Anfrage zur „Stadtzigarette“ und den Namensrechten der Stadt München

Aktualisiert am 26.10.2015

Die SPD-Fraktion fragt, ob die „Stadtzigarette“ durch ihre Bezeichnung und ihr Design als Angebot der Landeshauptstadt angesehen werden könnte und wie dies rechtlich zu handhaben ist.

In München wird eine sogenannte „Stadtzigarette“ mit dem Namen München und der Stadtsilhouette angeboten. Der Werbeslogan richtet sich an Lokalpatrioten und die, die sich verbunden fühlen. Die gleiche Firma bietet auch „Stadtzigaretten“ der Städte Berlin, Hamburg und Köln an. Daher fragen wir an:

  1. Wird dadurch ein Eindruck erweckt, es handele sich um ein Angebot der Landeshauptstadt München?

  2. Ist die Verwendung des Namens München rechtlich möglich?

  3. Im Fall einer Rechtsverletzung: Welche namensrechtlichen Abwehrrechte stehen der öffentlichen Hand zur Verfügung? Wenn kommunale Namen als Wortmarken für die Gemeinde grundsätzlich nicht schutzfähig sind, kommt ein anderweitiger Rechtsschutz in Betracht, dies insbesondere gegen Irreführungen durch Waren oder Dienstleistungen, die nicht aus dem betreffenden Ort stammen?
    Liegt eine Qualitätstäuschung durch vorgebliche Ortsansässigkeit vor?

  4. Wie ist die Handhabung in den anderen betroffenen Städten?

Alexander Reissl
Bettina Messinger
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder