Überarbeitung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Aktualisiert am 20.02.2015
Die Sportanlagenlärmschutzverordnung soll hinsichtlich lärmschutzbedingter Nutzungseinschränkungen in Sportstätten überarbeitet werden.
Antrag
Die Stadt München schließt sich der Aufforderung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur des deutschen Städte- und Gemeindebundes, die Sportanlagenlärmschutzverordnung unverzüglich zu überarbeiten, an.
Begründung:
Analog zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit dem neu eingefügten Absatz, dass „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, […] im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung [sind]“ ist eine ähnliche Regelung für Breitensport- und Freizeiteinrichtungen erforderlich.
Auch im dicht bebauten München müssen wohnortnahe Sportstätten zur Verfügung stehen. Lärmschutzbedingte Nutzungseinschränkungen führen jedoch zu schlechterer Auslastung bestehender Einrichtungen und bei der Errichtung neuer Anlagen zu größeren Entfernungen zu Wohngebieten. Dies widerspricht der Bedeutung des Breitensports und einem aktiven und urbanen Miteinander im Stadtgebiet. Eine unangemessene Belastung von Anwohnern kann durch klar geregelte Nutzungszeiten vermieden werden.
gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Cumali Naz
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder