Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen
Aktualisiert am 24.02.2014
Aus der Mieterschaft der ehemaligen Landesbank-Tochter GBW AG ist zu hören, dass diese Gesellschaft verstärkt die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen betreibt oder zumindest vorbereitet.
Anfrage
Aus der Mieterschaft der ehemaligen Landesbank-Tochter GBW AG ist zu hören, dass diese Gesellschaft verstärkt die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen betreibt oder zumindest vorbereitet. Dies soll verstärkt vor dem Inkrafttreten des Umwandlungsverbots am 01.03.2014 festzustellen gewesen sein. Wir fragen deshalb:
– Gibt es solche verstärkten Aktivitäten insbesondere im Bereich von Erhaltungssatzungsgebieten, in denen ab 01.03.2014 vom Umwandlungsverbot Gebrauch gemacht werden kann?
– Welche Rechtsfolge hat es, wenn eine Abgeschlossenheitsbescheinigung im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung vor dem Inkrafttreten des Umwandlungsverbots
a) beantragt wurde?
b) erteilt wurde?
c) erteilt wurde und einen entsprechenden Grundbucheintrag zur Folge hatte?
gez.
Alexander Reissl
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder