Was geschieht mit Münchens Kunststoffmüll?

Aktualisiert am 24.09.2019

Anfrage

Seit Anfang der 1990er Jahre sollen Verpackungsabfälle aus Glas, Kunststoffe und Metalle einer stofflichen Wiederverwendung (Recycling) zugeführt werden. Dies hat der Gesetzgeber u.a. bei der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bestätigt. Zu diesem Zweck wird Verpackungsmüll durch private Entsorgungsunternehmen gesammelt, in München erfolgt dies mittels Wertstoffcontainern.

Gemäß der Definition des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist „Recycling (…) jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“

In den vergangenen Monaten ist vermehrt der Presse zu entnehmen, dass Kunststoffverpackungen, die in der gelben Tonne bzw. in München mittels Wertstoffinseln gesammelt wird, nicht recycled werden, sondern ins Ausland verbracht werden und dort beträchtliche Umweltschäden verusachen (Handelsblatt vom 19.2.2019: „Wie deutscher Müll in Asien die Umwelt zerstört“, Süddeutsche Zeitung vom 24.4.2019: „Der Export von Plastikmüll muss endlich aufhören“)

Dies ist nicht im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zudem Betrug an den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die für das Duale System bezahlen, Abfall trennen und darauf vertrauen, dass dieser recycled oder zumindest fachgerecht entsorgt wird.

Daher fragen wir das Kommunalreferat:

1) Wie viele Tonnen Kunststoffverpackungen werden jährlich durch die privaten Entsorgungsunternehmen im Stadtgebiet München über die Wertstoffinseln gesammelt?

2) Wie verhält sich die gesammelte Menge im Verhältnis zur von der EU geforderten Recyclingquote?

3) Auf welcher Definition von Recycling beruhen die für das Sammeln von Kunststoffen vorgegebenen Quoten der EU?

4) Wodurch wird die Quote für das Kunststoffrecycling erfüllt: durch ausreichende (gewichtmäßige?) Sammlung oder durch echtes Recycling im Sinne der Definition zu Frage 3 und wie ist letzteres nachzuweisen?

5) Wie hoch ist der Anteil der Kunststoffabfälle am Gesamtaufkommen, der tatsächlich im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stofflich verwertet wird:
a) in München
b) bundesweit

6) Was geschieht mit in München gesammelten Kunststoffabfällen, die nicht stofflich verwertet werden? Wie hoch ist der Anteil am Gesamtaufkommen, der
a) in andere Staaten (in und außerhalb der EU) exportiert
b) dort recycled
c) dort deponiert
d) dort einer energetischen Verwertung zugeführt wird?
Liegen hierzu absolute Zahlen vor?

gez.

Ulrike Boesser
Heide Rieke
Christian Müller
Hans Dieter Kaplan
Renate Kürzdörfer
Jens Röver
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder