Nachbessern beim Verkehrsversuch Rosenheimer Straße

Aktualisiert am 13.03.2018

Nachbessern beim Verkehrsversuch Rosenheimer Straße

Antrag

Folgende Nachbesserungen sollen beim Verkehrsversuch vom Kreisverwaltungsreferat überprüft werden.

  1. Als Start des zwölfmonatigen Verkehrsversuches auf der Rosenheimer Straße soll erst zählen, wenn alle Installationen und baulichen Einrichtungen abgeschlossen sind. Dazu gehören auch die Dialogdisplays.

  2. Der Verkehrsversuch soll von Geschwindigkeitskontrollen begleitet werden, die geeignet sind, das Tempolimit durchzusetzen. Eine stationäre Messstation wäre sinnvoll. Insbesondere am östlichen Eingang des Versuchsbereichs soll durch verstärkte Kontrollen sichergestellt werden, dass das vorgeschriebene Limit von 30 km/h eingehalten wird, damit sich der Radverkehr sicher einfädeln kann. Durch flexible befristete Halteverbote soll dafür gesorgt werden, dass Platz für mobile Messungen vorhanden ist.

  3. Durch bauliche Maßnahmen bzw. Kontrollen soll verhindert werden, dass der Einfädelstreifen an der östlichen Fahrradeinfädelung als Parkstreifen genutzt wird, da sich der Radverkehr sonst nicht sicher einfädeln kann.

  4. Von Osten kommend soll sich der Radverkehr vor der Orleansstraße bei „Rot“ an der Ampel auf einer roten Aufstellfläche vor dem MIV aufstellen können.

  5. Für den Radverkehr, der von Westen kommend geradeaus über die Orleansstraße fahren will, muss eine sichere Lösung gefunden werden, z. B. durch einen rot markierten Radfahrstreifen und durch eine Aufstellfläche vor dem MIV an der Ampel.

  6. Rechtsabbieger, die vom Ostbahnhof kommend auf die Rosenheimer Straße fahren, sollen auch auf das Tempo 30 hingewiesen werden. Vom Ostbahnhof kommend werden Autofahrer vor der Kreuzung Orleansstraße/ Rosenheimer Straße darauf hingewiesen, dass es für Linksabbieger mit Tempo 30 weitergeht (baustellenbedingt). Es gibt allerdings keinerlei Hinweis darauf, dass es auch für Rechtsabbieger mit Tempo 30 weitergeht.

Begründung

Der Verkehrsversuch macht nur Sinn, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durchgesetzt wird. Nur wenn die gefahrene Geschwindigkeit Radfahrer/innen wirklich ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, werden sie beginnen, die Rosenheimer Straße vermehrt zu nutzen und nicht mehr auf dem Gehweg ausweichen.

gez.
Bettina Messinger
Christian Vorländer
Verena Dietl
Gerhard Mayer
Haimo Liebich
Jens Röver
Stadtratsmitglieder