Weitere Möglichkeiten für einen barrierefreien Zugang zu Arztpraxen in Fußgängerzonen

Aktualisiert am 13.06.2016

Die Rathaus-SPD fordert Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte PatientInnen, die Arztpraxen in Fußgängerzonen erreichen müssen

Antrag:

Das Kreisverwaltungsreferat klärt gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München, wie das Bringen und Holen von mobilitätseingeschränkten Personen bei einem Termin in einer Arztpraxis in der Fußgängerzone (ausgenommen Neuhauser- und Kaufingerstraße) ermöglicht werden kann.

Begründung

Während der offiziellen Lieferzeiten in der Fußgängerzone morgens bis 10:15 Uhr ist gegenwärtig nach Auskunft des Kreisverwaltungsreferats das Einfahren und das Parken von Taxis und Privatfahrzeugen zum Transport von Mobilitätseingeschränkten gestattet.

Außerhalb der Lieferzeiten gilt diese Regelung nicht. Jedoch wird bislang das Einfahren je nach Einzelfall erlaubt. Für eine Berechtigung bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung und Einzelfallklärung mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung München. Diese Regelung ist für die Betroffenen viel zu aufwändig und daher nicht praktikabel.

Viele Patientinnen und Patienten haben Schwierigkeiten mit dem Gehen, längere Strecken werden unüberbrückbar. Man kann aber Patientinnen und Patienten mit Rollstuhl oder Krücken nicht ein paar Hundert Meter vor der Praxis sich selbst überlassen.

Daher sind nun einfach umsetzbare Lösungen auszuarbeiten, ein Pilotprojekt durchzuführen und zu evaluieren, ob die neue Regelung den Patientinnen und Patienten hilft und nicht missbräuchlich ausgelegt wird. Dies ist ein sinnvoller Beitrag zu einer vollen Teilhabe und weiteren Ausbau eines barrierefreien Münchens.

gez.
Christian Vorländer
Kathrin Abele
Cumali Naz
Helmut Schmid
Julia Schönfeld-Knor
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder