Beschlossene Grundstücksverkäufe zügig abwickeln

Aktualisiert am 25.03.2015

Die Fraktion stellte am 24. März 2015 ein Antragspaket vor, das für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt München sorgen soll. Dies ist der 7. Antrag des Pakets.

Antrag
Das Kommunalreferat wird beauftragt, das Verfahren beim Verkauf/bei der Bestellung von Erbbaurechten von Wohnungsbaugrundstücken zu beschleunigen. Ziel ist es dabei auch, eine Nachbewertung zu vermeiden, die in der Regel zu einer Verteuerung des Wohnungsbaus führt. Die Nachbewertung soll für einen festzulegenden Zeitraum ab Verkaufsbeschluss durch den Stadtrat unterbleiben, um dem Käufer Planungssicherheit hinsichtlich seiner Finanzierung zu geben.

Begründung:
Schon in der Ausschreibung von Wohnungsbaugrundstücken weist die Stadt die Bewerber darauf hin, dass eine Nachbewertung des Grundstückes möglich ist, da die Stadt gem. Art. 75 Bayerische Gemeindeordnung ihre Grundstücke nicht „unter Wert“ verkaufen darf. Dies stellt potentielle Käufer (dies sind z. B. auch Genossenschaften und Baugemeinschaften) im Hinblick auf die Finanzierung bei rasch steigenden Grundstückskaufpreisen immer wieder vor Probleme.

Um die Planungssicherheit für die Käufer zu erhöhen und damit den Wohnungsbau zu beschleunigen, soll während einer verbindlichen, für den Vertragsschluss angemessenen Frist nach dem Verkaufsbeschluss des Stadtrats die Nachbewertung unterbleiben

gez.

Christian Amlong
Heide Rieke
Ulrike Boesser
Hans Dieter Kaplan
Bettina Messinger

Stadtratsmitglieder