eine Abgeschlossenheitsbescheinigung im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung vor dem Inkrafttreten des Umwandlungsverbots

a) beantragt wurde?

b) erteilt wurde?

c) erteilt wurde und einen entsprechenden Grundbucheintrag zur Folge hatte?

gez.

Alexander Reissl
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder

Es gibt mehrere Ideen und Vorschläge vor Ort, wie die Situation für die Laimer Familien verbessert und die Ganztagesbetreuung gewährleistet wird. Deshalb folgender SPD-Stadtratsantrag:

Antrag
Das Referat für Bildung und Sport soll dem Stadtrat vorstellen, wie die Ganztagsbetreuung für die Grundschülerinnen und Grundschüler ab nächstem Schuljahr 2014/2015 gewährleistet werden kann.
– Welche Möglichkeiten zur Ganztagesversorgung gibt es noch an der Grundschule an der Fürstenrieder straße? Welche Standorte für die Aufstellung des Tipis der Naturindianer sind denkbar?
– Ist es möglich eine Interimslösung Kindertagesbetreuung an der Zschokke/Westendstr. zu etablieren, bis dort der Baubeginn erfolgt?
– Ist der Ausbau der an der Grundschule an der Camerloherstrasse ausreichend oder bedarf es zusätzlicher Raumangebote für die Versorgung von Ganztagesbetreuung?
– Gibt es ein zusätzliches Angebot für Laim einen „Zentralhort“ anzubieten?

Begründung
Schon jetzt gibt es Beschwerden in Laim, dass es sehr wenig Plätze, für sehr viele Anmeldungen gibt. Durch den Wegfall der Naturindianer an der Grundschule an der Fürstenrieder Straße, verschärft sich die Situation zusätzlich. Es gibt mehrere Ideen und Vorschläge vor Ort, wie die Situation für die Laimer Familien verbessert und die Ganztagesbetreuung gewährleistet wird. Diese sollen nun geprüft und dem Stadtrat zeitnah vorgestellt werden.

gez.

Verena Dietl
Christian Müller
Birgit Volk
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder

Gemeinsame Stadtratsanfrage der Fraktionen von SPD und Grünen-rosa Liste:

Anfrage
Laut Medienberichten verschreibt sich Kultusstaatssekretär Georg Eisenreich der „kompletten Ganztagsschule“. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der aktuellen Umsetzung des Ganztags an den staatlichen weiterführenden Schulen des Freistaats.

Deshalb fragen wir:
– In welchem Umfang werden Ganztagsangebote an staatlichen Realschulen und Gymnasien realisiert?
– Inwieweit gewährleistet die bayerische Landesregierung im Sinne einer echten Ganztagsschule tatsächlich einen kompletten Ganztagsausbau in allen Zügen bei weiterführenden Schulen?

gez.

Birgit Volk
Beatrix Zurek

Jutta Koller
Anja Berger
Sabine Krieger

Stadtratsmitglieder

Einrichtung einer eigenen Begleitkommission zur Fortführung der besonderen Förderung von Eltern-Kind-Initiativen in München – gemeinsamer Stadtratsantrag der Fraktionen von SPD, Grüne-rl, CSU sowie der FDP und der ÖDP

Antrag
Das Referat für Bildung und Sport richtet eine eigene Begleitkommission zur Fortführung der Münchner Förderung für Eltern-Kind-Initiativen ein. Diese besteht aus namentlich benannten Vertreterinnen und Vertretern der Eltern-Kind-Initiativen, dem KKT, dem Referat für Bildung und Sport sowie den Stadtratsfraktionen.

Ziel ist es, die Förderung der Eltern-Kind-Initiativen unter den Bedingungen des BayKiBiG sowie der Münchner Förderformel so auszugestalten, dass alle Betreuungsplätze erhalten bleiben und für die Eltern-Kind-Initiativen auch künftig eine planbare Förderung zur Verfügung steht. Dazu soll bis Ende 2014 eine Beschlussfassung gemeinsam erarbeitet werden. Erst wenn dieses Ergebnis vorliegt, soll über die Einführung der „Münchner Förderformel“ entschieden werden.

Zudem sollen die Vorstände der Eltern-Kind-Initiativen wirksam in der Verwaltung unterstützt werden.

Begründung
Der Münchner Stadtrat hat die Einführung der „Münchner Förderformel“ beschlossen, um alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wirksam und gezielt in ihrer Arbeit besser zu fördern. Bisher ist es jedoch noch nicht gelungen, für die Münchner Eltern-Kind-Initiativen ein Modell zu finden, dass diesen eine Planbarkeit ermöglicht.

Daher soll nun partizipativ mit offiziellem Auftrag des Münchner Stadtrats eine Förderung erarbeitet werden, die den geschilderten Anliegen transparent Rechnung trägt.

gez.

für die Stadtratsfraktion der SPD:
Christian Müller
Birgit Volk
Beatrix Zurek

für die Stadtratsfraktion Grüne – rosa Liste:
Sabine Krieger
Jutta Koller

für die Stadtratsfraktion der CSU:
Josef Schmid
Beatrix Burkhardt

Für die FDP:
Christa Stock

für die ÖDP:
Tobias Ruff

Stadtratsmitglieder

Käufer, die sich zur Einhaltung dieser Bindungen verpflichten, können die Wohnimmobilie auf der Basis des die Bindung berücksichtigenden Verkehrswertes erwerben.

Antrag
Die Stadt wendet bei Reprivatisierungen von im Wege des Vorkaufsrechts erworbenen Immobilien in Erhaltungssatzungsgebieten die Kriterien des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB) entsprechend an. Dabei finden diese Bindungen bei der Berechnung des Verkehrswertes Berücksichtigung.

Begründung:
Durch Vorkaufsrecht erworbene Immobilien hat die Stadt wieder zu veräußern. Um langfristig die Ziele einer Erhaltungssatzung zu gewährleisten, nämlich das angestammte Milieu zu sichern, ist die Bindung des Verkaufes an mieterfreundliche Bedingungen sinnvoll.

Einmal mehr kann der KMB-Beschluss hier als wegweisend gelten. Auflagen wie die Begrenzung der Erst- und Wiedervermietungsmiete oder ein Verbot für Eigenbedarfskündigungen helfen, die Münchner Mischung in den jeweiligen Vierteln zu bewahren.

Käufer, die sich zur Einhaltung dieser Bindungen verpflichten, können die Wohnimmobilie auf der Basis des die Bindung berücksichtigenden Verkehrswertes erwerben.

gez.

Ulrike Boesser
Heide Rieke
Bettina Messinger
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder

Auch für Innenstadtlagen soll der Erwerb für Wohnimmobilien vorangetrieben werden.

Antrag
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG intensivieren ihre Bemühungen, in den Münchner Innenstadtgebieten Wohnungsimmobilien von verkaufsbereiten Eigentümerinnen und Eigentümern zu erwerben. Im Fokus stehen dabei insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Verkauf und eine Verwertung ihrer Immobilie zu
sozial ausgewogenen Bedingungen anstreben.

Begründung:
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG sind mit ihrem Bestand von über 60.000 Wohnungen ein Garant für sozial verträgliche Mietpreisgestaltung. Neben der Hauptaufgabe Wohnungsbau soll auch für Innenstadtlagen der Erwerb für Wohnimmobilien vorangetrieben werden. Gerade in diesen Stadtvierteln gilt es, mit einer Ausweitung des städtischen Wohnungsbestandes den steigenden Mietpreisen entgegenzuwirken.

gez.

Christian Amlong
Heide Rieke
Ulrike Boesser
Bettina Messinger
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder

Die SPD-Fraktion fordert, dass die Zielzahl im Wohnungsbau auf 8.000 Einheiten im Jahr erhöht wird.

Antrag
Die Landeshauptstadt München erhöht die Zielzahl bei den Fertigstellungen von Wohnungen auf 8.000 Einheiten im Jahr.

Begründung:
Münchens Anziehungskraft bleibt ungebrochen, genauso wie der positive Trend bei der Ein­wohner­entwicklung. Während andere Städte Deutschlands mit dem Rückgang ihrer Bevölkerung kämpfen, wächst München. 2014 erreicht die Landeshauptstadt voraus­sichtlich die Grenze von 1,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Diesen Menschen muss auch weiterhin ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Eine Anpassung der Zielzahl im Wohnungsbau ist somit sinnvoll.

gez.

Alexander Reissl
Heide Rieke
Christian Amlong
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder

In München gehen dem Mietmarkt viele Wohnungen verloren, weil Wohnraum nicht mehr dem normalen Mietmarkt zur Verfügung gestellt wird. Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, das Verbot solcher Zweckentfremdung gesetzlich zu verschärfen.

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich bei der Bayerischen Staatsregierung für nachfolgende Änderungen/Ergänzungen des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) einzusetzen.

Folgende Änderung/Ergänzung wird beantragt:

  1. Art. 2 Nr. 2.

baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, Ergänzung: oder aufgrund abweichender Nutzung nicht mehr zur Verfügung steht.

  1. Art. 2 Nr. 3.

nicht nur vorübergehend (gewerblich oder gewerblich veranlasst wird gestrichen) für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,

  1. Art. 2 Nr. 5 neu.

möbliert zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen vermietet wird, sofern die hierfür verlangte Miete mehr als 15 % über der ortsüblichen Miete für vergleichbare dauerhaft vermietete Wohnungen liegt oder

  1. Art. 2 Nr. 5 wird Nr. 6.

Begründung:
In München gehen dem Mietmarkt dadurch weitere Wohnungen verloren, dass viel Wohnraum nicht mehr dem normalen Mietmarkt zur Verfügung gestellt wird. Dies passiert in verschiedenen Formen.

Zum einen werden Ferienwohnungen immer häufiger über Foren im Internet privat vermietet. Der Nachweis der Ausübung einer gewerblichen Nutzung, wie im bisherigen Gesetzestext vorgesehen, könnte mangels Nachweis scheitern. Dies macht es erforderlich, auch die temporäre, nicht ge­werb­liche Vermietung unter Genehmigungspflicht zu stellen. Der Zimmerbedarf für Besucher ist hier in ausreichendem Maße über Pensionen, Hotels und gewerblich vermietbare Ferien­wohnungen abgedeckt.

Zum anderen werden Wohnungen in München immer häufiger möbliert und zeitlich befristet vermietet. Hierdurch wird die ortsübliche Miete häufig deutlich überschritten und Kündigungs­schutz­vorschriften für Mieter werden umgangen. Da diese Vermietungspraxis in Internetbörsen auch international angeboten wird, entzieht diese Entwicklung dem Mietmarkt in Ballungsräumen Jahr für Jahr mehr Wohnraum.

Den betroffenen Antragsteller ist es zumutbar, diese oben benannten Arten der Vermietung künftig nur mit Genehmigung der Kommune, deren Einzelheiten in einer gemeindlichen Satzung geregelt werden können, zu gestatten.

gez.

Beatrix Zurek
Christian Müller

Stadtratsmitglieder