Prüfung der Übernahme wesentlicher Versorgungs- und Ausstattungsaufgaben

Aktualisiert am 10.07.2015

Können städtische Tochtergesellschaften Versorgungs- und Ausstattungsaufgaben für Münchner Bildungseinrichtungen übernehmen? Das soll nach dem Willen der SPD-Stadtratsfraktion geprüft werden.

Antrag
Das RBS wird beauftragt, im Rahmen der zur Zeit laufenden Organisationsuntersuchung des ZIB auch die Überlegung einfließen und prüfen zu lassen, ob und inwiefern städtische Tochtergesellschaften wesentliche Versorgungs- und Ausstattungsaufgaben für die Münchner Bildungseinrichtungen übernehmen könnten.

Begründung:
Das Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich (ZIB) bezieht heute wesentliche Leistungen für die Münchner Bildungseinrichtungen über einen Rahmenvertrag mit T-Systems. Mit dem zur Zeit laufenden Organisationsgutachten werden die Weichen für die zukünftige Struktur des ZIB gestellt (Eingliederung in das 3 Häuser Modell). In Anbetracht der Tatsache, dass auch die Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit zeitgemäßer IT-Technik zur kommunalen Aufgabe und damit zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört, sollte daher auch überprüft werden, ob die Versorgung der Einrichtungen mit WLAN und anderer zeitgemäßer Ausstattung durch städtische Tochtergesellschaften geleistet werden kann.

gez.

Beatrix Zurek
Birgit Volk
Julia Schönfeld-Knor
Verena Dietl
Kathrin Abele
Cumali Naz
Haimo Liebich
Stadtratsmitglieder