Werbung im öffentlichen Verkehrsraum: Unerlaubtes Abstellen von PKW-Anhängern
Aktualisiert am 11.10.2016
Rathaus-SPD fordert: Weg mit den verbotenen Werbeanhängern!
Antrag
Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Maßnahmen sie künftig ergreifen will, um verstärkt das Abstellen von Anhängern, die zu reinen Werbezwecken im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, zu unterbinden. Dabei soll insbesondere auch auf das jüngste Urteil eingegangen werden.
Begründung:
Immer mehr wird der öffentliche Verkehrsraum für Werbezwecke missbraucht, indem Anhänger rein zu Werbezwecken an Ausfallstraßen abgestellt werden. Auf den Seitenflächen dieser Anhänger prangt großflächig Werbung. Damit wird der rare Parkraum in der Stadt missbraucht.
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge und auch Anhänger bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Deshalb müssen aufwändig die Ventilstellungen geprüft werden und die Verwarnung kann erst danach erteilt werden.
Das Münchner Amtsgericht hat nun aber wegen der Ordnungswidrigkeit des vorsätzlichen unerlaubten Gebrauchs einer Straße zur Sondernutzung eine Geldbuße verhängt. Das Gericht war der Meinung, dass der Anhänger nur abgestellt war, um zu werben.
gez.
Alexander Reissl
Bettina Messinger
Ulrike Boesser
Verena Dietl
Christian Vorländer
Stadtratsmitglieder