Schlagwortarchiv für: Bettina Messinger

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, schnellstmöglich zu prüfen, welche Potenziale die Verlagerung von Fahrten von U-Bahn, Bus und Tram auf den Radverkehr bietet. Weiterhin, ob die Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet ausreichend Platz bieten, dass überall die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Wenn dies nicht gewährleistet sein sollte, wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung darüber hinaus dringend gebeten, schnellstmöglich Vorschläge zu machen, wie ausreichend Platz für Radfahrende geschaffen werden kann.
Alle Maßnahmen und Vorschläge der beteiligten Referate sollen mit dem Radverkehrsbeauftragten abgestimmt werden.

Begründung

Viele Münchnerinnen und Münchner bleiben zum Eindämmen der Ausbreitung der Corona-Pandemie zu Hause. Doch einige müssen aus triftigen und derzeit erlaubten Gründen, zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, aber auch für sportliche Betätigungen, das Haus verlassen. Das bayerische Verkehrsministerium führt in seiner Pressemitteilung „Mobilität trotz Corona“ vom 06.04.2020 aus, dass das Fahrrad derzeit eine geeignete, weil infektionsarme Art der Mobilität darstellt. Die Verkehrsministerin appelliert an die Bürgerinnen und Bürger die öffentlichen Verkehrsmittel für die, die darauf angewiesen sind, frei zu halten und wo immer möglich stattdessen das Fahrrad zu nutzen.

Diese Empfehlung veranlasst die Menschen derzeit vermehrt aufs Fahrrad zu steigen. Leider kann es dadurch in unserer Stadt schnell eng werden. Die Gefahr ist dadurch, dass der erforderliche Mindestabstand zu anderen Personen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Pandemie, nicht eingehalten werden können. Wenn dem so ist, muss ausreichend Platz für Radelnde zur Verfügung gestellt werden. Natürlich gilt auch weiterhin das Gebot, das Infektionsrisiko zu minimieren und unnötige Fahrten zu vermeiden.

gez.
Bettina Messinger
Jens Röver
Simone Burger

Stadtratsmitglieder

Weil viele Münchnerinnen und Münchner derzeit die notwendigen Wege mit dem Rad zurücklegen, kann es auf den Wegen eng werden. Dabei ist gerade jetzt – zur Eindämmung der Corona-Pandemie – ein Sicherheitsabstand notwendig. Die SPD-Stadtratsfraktion lässt deshalb prüfen, ob dieser überall eingehalten werden kann und mit welchen Maßnahmen die Situation gegebenenfalls verbessert werden kann.

Außerdem sollen die Potenziale, die sich in der aktuellen Verlagerung der Mobilität auf den Radverkehr erkennen lassen, genutzt werden. Das fordert die SPD-Stadtratsfraktion heute in einem Antrag.

Dazu sagt SPD-Stadtrat Jens Röver, verkehrspolitischer Sprecher:

„Bleibt daheim – das bleibt das Motto zur Eindämmung der Corona-Epidemie. Gleichzeitig müssen einige Münchnerinnen und Münchner aus triftigen Gründen das Haus verlassen, etwa für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder auch für Bewegung und Sport, was derzeit ausdrücklich erlaubt ist. Für ganz viele ist das Radl dabei die erste Wahl. Logisch: Es ist Vorankommen und Bewegung in einem sowie außerdem eine Fortbewegung mit geringem Infektionsrisiko. Dass die Münchnerinnen und Münchner dadurch vermehrt aufs Radl steigen, ist schön – allerdings kann es auf den Wegen dann auch mal eng werden. Wir wollen dafür sorgen, dass der erforderliche Mindestabstand zur Eindämmung der Corona-Pandemie dennoch eingehalten werden kann.“

SPD-Stadträtin Bettina Messinger, Radverkehrsbeauftragte der Fraktion, sagt:

„Die Verwaltung soll hier schnellstmöglich aufzeigen, was gegebenenfalls noch dafür unternommen werden kann. Natürlich gilt auch weiterhin das Gebot, das Infektionsrisiko zu minimieren und unnötige Fahrten zu vermeiden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll die Situation schnellstmöglich prüfen und dem Stadt Vorschläge machen, wie wir dafür sorgen können, dass diese Abstände überall einhaltbar sind. Wir wollen ausreichend Platz für den Radverkehr.“

Der künftige SPD-Stadtrat Andreas Schuster sagt dazu:

„Ein großer Teil der Mobilität der Münchnerinnen und Münchner verlagert sich derzeit von U-Bahn, Bus und Tram aufs Fahrrad. Dadurch zeigt sich, welche Potenziale der Radverkehr in München hat. In der Diskussion um Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs taucht immer wieder die Frage auf: Ist zu erwarten, dass eine größere Zahl an Münchnerinnen und Münchnern vom ÖPNV auf das Fahrrad umsteigen werden? Die derzeitige Situation kann einen Teil dieses Potenzials aufzeigen – das wollen wir nutzen.

Unser Ziel ist es grundsätzlich, die Situation für den Radverkehr in München noch besser zu machen. Sicherheit steht dabei immer an oberster Stelle – und aktuell gehört zur Sicherheit eben auch, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Aktuell wollen wir deshalb ganz speziell auch unter diesem Aspekt darauf blicken, ob die notwendigen Abstände eingehalten werden.“

Antrag

Das Baureferat wird gebeten, bei Baustellen im öffentlichen Raum, insbesondere bei Maßnahmen im Bereich von Straßen und Plätzen, weithin lesbar Informationen für die Bürger*innen über das jeweilige Vorhaben anzubringen.

Begründung

Die Baustellen im öffentlichen Raum werden in der Rathaus-Umschau angekündigt, die allerdings nicht von allen Bürger*innen gelesen wird.

Bei Maßnahmen, die zu Behinderungen in der Verkehrsführung der unterschiedlichen Fortbewegungsformen führen, sollte während der Bauzeit über das jeweilige Vorhaben informiert werden.

Auf großformatigen, an Bauzäunen angebrachten bedruckten LKW-Planen, könnte zu lesen sein: „Wir bauen für Sie….“, um die Notwendigkeit und die Dauer der Bauarbeiten zu erklären und damit unnötige Beschwerden zu vermeiden. Die Planen sollten so angebracht sein, dass sie für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen gleichermaßen sichtbar sind.

gez.
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Bettina Messinger
Marian Offman
Ulrike Boesser
Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadt München würdigt durch ein öffentliches Denkmal die Errungenschaften der ersten Frauenbewegung in München.

Begründung

Am 16. Oktober 2019 fand zum Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ und „120 Jahre erster bayeri­scher Frauentag“ eine Veranstaltung der Gleichstellungsstelle für Frauen in Kooperation mit der Baye­rischen Landeszentrale für politische Bildung statt. Im Oktober 1899 trafen sich im Saal des Al­ten Rathauses auf Initiative des Vereins für Fraueninteressen Frauen aus ganz Bayern zum Ersten Baye­rischen Frauentag, um zu diskutieren, „was eigentlich die Frauenbewegung erstrebt, und mit welchen Mitteln sie ihre Ziele zu erreichen sucht.“ Um 1900 war München als moderne Großstadt – eine Stadt der Künste und Wissenschaften, des kulturellen und gesellschaftlichen Auf­bruchs – ein Zentrum der Frauenbewegung in Deutschland. Frauenrechtlerinnen und Feministinnen trafen sich hier, um sich zu vernetzen, auszutauschen, zu organisieren. Diese Frauen erkämpften das Frauenwahlrecht, das 1918 in die Verfassung aufgenommen wurde und die Grundlage für die recht­liche Gleichstellung von Frauen legte.
Es gibt keinen öffentlichen Ort und kein Denkmal in München, an und mit dem an die demokratischen Errungenschaften der ersten Frauenbewegung erinnert wird. Die Stadt München schafft im öffentli­chen Raum eine entsprechende Würdigung.

gez.
Bettina Messinger
Verena Dietl

SPD-Stadtratsfraktion

Die Entscheidung der Stadt Erlangen, geschotterte Steingärten zu verbieten, erntete vergangene Woche viel Zuspruch. Auch in München sind solche „Gärten“ unzulässig.Die SPD-Stadtratsfraktion regt nun an, die Satzung zu konkretisieren und darin explizit auf das Verbot geschotterter Steingärten hinzuweisen. Die SPD will die Satzung auch insgesamt hinsichtlich ihrer Wirkung auf Klimaschutz und Biodiversität in den Blick nehmen. Einen entsprechenden Antrag stellt die Fraktion heute.

Die städtische Freiflächengestaltungssatzung regelt bereits seit dem Jahr 1996 unter anderem, dass bei Bebauung von Grundstücken keine Steinwüsten rund um das Haus angelegt werden dürfen, sondern dass Begrünung und Bepflanzung zu erfolgen haben.

Dazu sagt SPD-Stadträtin Bettina Messinger, stellv. planungspolitische Sprecherin sowie Tierschutzbeauftragte der Fraktion:

„Geschotterte Steingärten sind leider in Mode gekommen, weil sie sehr pflegeleicht sind. Ob sie schön sind, darüber gehen die Meinungen auseinander, klar ist aber: Mit Blick auf den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt sind derartige Flächen nicht wünschenswert. Zum einen speichern sie Wärme und geben diese über einen längeren Zeitraum wieder ab. Anders als begrünte und bepflanzte Flächen beeinflusst dies das Mikroklima negativ. Zum anderen sind geschotterte Flächen auf Dauer für die Ansiedlung von Pflanzen und Kleinstlebewesen verloren und verschärfen dadurch das fortschreitende Insektensterben.

Die Landeshauptstadt München beugt dieser Entwicklung schon lange vor, denn laut der städtischen Freiflächengestaltungssatzung sind solche Steinwüsten unzulässig. Dass andere Städte diesem Beispiel folgen, wollen wir zum Anlass nehmen, unsere Satzung zu überprüfen. Eventuell sollten bestimmte Regelungen deutlicher herausgestellt werden, etwa bezüglich der Schottergärten. Außerdem wollen wir prüfen, ob durch die Satzung und ihren Einfluss auf die Gestaltung der Freiflächen ein noch größerer Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet werden kann. Beispielsweise könnten die Vorschriften zur Gestaltung von Flachdächern, Außenwänden sowie von Mülleinhausungen derart geändert werden, dass auch hier mehr naturnahe Flächen erzeugt werden.“

Die planungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Stadträtin Heide Rieke, sagt:

„Um auch die bereits bestehende Bebauung zu erreichen, sollte zusätzlich geprüft werden, wie die notwendigen Veränderungen an Häusern und in Wohngebieten gefördert werden können. Hierfür könnte sich anbieten, das städtische Förderprogramm zur Energieeinsparung zu nutzen – möglicherweise könnte auch ein neues Förderprogramm aufgelegt werden.

München hat sich zum Ziel gesetzt, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Die Anpassung unserer Freiflächengestaltungssatzung könnte einen wertvollen Beitrag bei der Erreichung dieses ambitionierten Zieles leisten.“

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, folgende Sachverhalte zu bewerten:

  1. Hat sich die Münchner Freiflächengestaltungssatzung bewährt, insbesondere mit Blick auf die Ziele „Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität“?

  2. Muss bei der Einreichung von Bauanträgen öfters eingegriffen werden, da eben keine ausreichende Begrünung geplant wird, sondern sogenannte Schottergärten?

  3. Wäre es sinnvoll, unsere Freiflächengestaltungssatzung in § 3 „Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke“ mit folgenden Satz zu konkretisieren:
    „Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten.“

Bei dieser Gelegenheit sollten auch die anderen Regelungen der Münchner Freiflächengestaltungs-satzung einer Überprüfung unterzogen werden. Beispielsweise könnten die Vorschriften zur Gestaltung von Flachdächern, Außenwänden sowie von Mülleinhausungen konkretisiert bzw. intensiviert werden, sodass auch hier mehr naturnahe Flächen erzeugt werden.

Sollte eine Anpassung der Münchner Freiflächengestaltungssatzung zweckmäßig sein, so ist zudem zu prüfen, inwieweit ein Förderprogramm aufgelegt bzw. bestehende Fördermöglichkeiten ausgeweitet werden können, sodass dazu animiert wird, die dann neuen Satzungsziele auch im Bestand zu erreichen.

Begründung

Geschotterte Steingärten sind leider in Mode gekommen, da sie sehr pflegeleicht sind.
Mit Blick auf den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt sind derartige Flächen jedoch weniger wünschenswert – sie speichern Wärme und geben diese über einen längeren Zeitraum wieder ab. Anders als begrünte und bepflanzte Flächen beeinflusst dies die unmittelbare Umgebung – das sog. Mikroklima – negativ. Zudem sind geschotterte Flächen auf Dauer für die Ansiedlung von Pflanzen und Kleinstlebewesen verloren und verschärfen dadurch das fortschreitende Insektensterben.
Die Landeshauptstadt München beugt dieser Entwicklung schon lange vor, denn die städtische Freiflächengestaltungssatzung gibt es bereits seit 1996. Diese regelt seit jeher unter anderem, dass bei Bebauung von Grundstücken keine Steinwüsten rund um das Haus angelegt werden dürfen, sondern dass Begrünung und Bepflanzung zu erfolgen haben.

Andere Städte, wie bspw. Erlangen, orientieren sich nun an der Münchner Freiflächengestaltungs-satzung, um im jeweils eigenen Bereich darauf hinzuwirken, dass künftig keine „geschotterten Steingärten und Gebäude ohne Grünbereiche“ geplant werden.

Diese begrüßenswerte Entwicklung sollten wir zum Anlass nehmen, unsere eigene Satzung auf Nachbesserungspotential zu überprüfen. Dort, wo es nötig ist, sollten Regelungen deutlicher herausgestellt und konkretisiert werden. Zudem sollten die bestehenden Regelungen auf ihre Wirksamkeit untersucht und ggf. zeitgemäß angepasst bzw. ergänzt werden. Beispielsweise könnten Flächenmaße genauer angeschaut werden. Auch das Einbeziehen von Unterstellmöglichkeiten und Boxen für Müllcontainer – wie es Erlangen praktiziert – erscheint sehr sinnvoll.

Um auch die bereits bestehende Bebauung zu erreichen, sollte geprüft werden, wie die notwendigen Veränderungen an Häusern und in Wohngebieten gefördert werden können. Hierfür könnte sich anbieten, das städtische Förderprogramm (zur) Energieeinsparung zu nutzen.

München hat sich zum Ziel gesetzt, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Die Anpassung unserer Freiflächengestaltungssatzung könnte einen wertvollen Beitrag bei der Erreichung dieses ambitionierten Zieles leisten.

gez.
Bettina Messinger
Heide Rieke
Anne Hübner
Simone Burger
Hans Dieter Kaplan

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zum Internationalen Frauentag am Sonntag, den 08 März 2020 das Neue Münchner Rathaus passend zu beflaggen. Die Gestaltung ist mit der Gleichstellungsstelle abzustimmen.

Begründung

Weltweit wird am 08. März, dem Internationalen Frauentag an den Kampf für Frauenrechte im politischen, privaten und wirtschaftlichen Leben erinnert. In München hat das Eintreten für Entgelt­gleichheit, gegen geschlechtsspezifische Gewalt, gegen Sexismus, für Gleichberechtigung und vieles mehr eine lange Tradition.

Auch heute existiert noch in vielen Bereichen eine „Geschlechtertrennung“ und ein stereotypes Rollenverständnis. Nach wie vor werden Frauen oftmals benachteiligt, es gibt noch immer ein Ge­haltsgefälle.

Die Stadt München ist eine weltoffene und moderne Stadt und sollte deutlich zeigen, dass sie ein mo­dernes und zeitgemäßes Verständnis in Sachen Gleichstellung vertritt und in der Stadtgesellschaft fördert und fordert. Als Arbeitgeberin setzt sich die Landeshauptstadt aktiv für Gleichstellung bei der eigenen Belegschaft ein und arbeitet stetig an Verbesserung.

Eine Beflaggung des Rathauses würde das Engagement der vielen Frauen im Streben um Gleichbe­rechtigung und Fortschritt ehren und auch die gesellschaftspolitische Position der Stadt für alle sicht- und erkennbar machen.

gez.
Verena Dietl
Bettina Messinger
Renate Kürzdörfer
Kathrin Abele
Ulrike Boesser
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Rahmen der Neugestaltung des Laimer S-Bahnhofs und des Baus der Umweltverbundröhre, ausreichend überdachte Fahrradstellplätze oder gar ein Garagenbauwerk zu schaffen. Als Vorbild können die doppelstöckigen Fahrradgaragen an Standorten wie Pasing dienen. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit Mittel des Bundes und Landes zur Förderung des Vorhabens in Anspruch genommen werden können.

Begründung

Bereits vor Beginn der Umbauarbeiten am Laimer S-Bahnhof waren Radabstellplätze oft Mangelware und die Situation der abgestellten Räder nicht zufriedenstellend. Der Radverkehr im Stadtgebiet wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und nach Angaben der Deutschen Bahn werden nach Beendigung der Umbaumaßnahmen etwa 80.000 Fahrgäste täglich den S-Bahnhof Laim nutzen.
Auch bei der Beteiligung der Bürgerschaft zeigt sich ein großer Bedarf an sicheren, überdachten und zuverlässigen Radparkplätzen. Insbesondere an an den großen Nahverkehrsbahnhöfen sind diese wichtig, um ein naht- und sorgloses Umsteigen vom Rad in den ÖPNV zu ermöglichen. Die bereits laufende Bausituation gilt es zu nutzen, um dem weiter steigenden Bedarf an Radabstellplätzen langfristig und nutzerfreundlich gerecht zu werden. Denkbar wäre hier wie am Pasinger Bahnhof eine Fahrradtiefgarage in der neu zu bauenden Umweltverbundröhre. Ziel sollten in jedem Fall ausreichende Radabstellplätze mit kurzer und überdachter Wegebeziehung sein.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert innovative Projekte zur Stärkung der kommunalen Radinfrastruktur mit Millionenbeträgen, von denen regelmäßig ein nicht unerheblicher Teil unbeansprucht bleibt. Zusätzlich gibt es Zuschussmodelle des Bundesumweltministeriums und des Freistaates Bayern. Diese Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gilt es auszuschöpfen.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Bettina Messinger
Jens Röver
Marian Offman
Kathrin Abele
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Sozialreferat wird gebeten, dem Stadtrat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie der in München einzigartige und bisher nahezu ehrenamtlich geführte Verein „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter e.V.“ so ausgestattet und ausgerichtet werden kann, dass er mittel- und langfristig sein Angebot stabilisieren und ausbauen kann.

Begründung

Der Verein ist nahezu der einzige Träger in München, der sich mit innovativen Wohnformen für Seniorinnen auseinandersetzt. In mehreren Wohnprojekten und einer WG gibt er Frauen im Alter die Chance auf einen lebenswerten Neuanfang im letzten Lebensabschnitt. Der Verein wird derzeit mit einer viertel Stelle gefördert und ansonsten ehrenamtlich geführt. Die gewachsene Zahl der Projekte, aber auch die hohe Belastung der ehrenamtlich Tätigen machen eine weitergehende Förderung als bisher nötig. Diese kann bereits im Jahr 2020 aus Restmitteln des Sozialreferats und ab dem Jahr 2021 dauerhaft erfolgen. Der Stadtrat soll so schnell wie möglich mit einer entsprechenden Vorlage befasst werden.

gez.
Anne Hübner
Christian Müller
Cumali Naz
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Bettina Messinger
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die zum Beginn des Jahres 2020 einzuführende München-Zulage auch in den städtischen Beteiligungsgesellschaften, insbesondere in den unteren und mittleren Lohngruppen, zu ermöglichen.

Begründung

Mit Jahresbeginn 2020 wird für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die München-Zulage verdoppelt. Insbesondere werden damit die unteren Lohngruppen unterstützt; es wird den höheren Lebenshaltungskosten in München Rechnung getragen und es ist ein wichtiger Schritt zur künftigen Personalgewinnung der Landeshauptstadt München. Für das Gemeinwohl und das Funktionieren der Stadtgemeinschaft ist aber auch die Arbeit in den städtischen Beteiligungsgesellschaften von größter Bedeutung. Daher sollen auch deren Mitarbeitende (u.a. München Klinik, Stadtwerke München, Münchenstift, GWG, GEWOFAG) an der Wertschätzung durch die München-Zulage im gleichen Maße wie die städtische Mitarbeiterschaft beteiligt werden, sofern die Gesamtvergütung vergleichbar ist. Bus- und Zugpersonal im öffentlichen Nahverkehr, Mitarbeitende im Kranken- und Pflegebereich sowie Hausmeister*innen und Küchenkräfte müssen auch in den Genuss der München-Zulage kommen.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Anne Hübner
Bettina Messinger
Horst Lischka
Jens Röver
Simone Burger
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder