Vergabe von Wohnbaugrundstücken nur noch im Erbbaurecht

Aktualisiert am 12.11.2019

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, künftig Wohnbaugrundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbau zu vergeben.

Begründung

Der städtische Grundstücksbestand soll auch langfristig im Eigentum der Stadt bleiben, damit künftigen Generationen Gestaltungsmöglichkeiten gesichert werden.

gez.

Christian Müller
Heide Rieke
Bettina Messinger
Renate Kürzdörfer
Jens Röver
Hans Dieter Kaplan
Simone Burger
Marian Offman
Dr. Ingo Mittermaier

Stadtratsmitglieder