Lösungen fürs Bahnhofsviertel 10: Einsatz für eine Entflechtung der Spielhallen im Münchner Bahnhofsviertel

Aktualisiert am 08.11.2017

Lösungen fürs Bahnhofsviertel 10: Einsatz für eine Entflechtung der Spielhallen im Münchner Bahnhofsviertel

Antrag:

Die Stadt München setzt sich weiter gegenüber dem Freistaat Bayern dafür ein, dass den Kommunen endlich wirkungsvolle Möglichkeiten und zweckmäßige Instrumente zur Regulierung der Spielhallen zur Verfügung stehen. Hierzu regt sie weiterhin und erneut über den Städtetag entsprechende Änderungen des Glückspielrechts und des Gewerberechts an.

Die Stadtverwaltung tauscht sich darüber hinaus auch mit den Vermieterinnen und Vermietern sowie den Spielhallenbetreiberinnen und -betreibern aus und sucht gemeinsam mit diesen Lösungen zur Vermeidung von sogenannten unbilligen Härten bei Betriebsschließungen und berät diese.

Begründung:

Die Lebensqualität sinkt in der Nachbarschaft vieler Spielhallen. Der sogenannte Trading-Down-Effekt führt zur Verdrängungseffekten von anspruchsvollem Gewerbe wie zum Beispiel Buchläden und ansprechenden Restaurants hin zu einer weiteren Verstärkung von Fastfood-Läden, Wettbüros u.a..

Das am 01.07.2017 in Kraft getretene Spielhallen-Gesetz verfehlt weitgehend eine steuernde Wirkung, auch die Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern lassen zu viele Lücken frei für wirkungsvollere Einschränkungen der Spielhallen, die sich insbesondere rund um den Hauptbahnhof in zu naher Abfolge befinden.

Auf die Bitte des Oberbürgermeisters Dieter Reiter, gemeinsam mit den Oberbürgermeistern aus Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt im Februar 2017, die entsprechenden Vollzugshinweise zu überarbeiten, reagierte der Freistaat nicht.

Obwohl sehr viele Spielhallen die neuen gesetzlichen Voraussetzungen für einen Betrieb nicht mehr erfüllen, machen viele Betreiberinnen und Betreiber nun eine „unbillige Härte“ im Fall einer Betriebsuntersagung geltend und erreichen so eine Befreiung.
Begründet wird dies insbesondere mit den getätigten Investitionen, der langen Betriebsdauer und den langfristigen Miet- und Pachtverträgen.

Auch nutzt der Freistaat Bayern als einziges Bundesland nicht das Mittel der sogenannten Vergnügungssteuer, die in anderen Bundesländern auf einzelne Spielgeräte erhoben wird, und einen hemmenden Einfluss entfaltet.

Neben der Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten der Entflechtung ist aber auch der beratende Austausch mit den betroffenen Vermieterinnen und Vermietern sowie den Betreiberinnen und Betreibern auszubauen. Wenn es möglich ist, aus langfristigen Verträgen früher auszusteigen oder auch alternative Geschäftsmodelle aufgezeigt werden, kann dies unbillige Härten bei der Schließung einer Spielhalle verhindern.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Hans Dieter Kaplan
Gerhard Mayer
Klaus Peter Rupp
Christian Vorländer
Horst Lischka

Stadtratsmitglieder