Wer viel für München leistet, muss sich München auch leisten können: Die Münchenzulage verdoppeln!

Aktualisiert am 01.05.2019

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Tarifpartner ver.di eine spürbare Erhöhung der Münchenzulage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung umzusetzen. Die Münchenzulage beträgt derzeit 133,87 Euro und wird den unteren und mittleren Vergütungsgruppen (bis zur EG 9c, P5 mit P12, bzw. im Sozial- und Erziehungsdienst bis S 14) gewährt. In ihrer derzeitigen Höhe erfüllt sie das Ziel, die höheren Lebenshaltungskosten auszugleichen nicht mehr. Aus diesem Grund soll die Münchenzulage verdoppelt werden, auch für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten.

Die Tarifpartner der städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, für untere und mittlere Entgeltgruppen ebenfalls durch Anhebung der Münchenzulage die Einkommen von Beschäftigten in der kommunalen Daseinsvorsorge zu verbessern.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich beim Freistaat Bayern dafür einzusetzen, die Münchenzulage auch für die Beamtinnen und Beamten zu verdoppeln.

Begründung

Zehntausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sorgen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für unsere lebenswerte Stadt. Es ist auch ihr Verdienst, dass die Bürgerinnen und Bürger in einem hohen Maße mit ihrer Stadt sehr verbunden sind und unsere Stadt in sämtlichen Städtevergleichen einen Spitzenplatz belegt. Die Landeshauptstadt München verpflichtet sich der kommunalen Daseinsvorsorge wie kaum eine andere deutsche Kommune: ihre Leistungsfähigkeit und ihr Erfolg suchen ihres Gleichen. Gleichzeitig sind gerade bei unteren und mittleren Einkommen die finanziellen Spielräume aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten enger geworden.
Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wendet für den gesamten Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) die gleiche Entgelttabelle an und folgt dabei dem Grundgedanken „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Durch die bestehende Münchenzulage, die zwischen der Landeshauptstadt München und der Gewerkschaft ver.di zuletzt im Jahr 2017 angepasst wurde, sollen die vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten teilweise kompensiert werden.

Grundsätzlich werden auch aufgrund der Lebenshaltungskosten die Beschäftigten in München in Bezug auf das sozialversicherungspflichtige Durchschnittsgehalt um ca. 20 Prozent über dem bayerischen Durchschnitt entlohnt. Die Münchenzulage hingegen bewegt sich etwa bei drei Prozent der TVöD Ausgangswerte.

Eine Verdoppelung der Münchenzulage würde dem Ziel, gleichwertiger Lebensverhältnisse auch für die Beschäftigten der Landeshauptstadt München deutlich näherkommen. Gleichzeitig ist es eine klare und wichtige Maßnahme, um die Bedeutung der unverzichtbaren Leistungen der städtischen Beschäftigten anzuerkennen.

Allen Zuschussnehmerinnen und -nehmern der Landeshauptstadt München, die sich den geforderten Regelungen ebenfalls anschließen, sollen die dadurch entstehenden Mehraufwendungen durch eine Zuschusserhöhung seitens der Stadt ersetzt werden.

gez.
Bettina Messinger
Verena Dietl
Christian Müller
Simone Burger
Anne Hübner
Hans Dieter Kaplan
Haimo Liebich
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder