Great Place to Work – die Stadt als gute Arbeitgeberin I
Aktualisiert am 14.11.2014
Erhöhung der Motivation, an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung teilzunehmen
Antrag:
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeshauptstadt München und deren Eigenbetriebe wird es ermöglicht, pro Woche bis zu 0,5 Stunden während der Arbeitszeit und unter Anrechnung auf die Arbeitszeit für Maßnahmen aufzuwenden, die zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands beitragen und der konkreten betrieblichen Gesundheitsförderung dienen.
Details sollen in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Gesamtpersonalrat geregelt werden.
Begründung:
Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterzufriedenheit gewinnen in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels und demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Personals ist nicht nur für die einzelnen Beschäftigten, sondern gerade auch für den Arbeitgeber Landeshauptstadt München eminent wichtig und steigert die Attraktivität für Bewerberinnen und Bewerber.
An Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen, nützt Arbeitgeberin und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Um die Motivation dazu zu erhöhen, ist es sinnvoll einen Teil davon auf die Arbeitszeit anzurechnen.
Um den unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Referaten bzw. Eigenbetrieben gerecht zu werden und Details zusammen mit den Beschäftigten zu regeln, sollen Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesamtpersonalrat vereinbart werden.
gez.
Bettina Messinger
Verena Bentele
Christian Vorländer
Anne Hübner
Hans Dieter Kaplan
Beatrix Zurek
Verena Dietl
Stadtratsmitglieder