Abbau der Regelungsdichte bei Bebauungsplänen

Aktualisiert am 25.03.2015

Die Fraktion stellte am 24. März 2015 ein Antragspaket vor, das für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt München sorgen soll. Dies ist der 9. Antrag des Pakets.

Antrag
Zur Verfahrensbeschleunigung wird die Regelungsdichte in Bebauungsplänen reduziert. Festsetzungen im Bebauungsplan sollten sich am einzuhaltenden Ziel orientieren und weniger den Weg zum Ziel regeln. Hierzu wird dem Stadtrat ein Konzept zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:
Während vor einigen Jahrzehnten Bebauungspläne nur ein paar Seiten umfassten, sind jetzt selbst über 100-seitige Bebauungspläne keine Seltenheit. Reduzierbar erscheinen z. B. Regelungen zu Dachformen, Ausgestaltung von Balkonen, Freiflächengestaltungen oder über gesetzliche Verpflichtungen hinaus gehende Anforderungen. Wenn möglich, soll die Flexibilität bei der Errichtung von Gebäuden nicht durch zu viele gleichzeitige einzuhaltende Regeln eingeengt werden (z.B. gleichzeitige Festlegung von Dichte und Höhe der Bebauung sowie exakter Situierung). Die Anzahl an extern einzuholenden Gutachten soll ebenfalls beschränkt werden.

gez.

Christian Amlong
Alexander Reissl
Heide Rieke
Ulrike Boesser
Hans Dieter Kaplan
Bettina Messinger

Stadtratsmitglieder