Residenzpflicht
Aktualisiert am 17.09.2014
Aktuell wird in Bayern diskutiert, die Residenzpflicht für Asylbewerber aufzuheben. Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen.
Anfrage:
- Was bewirkt die „Residenzpflicht“ für den einzelnen Asylbewerber/die einzelne Asylbe-werberin?
- Welcher Zusammenhang besteht zwischen Residenzpflicht und Unterkunft?
- Bedeutet Residenzpflicht ausschließlichen Aufenthalt in der zugewiesenen Gebietskörperschaft?
- Kann ein Asylbewerber/eine Asylbewerberin ohne Residenzpflicht einen Aufenthaltsort frei wählen?
- Wie funktioniert die Zuteilung auf Gebietskörperschaften ohne Residenzpflicht?
- Wer muss für Unterkunftskosten eine Asylbewerbers/einer Asylbewerberin aufkommen, wenn diese/r ohne Residenzpflicht seinen Aufenthaltsort frei wählt?
gez.
Alexander Reissl
SPD-Stadtrat
Hans Podiuk
CSU-Stadtrat