München-Zulage auch für Beschäftigte der städtischen Beteiligungsgesellschaften

Aktualisiert am 04.12.2019

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die zum Beginn des Jahres 2020 einzuführende München-Zulage auch in den städtischen Beteiligungsgesellschaften, insbesondere in den unteren und mittleren Lohngruppen, zu ermöglichen.

Begründung

Mit Jahresbeginn 2020 wird für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die München-Zulage verdoppelt. Insbesondere werden damit die unteren Lohngruppen unterstützt; es wird den höheren Lebenshaltungskosten in München Rechnung getragen und es ist ein wichtiger Schritt zur künftigen Personalgewinnung der Landeshauptstadt München. Für das Gemeinwohl und das Funktionieren der Stadtgemeinschaft ist aber auch die Arbeit in den städtischen Beteiligungsgesellschaften von größter Bedeutung. Daher sollen auch deren Mitarbeitende (u.a. München Klinik, Stadtwerke München, Münchenstift, GWG, GEWOFAG) an der Wertschätzung durch die München-Zulage im gleichen Maße wie die städtische Mitarbeiterschaft beteiligt werden, sofern die Gesamtvergütung vergleichbar ist. Bus- und Zugpersonal im öffentlichen Nahverkehr, Mitarbeitende im Kranken- und Pflegebereich sowie Hausmeister*innen und Küchenkräfte müssen auch in den Genuss der München-Zulage kommen.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Anne Hübner
Bettina Messinger
Horst Lischka
Jens Röver
Simone Burger
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder