Kein Mieterhöhungszwang durch Steuergesetze

Aktualisiert am 11.02.2019

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass die Steuergesetze so geändert werden, dass sie nicht eine weitere Steigerung der Mieten verursachen.

Hierzu soll insbesondere § 21 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz dahingehend angepasst werden, dass die Trennung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Miete künftig auch dann unterbleibt, wenn die vom Vermieter verlangte Miete nicht 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht.

Begründung

Seit ausnahmslos alle Vermieterinnen 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen müssen um steuerliche Nachteile zu vermeiden, kommt es zunehmend zu – förmlich durch das Einkommenssteuergesetz erzwungenen – Mieterhöhungen. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt und einer exorbitanten Mietentwicklung steigen auch durch die untauglichen Betrachtungszeiträume von noch vier Jahren die Mietspiegel und die ortsüblichen Vergleichsmieten. Alte, oft günstige Bestandsmieten müssen nach Aufforderung der Finanzämter erhöht werden. Dadurch verschwinden bezahlbare Mieten, auch für „Werkswohnungen“ von Mietarbeiterinnen.

gez.
Heide Rieke
Christian Müller
Bettina Messinger
Hans Dieter Kaplan
Renate Kürzdörfer
Jens Röver
Ulrike Boesser

Stadtratsmitglieder